Pflegereform: Wann den Pflegeantrag stellen?
Stand: 23.11.2016
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Berlin - Viele Angehörige von pflegebedürftigen Menschen stellen sich in Anbetracht der nahenden Pflegereform im Januar 2017 die Frage, ob es sich noch lohnt, 2016 einen Antrag zu stellen. Denn das bisherige dreistufige System wird durch 5 Grade ersetzt. Für wen sich der Antrag noch 2016 lohnt, wird im Folgenden geklärt.
Für viele Menschen, die absehbar pflegebedürftig werden, kann es sich lohnen, noch vor dem 1. Januar einen Pflegeantrag nach dem alten, dreistufigen System zu stellen. Darauf hat jetzt die Deutsche Stiftung Patientenschutz aufmerksam gemacht. Wie Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur erläuterte, empfiehlt sich dies besonders für Menschen, die unter körperlichen Einschränkungen leiden, aber bisher keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Sie sollten bis 31. Dezember die Pflegestufe 1 beantragen. Dann sei auch gewährleistet, dass sie 2017 "den gleichwertigen Pflegegrad 2 erreichen". Werde der Antrag erst im neuen Jahr gestellt, gebe es statt der bisherigen 244 Euro nur 125 Euro von der Pflegekasse. Geschätzt seien davon 125.000 Menschen betroffen, sagte Brysch.
Neu ab 2017: Neues System mit 5 Pflegegraden
Noch einschneidender sei das für Menschen, die einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen könnten. Bisher zahlen die Kassen hier 468 Euro. Stellen diese Personen erst 2017 einen Antrag bei der Pflegekasse, erhalten sie ebenfalls nur noch 125 Euro. Das betreffe rund 50.000 Menschen, sagte Brysch weiter. Hintergrund ist, dass zum Jahreswechsel die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft tritt. Dabei wird das bisherige Pflegesystem mit seinen drei Stufen in ein neues System nach fünf Pflegegraden übergeleitet. Die bisherigen Pflegebedürftigen sollen dabei nicht schlechter gestellt werden. Pflegestufe 1 wird danach automatisch in den Pflegegrad 2 übergeleitet.