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Rentner zahlen bis zu 150 Euro mehr für die gesetzliche Krankenversicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Für viele Rentnerinnen und Rentner stieg im März der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Innerhalb eines Jahres kommen so bis zu 150 Euro mehr auf die Ruheständler zu. Verivox-Berechnungen zeigen: Durch einen Wechsel der Krankenkasse können Rentner einem Kostenanstieg entgehen und bis zu 88 Euro sparen.

49 Euro mehr im Jahr bei einer Standardrente

Bei den bundesweit geöffneten Krankenkassen liegt der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung seit Januar zwischen 0,90 und 1,80 Prozent. Die neuen Beitragssätze gelten für Rentner und Ruheständler ab März bis einschließlich Februar 2024.

"Zum neuen Jahr haben viele Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht", erklärt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Für Rentner greifen die Änderungen des Zusatzbeitrags aufgrund einer gesetzlichen Regelung erst zwei Monate später. Seit März müssen auch viele Krankenversicherte im Ruhestand höhere Beiträge bezahlen."

Laut der Deutschen Rentenversicherung liegt die sogenannte Standardrente – auch Eckrente genannt – in Westdeutschland bei 1620,90 Euro und in den ostdeutschen Bundesländern bei 1598,40 Euro monatlich. So viel erhält ein Ruheständler, der 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt und immer durchschnittlich verdient hat. Ebenso wie abhängig Beschäftigte zahlen Rentenempfänger nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, die andere Hälfte zahlt der Rentenversicherungsträger. Die stärkste Erhöhung einer einzelnen bundesweit geöffneten Krankenkasse beträgt 0,50 Prozentpunkte. In den alten Bundesländern müssen Ruheständler mit einer Standardrente innerhalb eines Jahres so bis zu 49 Euro höhere Abzüge für die Krankenversicherung in Kauf nehmen, in den neuen Bundesländern sind es bis zu 48 Euro.

Bis zu 150 Euro mehr bei zusätzlichen Bezügen

Doch nicht nur auf die gesetzliche Rente fällt der Krankenversicherungsbeitrag an. Erhalten Ruheständler weitere Zahlungen wie eine Witwen- oder Betriebsrente oder verdienen sie aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit hinzu, werden auch diese Bezüge für den Krankenkassenbeitrag herangezogen.

Zum Jahreswechsel ist auch die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen. Der Höchstbetrag zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags liegt jetzt bei 4.987,50 Euro. Rentner, deren anrechenbare Bezüge auf dieser Grenze oder höher liegen, zahlen in den nächsten zwölf Monaten bis zu 150 Euro mehr Krankenkassenbeitrag.

Wechsel spart bis zu 88 Euro

"Die Beitragserhöhung ist ein guter Zeitpunkt, einen kritischen Blick auf die Kosten für die Krankenversicherung zu werfen", rät Wolfgang Schütz. "Nach einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht. Auch wer seit mindestes 12 Monaten beim aktuellen Anbieter ist, kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln."

Ruheständler mit einer Eckrente sparen bis zu 88 Euro (in Westdeutschland) beziehungsweise 86 Euro (in Ostdeutschland), wenn sie von einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,80 Prozent zu einer mit 0,90 Prozent Zusatzbeitragssatz wechseln. Abstriche bei wichtigen Leistungen müssen Versicherte bei einem Wechsel nicht befürchten. 95 Prozent der Grundleistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben und somit identisch.