Private Krankenversicherung: Neue Regeln für Beitragsanpassung
Stand: 09.08.2017
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Berlin - Die privaten Krankenversicherer verlangen eine Neuregelung für Beitragserhöhungen. Damit soll verhindert werden, dass es zu den sprunghaften Anstiegen kommt. Diese würden den Eindruck erwecken, dass die Private Krankenversicherung (PKV) gerade nach Beitragsschüben vergleichsweise teuer sei, so der Vorstand des privaten Versicherers Debeka, Roland Weber.
Private Krankenversicherer können ihre Beiträge nur nach sogenannten auslösenden Faktoren anheben. Das ist in der Regel dann gegeben, wenn die Leistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert (in einigen Tarifen fünf Prozent). Da die Ausgaben nicht in jedem Jahr um diesen Anteil steigen, kommt es über mehrere Jahre zu keiner Anhebung der Beiträge oder gar zu einer Absenkung. Irgendwann kann es dann zu einer sprunghaften Steigerung kommen, da die Veränderungen der Vorjahre dann mit einkalkuliert werden müssen.
Nach der IGES-Untersuchung, die der dpa vorliegt, schneidet die PKV im Beitragsvergleich mit der GKV ganz gut ab. Je nach betrachtetem Zeitraum können die Steigerungen sogar niedriger sein. So ergebe sich über die vergangenen zehn Jahren (2006 bis 2015) gerechnet im Gesamtdurchschnitt in der PKV eine Steigerung von 2,2 Prozent pro Jahr, in der GKV liege diese in dieser Zeit bei 3,7 Prozent pro Jahr.
IGES konnte bei seiner Untersuchung auf umfangreiches Datenmaterial der Debeka-Versicherten zurückgreifen, die seit mindestens 20 Jahren dort versichert waren. Davon waren zuletzt knapp 660 000 Beamte, die Beihilfe vom Staat bekamen und daher niedrigere Beiträge zahlen, und knapp 56 000 Nichtbeihilfeversicherte. Für diese Versicherten lag die jahresdurchschnittliche Steigerung in den 20 Jahren von 1995 bis 2015 im Mittel bei 2,9 Prozent. Der Vergleichswert für 1997 bis 2017 liegt trotz massiver Erhöhungen Anfang des Jahres bei 2,6 Prozent.
Nach der Studie lagen die monatlichen Beiträge (von Nicht-Beamten) 2015 in der PKV im Schnitt bei 473 Euro für Frauen und 413 Euro bei Männern. In der GKV lag die Beitragshöhe bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen bei 421 Euro. Der Höchstsatz für die GKV lag bei 639 Euro.
Die Untersuchung kommt zudem zu dem Ergebnis, dass - anders als bisher dargestellt - Ältere unter den langfristig Versicherten kaum höhere Prämien zahlen als Jüngere. Abhängig Beschäftigte, Selbstständige und Status-Wechsler seien dagegen in einem höheren Umfang von überdurchschnittlichen oder sprunghaften Beitragserhöhungen betroffen. "Damit entpuppen sich die immer wiederkehrende Behauptung von PKV-Gegnern, die private Krankenversicherung sei im Alter unbezahlbar, als Fake", sagte Weber.
Hintergrund ist, dass die Beiträge in der PKV für die gesamte Lebenserwartung des Versicherten kalkuliert werden. Denn jeder PKV-Vertrag garantiert unbefristet einen unkürzbaren medizinischen Leistungsumfang. In der GKV habe es dagegen schon mehrfach Leistungskürzungen durch "Kostendämpfungsgesetze" gegeben. Für diese lebenslange Garantie legt die PKV große Teile der Beiträge der Versicherten als Alterungsrückstellungen zinsbringend auf dem Kapitalmarkt an.