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2025 steigt der Krankenkassenbeitrag

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*Ab 2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenversicherung für freiwillig Versicherte teurer wird. Daher empfehlen wir Ihnen: Prüfen Sie jetzt Ihr Einsparpotential mit einer privaten Krankenversicherung.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag?
  3. Krankenkassenbeitrag 2025
  4. Jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze
  5. So einfach wechseln Sie Ihre Krankenversicherung
  6. Was kostet die GKV für freiwillig Versicherte?
  7. Krankenversicherungsbeitrag für Studenten
  8. Krankenkassenbeitrag für Rentner
  9. Krankenkassenbeiträge im Vergleich
  10. Häufig gestellte Fragen
  11. Vertrauen Sie auf Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Krankenkassenbeiträge hängt vom Gehalt ab. Wer viel verdient, zahlt auch mehr in die Krankenversicherung ein. Es gibt aber eine Obergrenze für die Beiträge.
  • Der Krankenkassenbeitrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen.

  • 2025 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,5 Prozentpunkte.

  • Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Zusätzlich zum Krankenkassenbeitrag fällt die Pflegeversicherung an.

Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag?

Allgemeiner Beitragssatz

Die Krankenkassenbeiträge setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitragssatz zusammen. Der allgemeine Beitragssatz gilt für alle Krankenkassen.

Im Jahr 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte.

Daneben gibt es noch einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent. Er betrifft Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Dies kann beispielsweise auf Rentner zutreffen, die eine Altersvollrente beziehen und nebenher arbeiten. Außerdem können Selbstständige zwischen einer freiwilligen gesetzlichen mit und ohne Krankengeldanspruch wählen.

Versichertengruppe
Beitragssatz
Allgemeiner Beitragssatz (Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag) 14,6 Prozent
Ermäßigter Beitragssatz (kein Krankengeldanspruch) 14,0 Prozent
Beitragssatz aus Versorgungsbezügen 14,6 Prozent

Zusatzbeiträge

Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Dieser orientiert sich am jeweiligen Finanzierungsbedarf der Krankenversicherungen und unterscheidet sich daher von Unternehmen zu Unternehmen. Grundsätzlich orientieren sich die Krankenkassen aber am durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dieser wird jedes Jahr neu vom Gesundheitsministerium festgelegt. Das Ministerium folgt dabei einer Empfehlung des GKV-Schätzerkreises.

Krankenkassenbeitrag 2025: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt

Im Jahr 2025 soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen. Gesetzlich versicherte Angestellte müssen daher ab 2025 höhere Beiträge für ihre Krankenversicherung zahlen. Verbindlich ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Krankenkassen jedoch nicht.

Beitrag der Pflegepflichtversicherung

Zum Krankenkassenbeitrag kommt stets die Pflegepflichtversicherung hinzu. Der Basisbeitrag liegt 2025 bei 3,6 Prozent und wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent. Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren erhalten ab dem zweiten bis zum fünften Kind einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten pro Kind. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert.

Jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze

Die Beiträge zur Krankenversicherung müssen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Diese wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2025 bei 5.512,50 Euro.

Das Gehalt, das über dieser Grenze liegt, bleibt beitragsfrei.

So einfach wechseln Sie Ihre Krankenversicherung

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Gesetzliche Krankenkasse wechseln

Beim Wechsel der Krankenkasse müssen Sie die Kündigungsfristen beachten. Diese Fristen gelten.

Gesetzliche Krankenkasse wechseln

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Wechsel in die private Krankenversicherung

Wichtige Tipps für den Wechsel zur PKV und wann sich dieser lohnt.

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Was kostet die GKV für freiwillig Versicherte?

Für freiwillig Versicherte gelten dieselben Beitragssätze wie für Pflichtversicherte. Selbstständige können den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch wählen.

Freiwillig in der GKV versichert sind beispielsweise Angestellte, deren Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Bei Selbstständigen entfällt grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass sie zwischen GKV und privater Krankenversicherung wählen können. Um sich freiwillig in der GKV versichern zu können, müssen Selbstständige aber bereits zuvor Mitglied einer Krankenkasse gewesen sein.

Bei freiwillig Versicherten zählen nicht nur die Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit zum beitragspflichtigen Einkommen, sondern das gesamte Einkommen. Dazu gehören beispielsweise auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.

Für Selbstständige gibt es außerdem einen Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser berechnet sich am sogenannten fiktiven Mindesteinkommen. Dieses liegt 2025 bei 1248 Euro. Bei einem Krankenkassenbeitrag von 16,5 Prozent beispielsweise ergibt dies einen Mindestbeitrag von 205,92 Euro.

Krankenversicherungsbeitrag für Studenten

Studenten können sich bis zum 30. Lebensjahr günstig in der studentischen Krankenversicherung anmelden. Damit sind spezielle, niedrige Beitragssätze der Krankenkassen gemeint. Die Beiträge orientieren sich am BAföG-Höchstsatz und liegen bei ungefähr 100 Euro.

Krankenkassenbeitrag für Rentner

Für Rentner gelten die üblichen Krankenkassenbeiträge. Bei gesetzlich Pflichtversicherten trägt die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge. Die Pflegeversicherung müssen Rentner allerdings allein bezahlen. Erhalten Rentner weitere Versorgungsbezüge wie beispielsweise eine Betriebsrente, tragen sie den Beitragsanteil, der auf diese Bezüge entfällt, allein. Für die Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge gibt es aber einen Freibetrag, auf den keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten sind.

Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner müssen ihren Beitrag selbst an die Krankenversichersicherung zahlen, und zwar auf alle Einnahmen, also beispielsweise auch für Mieteinnahmen. Für den Beitragsanteil, der auf die gesetzliche Rente entfällt, zahlt die Rentenversicherung auf Antrag die Hälfte als Zuschuss.

Krankenkassenbeiträge im Vergleich

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Häufig gestellte Fragen

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Selbstständige müssen die Beiträge allein bezahlen.

Der Krankenkassenbeitrag für Rentner setzt sich aus dem allgemeinen Beitrag und dem individuellen Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte trägt die Rentenversicherung davon die Hälfte. Die Pflegeversicherung müssen Rentner alleine tragen.

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