Krebspatienten sollten nicht zu früh eine Reha beantragen
Stand: 29.03.2018
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Heidelberg - Krebspatienten sollten nach überstandener Erkrankung nicht zu früh eine Reha-Maßnahme beantragen. Im ungünstigsten Fall könnten sie sonst ungewollt in die Rente rutschen. Betroffene sollten sich über die Möglichkeiten des beruflichen WIedereinstiegs umfassend beraten lassen.
Nach überstandener Krebserkrankung tut es vielen gut, wieder arbeiten zu gehen. So falle es leichter, die Erkrankung hinter sich zu lassen, erklären die Experten des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ). Um den Übergang zurück in den Berufsalltag zu erleichtern, können Patienten eine Reha machen. Dafür sollten sie allerdings wieder ausreichend belastbar sein.
Manche Krankenkasse fordert zum Antrag auf
Die Krankenkassen fordern Krankgeschriebene laut DKFZ mitunter auf, einen Reha-Antrag zu stellen, obwohl sie längst noch nicht wieder fit für den Wiedereinstieg sind. Wird der Antrag auf eine Rehamaßnahme wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt, kann es passieren, dass er direkt in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Manche Betroffene rutschen so ungewollt in die Rente.
Wo Patienten sich beraten lassen können
Das DKFZ rät daher, sich unabhängig und umfassend beraten zu lassen, bevor man der Aufforderung der Kasse nachkommt. Außerdem sei es hilfreich, sich über Möglichkeiten des Wiedereinstiegs zu informieren. Für manche kommt es zum Beispiel nicht infrage, in den alten Beruf zurückzukehren. Dann kommt eventuell eine Umschulungsmaßnahme infrage.
Möglichkeiten, sich zu informieren, haben Betroffene bei den Kranken- und Rentenkassen, bei Kliniksozialdiensten, Krebsberatungsstellen oder Integrationsfachdiensten. Allgemeine Informationen stellt der Krebsinformationsdienst zur Verfügung.