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Kinder haben auch Anspruch auf ein Reha

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Für Kinder können Rehamaßnahmen vor allem nach einer längeren Erkrankung sinnvoll sein. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Kindern von gesetzlich Versicherten dieses Recht zusteht. Bezahlt werden die Reisekosten, Behandlung, Verpflegung und Unterkunft. Bei kleinen Kindern kann unter Umständen auch eine Begleitperson mitkommen.

Geht das Kind noch zur Schule und fällt dort längere Zeit aus, ist während einer Reha auch Unterricht vor Ort möglich. In der Regel dauert der Aufenthalt in der Rehaklinik vier Wochen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Reha ambulant durchzuführen, so dass das Kind in seinem gewohnten Umfeld bleibt.

Eine Kinderreha kommt zum Beispiel infrage, wenn das Kind eine Allergie, eine Hautkrankheit, eine psychische Erkrankung oder eine Herz-Kreislauf-Erkrankung hat. Auch stark übergewichtige Kinder haben Anspruch. Grundsätzlich ist eine Kinderreha bis zum 18. Lebensjahr möglich. Danach haben junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr Anspruch, wenn sie noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung oder zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr machen.

Um Anspruch auf eine Rehamaßnahme für das eigene Kind zu erwerben, muss man in den vergangenen zwei Jahren mindestens sechs Monate lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben.