Coronavirus: Krankschreibung per Telefon möglich
Stand: 10.03.2020
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Das Coronavirus (Sars-CoV-2) breitet sich auch in Deutschland immer weiter aus. Um die Infektionen einzudämmen, können sich Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen nun auch telefonisch krankschreiben lassen, wie der GKV-Spitzenverband (die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) informiert.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für sieben Tage
Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.
Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Diese Vereinbarung gilt zunächst für vier Wochen.
Erkältungssymptome bei Ansteckung mit Sars-CoV-2
Eine Infektion mit Sars-CoV-2 ist für Laien nur schwer zu erkennen. Meist zeigen sich leichte Erkältungssymptome mit Frösteln, Halsschmerz und gegebenenfalls Fieber. Dazu kommen unter Umständen Husten, Kopfschmerzen und Durchfall. Bei schweren Verläufen können Atemprobleme oder Lungenentzündung hinzukommen.
Das Robert-Koch-Institut beantwortet hier die wichtigsten Fragen zum Coronavirus. Zudem können Sie hier nach Ihrem zuständigen Gesundheitsamt suchen.