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Krankenversicherung fürs Ausland: Das sollten Urlauber beachten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf/Berlin – Urlaub bedeutet erst einmal raus aus dem Alltag und endlich ab in die Ferne. Doch auch beim Wassersport oder auf dem Tennisplatz können Urlauber sich verletzen. Für solche Fälle gilt es mit dem passenden Versicherungsschutz vorzusorgen. Die wichtigsten Tipps und Informationen im Überblick.

Gerade erst angekommen, gilt der erste Gedanke vermutlich nicht einer möglichen Krankheit. Aber wer mit Kindern reist, sollte sich gleich nach der Ankunft schlau machen: Wo ist der nächste Arzt, wo das nächste Krankenhaus? In Ferienanlagen und Hotels hilft die Rezeption weiter. Ein medizinischer Notfall trifft einen auf diese Weise nicht ganz unvorbereitet.

Krankenkassenkarte gehört in den Koffer

Egal, ob der Weg dann zum Arzt oder ins Krankenhaus führt: Das Erste, was dort meist geklärt werden muss, ist die Frage nach der Kostenerstattung. Wer Urlaub in einem EU-Land macht, darf seine Krankenkassenkarte nicht vergessen. Auf der Rückseite enthält sie die European Health Insurance Card (EHIC). Damit wird ein Urlauber in allen staatlichen Krankenhäusern und Gesundheitszentren kostenlos behandelt. "Die EHIC ist für die unaufschiebbare medizinische Behandlung einer unerwarteten Erkrankung im Ausland gedacht, etwa für eine Mittelohrentzündung, ein gebrochenes Bein oder eine Grippe", erläutert Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband in Berlin.

Medizinische Leistung ist länderabhängig

Die Karte wird auch in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Kroatien und Mazedonien akzeptiert. Aber aufgepasst: "Urlauber haben mit EHIC Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen nach dem Recht des Aufenthaltsstaates", sagt Widmaier. In manchen Fällen ist das deutlich weniger als in Deutschland.

Behandlung im Ausland – wer zahlt?

So werden beispielsweise Medikamente oder Zahnbehandlungen oft nicht bezahlt – der Urlauber muss die Leistung dann vor Ort selbst bezahlen. Am besten lässt er sich eine Rechnung geben und legt sie zu Hause der Kasse vor. Sie prüft dann eine Kostenerstattung. Meist bleiben Versicherte aber ganz oder zum Teil auf den Kosten sitzen. Auch für Rücktransporte vom Ferienort nach Hause kommen die Kassen nicht auf.

Kein Versicherungsschutz außerhalb Europas

Wird der Urlaub außerhalb Europas verbracht, besteht gar kein Versicherungsschutz – es sei denn, Deutschland hat mit dem jeweiligen Land ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Das ist zum Beispiel bei der Türkei oder Tunesien der Fall. Dort kann man sich in öffentlichen Versorgungseinrichtungen behandeln lassen, die aber nicht unbedingt deutschen Standards entsprechen. Eine Behandlung von privaten Ärzten zahlt der Patient in der Regel bar.

Private Auslandskrankenversicherung schützt auf Reisen

Privat Krankenversicherte genießen auf Reisen generell ihren für Deutschland vereinbarten Versicherungsschutz. Auch im Ausland begleichen sie ihre Behandlungsrechnungen selbst und lassen sich die Kosten dann zu Hause erstatten, wie Stephan Caspary vom Verband der Privaten Krankenversicherung erläutert. Auch für Privatversicherte kann sich der Abschluss der zusätzlichen Police lohnen. Sie übernimmt dann zum Beispiel den Eigenanteil, den sogenannten Selbstbehalt. Außerdem sorgt sie dafür, dass Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit nicht gefährdet werden.

Aber egal, ob gesetzlich oder privat krankenversichert: "Es spricht viel dafür, vor einem Urlaub in der Ferne eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen", sagt der Düsseldorfer Internist Burkhard Rieke. Er ist Präsident der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin. Die seien nicht teuer, die Versicherung übernimmt aber in der Regel sämtliche Kosten, wenn der Urlauber unerwartet krank wird. Zudem werden Medikamente und auch der Rücktransport nach Hause bezahlt. Vorerkrankungen werden beim Abschluss der privaten Auslandskrankenversicherung jedoch oft ausgeschlossen, sagt Rieke.

Police mit Assistance-Leistungen abschließen

Beim Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sollten Urlauber darauf achten, dass Assistance-Leistungen eingeschlossen sind. Dann hat der Versicherte eine 24-Stunden-Notrufnummer der jeweiligen Versicherung, über die er im Notfall bei der Suche nach einem geeigneten Facharzt oder Krankenhaus im Reiseland Namen und Adressen erfragen kann. Das ist vor allem praktisch, wenn man unterwegs ist oder individuell untergekommen ist.

Die Notrufzentrale des Versicherers erklärt auch gegenüber einem Krankenhaus, dass es für die Kosten zur Behandlung des Touristen aufkommt. In einigen Ländern wird der Patient gar nicht behandelt, wenn keine Kostenübernahme eines Versicherers vorliegt oder der Patient eine beträchtliche Vorauszahlung geleistet hat. "Das kann bei einem zweitägigen Krankenhausaufenthalt etwa in den USA locker ein fünfstelliger Betrag sein", warnt Rieke.

Für kleinere Notfälle: Reiseapotheke mitnehmen

Am günstigsten ist es natürlich, kleine Beschwerden im Urlaub selbst zu behandeln. "Da Durchfall die Reisekrankheit Nummer eins ist, gehört ein entsprechendes Präparat dagegen unbedingt ins Gepäck", erklärt Ursula Sellerberg von der Bundesapothekerkammer. Auch Schmerz- und Fiebermittel, etwas gegen Sonnenbrand, Pflaster und Verbände sollten Urlauber dabeihaben. Was darüber hinaus in die Reiseapotheke gehört, hängt vom Urlaubsland und der Art der Reise ab.