Rezeptgebühr: So können sich Patienten befreien lassen
Stand: 10.01.2018
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Frankfurt/Main – Patienten, wie Diabetiker zum Beispiel, die dauerhaft verschreibungspflichtige Arzneimittel nehmen, können bei der Krankenkasse einen Antrag stellen, um sich von Rezeptgebühr befreien zu lassen. Das funktioniert jedoch nur, wenn die Belastungsgrenze erreicht wird, so die Landesapothekerkammer Hessen.
Pro Kalenderjahr liegt die Belastungsgrenze bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent. Solange die Krankenkasse dem Antrag noch nicht zugestimmt hat, muss der Patient die Zuzahlung noch leisten. Wird dem Antrag stattgegeben, können geleistete Zuzahlungen, die zum Befreiungszeitpunkt über der Belastungsgrenze lagen, von der Krankenkasse rückwirkend erstattet werden.
Wichtig zu beachten: Von der Zuzahlung zu unterscheiden sind die sogenannten Aufzahlungen. Liegt der Preis eines Medikaments über dem Festbetrag, der von der Krankenkasse erstattet wird, muss der Patient nicht nur die Zuzahlung entrichten, sondern auch die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Preis. Diese Differenz muss er auch bei einer vorliegenden Zuzahlungsbefreiung zahlen.