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Krankenkasse: Höherer Zusatzbeitrag für 48 Millionen Versicherte

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen für 2021 stehen fest. Die Mehrzahl der Versicherten muss mehr zahlen. Verivox zeigt, wie hoch das Sparpotenzial bei einem Wechsel der Krankenkasse ist. Außerdem ist der Wechsel seit Jahresbeginn einfacher geworden.

Für 48 Millionen Versicherte wird es teurer

Im Dezember haben die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für 2021 bekannt gegeben. 31 der 76 gesetzlichen Krankenversicherungen (Krankenkassen) erhöhen zum 1. Januar ihren Zusatzbeitrag. Das bedeutet: 48 Millionen Versicherte zahlen wegen der Erhöhungen mehr.

43 Krankenkassen halten den Beitrag konstant, 2 senken ihn. Gewichtet nach der Mitgliederzahl steigt der Zusatzbeitrag damit nach Verivox-Berechnungen von 1,00 auf 1,28 Prozent. Betrachtet wurden dabei die allgemein zugänglichen Krankenkassen. Ein geringer Teil der gesetzlich Versicherten ist in betriebsbezogenen Krankenkassen, die nur für Mitarbeiter der jeweiligen Unternehmen wählbar sind.

Höchster Anstieg: Plus 0,8 Prozentpunkte

Die Krankenkasse mit dem höchsten Anstieg erhöhte den Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte. Dann steigt der Beitrag für einen Arbeitnehmer mit 36.000 Euro Bruttoeinkommen um 144 Euro im Jahr und in gleicher Höhe für seinen Arbeitgeber. Gutverdiener zahlen doppelt drauf. Erstens durch den höheren Zusatzbeitrag. Zweitens steigt die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze, d.h. die Lohngrenze, bis zu der Beiträge für die Krankenversicherung fällig werden. Dann beträgt der Mehrbeitrag 368 Euro im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 56.250 Euro (2020) auf 58.050 Euro (2021).

Der Zusatzbeitrag der 76 allgemein zugänglichen Krankenkassen in Deutschland variiert im Jahr 2021 zwischen 0,35 und 1,9 Prozent. Da einige Krankenkassen nur in bestimmten Bundesländern tätig sind, schwankt das maximale Sparpotenzial.

Maximale Differenz beim Zusatzbeitrag – 438 Euro

Am größten ist die Differenz in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, wo die günstigste Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent erhebt, die teuerste verlangt 1,9 Prozent Aufschlag. Ein Arbeitnehmer, dessen Jahreseinkommen 58.050 Euro überschreitet, würde durch einen Wechsel vom teuersten zum günstigsten Anbieter 438 Euro weniger zahlen. Das ist das größtmögliche Sparpotenzial, weil nur für Einkünfte bis zur Grenze von 58.050 Euro (Beitragsbemessungsgrenze für 2021) Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung fällig sind.

Bei einem Jahreseinkommen von 36.000 Euro brutto liegt die Differenz bei 272 Euro. Berechnet wurde dabei nur der Arbeitnehmeranteil. Der Beitrag des Arbeitgebers sinkt im gleichen Umfang. Der Gewinn im Portmonee ist etwas geringer, denn Krankenkassenbeiträge sind unbegrenzt steuerlich absetzbar. Je nach Steuerklasse ist die Differenz beim Nettolohn also niedriger als der Beitragsunterschied.

Vor dem Wechsel auch Leistungen vergleichen

95 Prozent der Grundleistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben. Bei den allermeisten Leistungen gibt es also keine Unterschiede zwischen den Krankenkassen. „Dennoch unterscheiden sich die Krankenkassen bei einigen Zusatzleistungen – wie Schutzimpfungen vor Reisen, zusätzlichen Untersuchungen in der Schwangerschaft oder Homöopathie. Wer darauf Wert legt, sollte vor einem Wechsel der Krankenkasse auch die Leistungen vergleichen“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Einige Versicherte haben sich außerdem in einem Wahltarif eingeschrieben. Auch bei einigen dieser Wahltarife gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen.

Leichterer Wechsel seit Jahresbeginn

„Der Gesetzgeber hat den Wechsel der Krankenkasse zum Januar vereinfacht“, sagt Wolfgang Schütz. „Die Kündigung des alten Anbieters übernimmt ab Januar die neue Krankenkasse automatisch. Eine verbraucherfreundliche Regelung, wie sie beim Wechsel des Stromanbieters schon lange funktioniert. Außerdem sind Versicherte künftig nur noch 12 Monate an eine neue Krankenkasse gebunden.“

Bundesland
Günstigste Kasse
Teuerste Kasse
Max. Sparpotenzial
Baden-Württemberg 0,39 % 1,9 % 438 €
Bayern 0,39 % 1,9 % 438 €
Berlin 0,39 % 1,8 % 409 €
Brandenburg 0,39 % 1,8 % 409 €
Bremen 0,39 % 1,8 % 409 €
Hamburg 0,35 % 1,8 % 421 €
Hessen 0,39 % 1,8 % 409 €
Mecklenburg-Vorpommern 0,39 % 1,6 % 351 €
Niedersachsen 0,39 % 1,9 % 438 €
Nordrhein 0,35 % 1,8 % 421 €
Rheinland-Pfalz 0,39 % 1,9 % 438 €
Saarland 0,39 % 1,8 % 409 €
Sachsen 0,39 % 1,8 % 409 €
Sachsen-Anhalt 0,39 % 1,8 % 409 €
Schleswig-Holstein 0,39 % 1,7 % 380 €
Thüringen 0,39 % 1,8 % 409 €
Westfalen-Lippe 0,35 % 1,8 % 421 €