Neue Rückkehrrechte zur gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner
Stand: 03.08.2017
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Berlin - Seit 1. August können mehr Rentner aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Wer ein oder mehrere Kinder groß gezogen hat, kann von den neuen Regeln profitieren.
Rentner können künftig leichter von der freiwilligen oder privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Möglich macht das eine gesetzliche Neuregelung zur Berechnung der Vorversicherungszeit, die zum August in Kraft getreten ist. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Voraussetzungen für den Wechsel
Für so einen Wechsel sind bestimmte Voraussetzungen nötig: Pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Rentner nur, wenn sie in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sind - ob freiwillig, pflicht- oder familienversichert.
Neu ist nun, dass für diese erforderliche Zeitspanne drei Jahre für jedes Kind pauschal angerechnet werden. Das gilt für eigene sowie für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.
Wer jetzt wechseln kann
Den Wechsel vollziehen können künftige Rentner, aber auch alle, die bereits im Ruhestand sind und die Vorversicherungszeit bislang nicht erfüllt haben, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Betroffene Rentner müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse melden und die Prüfung selbst anfragen. Für künftige Rentner erfolgt die Berechnung automatisch, wenn sie den Rentenantrag stellen.