Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Fiskus darf Krankenkassenbeiträge nicht um Boni kürzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Versicherte, die an einem Bonusprogramm teilnehmen, dürfen Krankenkasssenbeiträge trotzdem in voller Höhe bei der Einkommensteuererklärung absetzen.

Und zwar auch dann, wenn der Versicherte einen Zuschuss für privat bezahlte Vorsorgemaßnahmen erhalten hat. Dies geht aus einem Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums hervor. "Damit setzt die Finanzverwaltung ein Urteil des Bundesfinanzhofs um", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Die Finanzämter kürzten bisher die Krankenkassenbeiträge um solche Bonuszahlungen. Zum Nachteil der Steuerzahler berücksichtigten sie steuerlich nur geringere Beiträge. "Im Ergebnis konnten die Steuerzahler daher weniger Krankenkassenbeiträge absetzen", erläutert Klocke.

Boni sind keine Beitragsrückerstattung

Der Bundesfinanzhof stellte jedoch fest: Zuschüsse der Krankenkassen für privat bezahlte Vorsorgemaßnahmen sind keine Beitragsrückerstattung (Az.: X R 17/15). Somit sei eine Verrechnung von Beiträgen und Boni nicht möglich, wenn die Bonuszahlung nicht mit der Basisabsicherung im Krankheitsfall zusammenhängt. Diese Bewertung greift die Finanzverwaltung auf: Versicherte können nun den ungekürzten Sonderausgabenabzug für die Krankenkassenbeiträge beim Fiskus geltend machen. Das gilt auch, wenn ihnen die Krankenkasse die Kosten für das Bonusprogramm erstattet hat. Voraussetzung: Die Maßnahmen für das gesundheitsbewusste Verhalten sind nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten und sie wurden von dem Versicherten vorab privat finanziert.