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Diese Regelungen gelten für Minijobber 2024

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Das Wichtigste in Überblick

  • Minijobber sind nicht automatisch krankenversichert und benötigen eine bestehende Krankenversicherung, beispielsweise durch eine Hauptbeschäftigung oder eine Familienversicherung.
  • Der Arbeitgeber leistet einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gesetzlich versicherte Minijobber, jedoch nicht für privat versicherte Mitarbeiter.
  • Um nicht versicherungspflichtig zu sein, darf das Gesamteinkommen bei einer Mehrfachbeschäftigung die Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro nicht überschreiten.

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Inhalt dieser Seite
  1. Wie ich bin bei einem Minijob krankenversichert?
  2. Passende Krankenversicherung finden
  3. Möglichkeiten der Krankenversicherung für Minijobber
  4. Krankenversicherung bei mehreren Minijobs
  5. Minijob und Kleingewerbe
  6. Häufig gestellte Fragen
  7. Weitere hilfreiche Artikel
  8. Vertrauen Sie auf Verivox

Wie ich bin bei einem Minijob krankenversichert?

Wer einen Minijob ausübt ist nicht automatisch über den Minijob krankenversichert und braucht deshalb eine bestehende Krankenversicherung. Diese kann beispielsweise durch eine Hauptbeschäftigung, eine Familienversicherung oder als freiwillig Versicherter bestehen. Ihr Arbeitgeber leistet einen Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung. Dieser wird als Pauschalbetrag direkt an die Krankenkasse gezahlt.

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Was gilt als Minijob?

Ein Minijob ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland, bei der das monatliche Einkommen maximal 538 Euro betragen darf (Stand: 2024). Dies entspricht etwa 43 Arbeitsstunden pro Monat. Es gibt zwei Hauptarten von Minijobs: Bei der Entgeltgeringfügigkeit liegt die Verdienstgrenze bei 538 Euro, während die Zeitgeringfügigkeit auf maximal 70 Arbeitstage pro Jahr beschränkt ist. Minijobber müssen keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gesetzlich Versicherte.

Möglichkeiten der Krankenversicherung für Minijobber

In vielen Fällen können Minijobber ihre bestehende Krankenversicherung nutzen oder sind anderweitig abgesichert:

Bestehendes Beschäftigungsverhältnis

Wer bereits durch eine Hauptbeschäftigung krankenversichert ist, ist automatisch auch für den Minijob abgesichert. Die geringfügige Beschäftigung gilt in diesem Fall nur als Nebenjob und erfordert keine zusätzliche Krankenversicherung.

Mitglied der Familienversicherung

Familienversicherte benötigen keine eigene Versicherung für ihren Minijob. Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung (505 Euro) liegt unter der Minijob-Grenze (538 Euro), sodass der volle zulässige Minijob-Verdienst möglich ist.

Krankenversicherung für Studenten

Studierende unter 25 Jahren können in der Regel über die Familienversicherung abgesichert sein. Alternativ gibt es die günstige studentische Krankenversicherung, die auch bei einem Minijob gilt.

Krankenversicherung bei einem Rentenbezug

Rentner mit Minijob sind entweder über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert.

Arbeitslose und Minijobs

Personen, die Bürgergeld beziehen sind ebenfalls abgesichert. Das Jobcenter trägt die Sozialversicherungen, also auch die Krankenversicherung. Arbeitslose müssen bei Ausführung eines Minijobs demnach keine eigene Krankenversicherung abschließen.

Freiwillige Krankenversicherung bei Minijob

Freiwillig gesetzlich Versicherte, zum Beispiel Freiberufler, nutzen ihre bestehende Versicherung auch für den Minijob. Es gilt der Mindestbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen.

Private Krankenversicherung bei Minijob

Privat Krankenversicherte behalten ihre Versicherung auch beim Minijob. Die Beiträge richten sich nach dem individuellen Tarif und den vereinbarten Leistungen. Arbeitgeber müssen für privat versicherte Minijobber keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zahlen. Privatversicherte sind jedoch verpflichtet, dem Arbeitgeber einen Nachweis über ihre Krankenversicherung vorzulegen.

Krankenversicherung bei Midijob

Bei einem monatlichen Durchschnittseinkommen zwischen 538,01 Euro und 2000 Euro handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um einen sogenannten Midijob. Beschäftigte in einem Midijob sind automatisch über diese Tätigkeit krankenversichert. Ein wichtiger Unterschied zum Minijob besteht darin, dass bei einem Midijob sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgeber Beiträge zur Krankenversicherung entrichten müssen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers anzumelden.

Ist ein Minijob ohne Krankenversicherung möglich?

Seit 2009 gilt die Versicherungspflicht: Jeder deutsche Bürger muss eine Krankenversicherung haben – auch Personen mit einem Minijob. Wer sich nicht oder verspätet anmeldet, muss mit Nachzahlungen rechnen.

Krankenversicherung bei mehreren Minijobs

Wer mehrere Minijobs ausübt, werden diese für die Sozialversicherungspflicht zusammengerechnet. Übersteigt das Gesamteinkommen 538 Euro, wird die geringfüge Beschäftigung versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Minijob und Kleingewerbe

Minijobber sind grundsätzlich von der Krankenversicherungspflicht befreit und müssen daher keine eigenen Beiträge zahlen. Wer einen Minijob neben seiner Selbstständigkeit ausübt, erwirbt dadurch keinen Krankenversicherungsschutz und wird nicht automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kein Anspruch auf Kranken- und Mutterschaftsgeld

Generell bestehen auch bei einem Minijob Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall und Urlaubsanspruch. Die geringfügige Beschäftigung berechtigt jedoch nicht zum Bezug von Krankengeld. Hier wird der Lohn, wie gesetzlich vorgeschrieben, zwar 6 Wochen weitergezahlt, weitere Zahlungen erhält der Arbeiter jedoch nicht. Auch Mütter haben durch einen Minijob keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.

Häufig gestellte Fragen

Ja, Arbeitgeber sind verpflichtet, für Minijobber Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen, wenn diese gesetzlich versichert sind. Diese Beiträge betragen in der Regel 13 % des Verdienstes oder 5 % bei Beschäftigungen im Privathaushalt. Privatversicherte Minijobber sind von diesen Pauschalbeiträgen befreit.

Mieteinnahmen können die Krankenversicherungspflicht von Minijobbern beeinflussen, insbesondere wenn diese Einnahmen zusammen mit dem Einkommen aus dem Minijob die Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro überschreiten. In diesem Fall könnte eine Versicherungspflicht entstehen, und der Arbeitnehmer müsste sich um einen entsprechenden Versicherungsschutz kümmern.

Bei einem Minijob trägt der Minijobber selbst die Kosten für die Krankenversicherung, es sei denn, er ist über eine andere hauptberufliche Tätigkeit oder eine Familienversicherung abgesichert. Der Arbeitgeber zahlt lediglich Pauschalbeiträge für gesetzlich versicherte Minijobber, die jedoch nicht vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen werden.

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