Beiträge der Krankenversicherung 2025
-
Top-Anbieter – bis zu 356 Euro sparen
- Zusatzleistungen – umfassender Überblick
-
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – Erstinformation
Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.
Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.
Kostenlose individuelle Beratung - Erstinformation
*Ab 2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenversicherung für freiwillig Versicherte teurer wird. Daher empfehlen wir Ihnen: Prüfen Sie jetzt Ihr Einsparpotential mit einer privaten Krankenversicherung.
- Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag?
- Krankenkassenbeitrag 2025
- Jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze
- Was kostet die GKV für freiwillig Versicherte?
- Krankenversicherungsbeitrag für Studenten
- Krankenkassenbeitrag für Rentner
- Krankenkassenbeiträge im Vergleich
- Häufig gestellte Fragen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Höhe der Krankenkassenbeiträge hängt vom Gehalt ab. Wer viel verdient, zahlt auch mehr in die Krankenversicherung ein. Es gibt aber eine Obergrenze für die Beiträge.
-
Der Krankenkassenbeitrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen.
-
2025 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,5 Prozentpunkte.
- Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Zusätzlich zum Krankenkassenbeitrag fällt die Pflegeversicherung an.
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag?
Allgemeiner Beitragssatz
Die Krankenkassenbeiträge setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitragssatz zusammen. Der allgemeine Beitragssatz gilt für alle Krankenkassen.
Im Jahr 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte.
Daneben gibt es noch einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent. Er betrifft Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Dies kann beispielsweise auf Rentner zutreffen, die eine Altersvollrente beziehen und nebenher arbeiten. Außerdem können Selbstständige zwischen einer freiwilligen gesetzlichen mit und ohne Krankengeldanspruch wählen.
Versichertengruppe
|
Beitragssatz
|
---|---|
Allgemeiner Beitragssatz (Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag) | 14,6 Prozent |
Ermäßigter Beitragssatz (kein Krankengeldanspruch) | 14,0 Prozent |
Beitragssatz aus Versorgungsbezügen | 14,6 Prozent |
Zusatzbeiträge
Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Dieser orientiert sich am jeweiligen Finanzierungsbedarf der Krankenversicherungen und unterscheidet sich daher von Unternehmen zu Unternehmen. Grundsätzlich orientieren sich die Krankenkassen aber am durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dieser wird jedes Jahr neu vom Gesundheitsministerium festgelegt. Das Ministerium folgt dabei einer Empfehlung des GKV-Schätzerkreises.
Krankenkassenbeitrag 2025: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt
Im Jahr 2025 soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen. Gesetzlich versicherte Angestellte müssen daher ab 2025 höhere Beiträge für ihre Krankenversicherung zahlen. Verbindlich ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Krankenkassen jedoch nicht.
Beitrag der Pflegepflichtversicherung
Zum Krankenkassenbeitrag kommt stets die Pflegepflichtversicherung hinzu. Der Basisbeitrag liegt 2025 bei 3,6 Prozent und wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent. Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren erhalten ab dem zweiten bis zum fünften Kind einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten pro Kind. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert.
Jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze
Die Beiträge zur Krankenversicherung müssen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Diese wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2025 bei 5.512,50 Euro.
Das Gehalt, das über dieser Grenze liegt, bleibt beitragsfrei.
Was kostet die GKV für freiwillig Versicherte?
Für freiwillig Versicherte gelten dieselben Beitragssätze wie für Pflichtversicherte. Selbstständige können den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch wählen.
Freiwillig in der GKV versichert sind beispielsweise Angestellte, deren Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Bei Selbstständigen entfällt grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass sie zwischen GKV und privater Krankenversicherung wählen können. Um sich freiwillig in der GKV versichern zu können, müssen Selbstständige aber bereits zuvor Mitglied einer Krankenkasse gewesen sein.
Bei freiwillig Versicherten zählen nicht nur die Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit zum beitragspflichtigen Einkommen, sondern das gesamte Einkommen. Dazu gehören beispielsweise auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.
Für Selbstständige gibt es außerdem einen Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser berechnet sich am sogenannten fiktiven Mindesteinkommen. Dieses liegt 2025 bei 1248 Euro. Bei einem Krankenkassenbeitrag von 16,5 Prozent beispielsweise ergibt dies einen Mindestbeitrag von 205,92 Euro.
Krankenversicherungsbeitrag für Studenten
Studenten können sich bis zum 30. Lebensjahr günstig in der studentischen Krankenversicherung anmelden. Damit sind spezielle, niedrige Beitragssätze der Krankenkassen gemeint. Die Beiträge orientieren sich am BAföG-Höchstsatz und liegen bei ungefähr 100 Euro.
Krankenkassenbeitrag für Rentner
Für Rentner gelten die üblichen Krankenkassenbeiträge. Bei gesetzlich Pflichtversicherten trägt die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge. Die Pflegeversicherung müssen Rentner allerdings allein bezahlen. Erhalten Rentner weitere Versorgungsbezüge wie beispielsweise eine Betriebsrente, tragen sie den Beitragsanteil, der auf diese Bezüge entfällt, allein. Für die Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge gibt es aber einen Freibetrag, auf den keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten sind.
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner müssen ihren Beitrag selbst an die Krankenversichersicherung zahlen, und zwar auf alle Einnahmen, also beispielsweise auch für Mieteinnahmen. Für den Beitragsanteil, der auf die gesetzliche Rente entfällt, zahlt die Rentenversicherung auf Antrag die Hälfte als Zuschuss.
Krankenkassenbeiträge im Vergleich
Mit einem Krankenkassenwechsel können Sie auf einfachste Weise Geld sparen, denn Sie müssen sich nur bei einer neuen Krankenversicherung anmelden. Die Kündigung übernimmt die neue Krankenkasse für Sie. Vergleichen Sie jetzt Leistungen und Beiträge ganz bequem online.
Häufig gestellte Fragen
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Selbstständige müssen die Beiträge allein bezahlen.
Der Krankenkassenbeitrag für Rentner setzt sich aus dem allgemeinen Beitrag und dem individuellen Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte trägt die Rentenversicherung davon die Hälfte. Die Pflegeversicherung müssen Rentner alleine tragen.
Vertrauen Sie auf Verivox
Seit 1998 haben über 8 Millionen Menschen mit uns clever verglichen, schnell gewechselt und viel Geld gespart.
Mehr erfahrenBei uns können Sie sich auf aktuelle Tarifangebote und unseren mehrfach ausgezeichneten Kundenservice verlassen.
Mehr erfahrenSie vergleichen bei uns kostenlos, da wir uns auch durch Provisionen finanzieren. Dabei sind wir zu 100 Prozent unabhängig.
Mehr erfahren