Ausgaben für Kuraufenthalt beim Finanzamt einreichen
Stand: 27.07.2017
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München - Die Kosten einer Kur können Versicherte von der Steuer absetzen. Damit das Finanzamt die Ausgaben anerkannt, müssen diese einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit der Kur erbringen, zum Beispiel ein Attest eines Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Der Lohnsteuerhilfe Bayern weist außerdem darauf hin, dass das Dokument bereits vor Kurbeginn ausgestellt werden muss.
Der Fiskus erkennt nur Ausgaben an, die der Patient selbst bezahlt hat - etwa für die Kurtaxe vor Ort, für Massagen oder für den Klinikaufenthalt. Von den angefallenen Kosten müssen Steuerzahler den Betrag abziehen, den die Krankenkasse ihnen erstattet hat. Als außergewöhnliche Belastungen lassen sich nur Kosten geltend machen, die über der Grenze der zumutbaren Eigenbelastung liegen. Diese hängt vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Um die Grenze zu überschreiten, sollten Steuerzahler das ganze Jahr über Belege für Medikamente und therapeutische Maßnahmen sammeln.