DAK plädiert für Neuregelung der Krankenkassenbeiträge
Stand: 31.03.2017
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Berlin - Nach Ansicht der DAK soll die Finanzaufsicht aller Krankenkassen in Zukunft beim Bundesversicherungsamt gebündelt werden. Aufgabe der Landesaufsichten wäre es, die Umsetzung der vertraglichen Regelungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zu überwachen. So steht es im Positionspapier des Verwaltungsrates der gesetzlichen Krankenkasse zur Bundestagswahl 2017.
Die Kasse schlägt zudem die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor. Auch die Arbeitgeber müssten ihren Beitrag zu den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen beitragen, nicht nur die Arbeitnehmer. Zurzeit teilen sich beide Seiten den Basisbeitrag von 14,6 Prozent. Den Zusatzbeitrag, den die Kassen individuell erheben können, bezahlen nur die Kassenmitglieder. Künftig müsse auch der Gesamtbeitragssatz wieder von den Krankenkassen festgelegt werden.
Zudem verlangt die DAK einen sogenannten «Hochrisikopool» für extrem teure Erkrankungen. Über diesen Pool sollten künftig Krankheiten mit Kosten von mehr als 100 000 Euro zwischen den Kassen ausgeglichen werden.