Krankenkasse wechseln: So funktioniert es
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- Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
- Wie wechselt man die Krankenkasse?
- Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?
- Was sollten Sie beim Wechsel beachten?
- Mögliche Nachteile
- Von der PKV in die GKV wechseln
- Krankenkasse wechseln als Rentner
- Häufig gestellte Fragen
- Vertrauen Sie auf Verivox
Das Wichtigste in Kürze
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Durch einen Wechsel der Krankenkasse können Sie auf einfache Weise Geld sparen.
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Da 95 Prozent der Kassenleistungen gesetzlich festgelegt sind, besteht beim Wechseln kaum Risiko.
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Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
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Achten Sie auf Extras wie Gesundheitskurse oder professionelle Zahnreinigung. Hier unterscheiden sich die Angebote der Krankenversicherungen.
Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Ein Krankenkassenwechsel ist im Grunde immer möglich. Sie müssen jedoch Kündigungs- und Bindungsfristen beachten. Es gilt ein Mindestbindungszeitraum von 12 Monaten. Erst danach können Sie regulär die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Kündigungsfristen beim regulären Krankenkassenwechsel
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer also am 15. Oktober kündigt, bleibt bis zum 31.12. bei der alten Krankenkasse versichert.
Wechsel des Arbeitgebers
Pflichtversicherte haben bei einem Jobwechsel zwei Wochen nach Beginn des neuen Jobs Zeit, die Krankenkasse zu wechseln. Freiwillig Versicherte müssen sich an die Kündigungsfrist halten.
Bindungsfristen beachten
Die Krankenkassen bieten verschiedene Wahltarife an. Diese haben unterschiedliche Bindungsfristen, die länger als die 12 Monate dauern können. Ein früherer Krankenkassenwechsel ist damit nur bei einem Sonderkündigungsrecht möglich. Eine Ausnahme gilt beim Wahltarif Krankengeld, der sich auch bei einem Sonderkündigungsrecht nicht vorzeitig kündigen lässt.
Krankenversicherung wechseln mit Sonderkündigung
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Das gilt auch, wenn Sie die Bindungsfrist an Ihre Kasse noch nicht erfüllt haben. Für die Kündigung haben Sie bis zum Ende des Monats Zeit, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmalig gilt. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Die Krankenkasse muss Versicherte auf ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöht. Dies muss spätestens einen Monat vor dem Ende des Monats erfolgen, für den der neue Zusatzbeitrag gilt.
Erhöht die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag ab dem 1.1.2025, muss sie spätestens bis zum 31.12.2024 über die Erhöhung informieren.
Wenn die Benachrichtigung der Versicherung zu spät bei Ihnen eingeht, verlängert sich die Sonderkündigungsfrist.
Kündigungsfristen bei der privaten Krankenversicherung
Die Kündigungsfrist der privaten Krankenversicherung beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Meist ist es aber nicht empfehlenswert, die private Krankenversicherung zu kündigen und einen Neuvertrag abzuschließen.
Wie wechselt man die Krankenkasse?
Seit 2021 ist der Wechsel der Krankenkasse ganz einfach: Ein Kündigungsschreiben an die alte Kasse ist nicht nötig. Sie müssen lediglich einen Neuaufnahmeantrag für den Wechsel in die neue gesetzliche Krankenversicherung stellen.
So funktioniert der Kassenwechsel:
- Wählen Sie Ihre neue Krankenkasse.
- Stellen Sie bei der Krankenkasse einen Mitgliedsantrag.
- Die neue Krankenkasse setzt sich mit Ihrer alten Krankenversicherung in Verbindung. Ist die Kündigung tatsächlich fristgerecht möglich, führt die neue Krankenkasse diese für Sie durch.
- Sie erhalten eine Mitgliedsbescheinigung und die neue Krankenversichertenkarte.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber formlos über den Kassenwechsel. Dieser führt dann elektronisch das Arbeitgeber-Meldeverfahren durch.
Mit Verivox die Krankenkasse wechseln
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Wählen Sie zuerst Ihre Berufsgruppe und Ihr Bundesland aus. Ergänzen Sie anschließen Ihre Angaben mit Adresse und Einkommen.
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Jetzt können Sie die verschiedenen Krankenkassen miteinander vergleichen. Legen Sie Wert auf besondere Leistungen wie Krebsvorsorge oder Zahnreinigung, können Sie das Ergebnis entsprechend filtern.
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Haben Sie sich für eine Krankenkasse entschieden, können Sie sich ein persönliches Angebot zusenden lassen.
Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?
Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich durchaus lohnen, besonders angesichts der für 2025 erwarteten deutlichen Erhöhung der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Schätzerkreis geht von einem durchschnittlichen Anstieg um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent aus.
Da die einzelnen Kassen ihre individuellen Zusatzbeiträge gegen Jahresende bekannt geben, haben Versicherte die Möglichkeit, verschiedene Angebote zu vergleichen und gegebenenfalls zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes haben Mitglieder sogar ein Sonderkündigungsrecht.
Ein Wechsel kann nicht nur finanzielle Vorteile bringen, sondern auch Zugang zu besseren Leistungen oder attraktiven Bonusprogrammen ermöglichen. Es ist jedoch wichtig, neben dem Preis auch die Leistungen und den Service der Krankenkassen sorgfältig zu vergleichen, um die beste Option für die eigenen Bedürfnisse zu finden.
Was sollten Sie beim Wechsel beachten?
Viel falsch machen kann man beim Kassenwechsel nicht, denn die allermeisten Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch lohnt sich der Vergleich.
Kosten
Die Krankenkassen verlangen unterschiedliche Zusatzbeiträge. Durch den Wechsel zu einer günstigen Krankenversicherung lässt sich so direkt Geld sparen.
Spezielle Leistungen
Um für Versicherte attraktiv zu sein, bieten die Krankenkassen unterschiedliche Zusatzleistungen an, zum Beispiel Zuschüsse zur Zahnreinigung oder die Kostenübernahme spezieller Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen. Oft können die Versicherten auch kostenlose Gesundheitskurse besuchen, wie eine Rückenschule oder Beratung zur gesunden Ernährung.
Auch die Bonusprogramme unterscheiden sich. Mit ihrer Hilfe können Versicherte zusätzlich Geld sparen.
Service
Manche Krankenkasse haben ein ausgedehntes Filialnetz, wo sich die Versicherten persönlich bei Fragen beraten lassen können, andere sind nur telefonisch oder online erreichbar.
Auch der erweitere Service kann für die Versicherten attraktiv sein. So ergänzen die Krankenkassen ihr Angebot beispielsweise durch spezielle Beratungshotlines zur Reha oder Hotlines für medizinische Fragen, unterstützen bei der Krankenhauswahl oder bieten einen fremdsprachigen Kundenservice an.
Krankenkasse wechseln und Prämie erhalten
Manche Krankenkassen bieten ein Prämien-Programm bei der Mitgliederwerbung an. Dafür müssen bereits bestehende Kunden ein neues Mitglied anwerben. Als Dankeschön erhalten diesen dann eine kleine Prämie, zum Beispiel einen Geldbonus. Für die Mitgliederwerbung stellen die Krankenkassen spezielle Formulare bereit.
Die Krankenkasse zu wechseln kann Nachteile haben
Wenn die formellen Bedingungen zum Wechsel erfüllt sind, hat jeder Versicherte das Recht, seine Krankenkasse zu wechseln. Ein Krankenkassenwechsel kann bei laufender Behandlung und für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen aber eventuell negative Folgen haben.
Krankengeld
Die Krankenkasse zu wechseln, ist trotz Krankheit möglich. Beziehen Sie aktuell Krankengeld, lohnt es sich allerdings unter Umständen, den Wechsel zu verschieben. Obwohl der Anspruch auf Krankengeld weiterbesteht, kann es in der Praxis zu Verzögerungen bei der Zahlung des Krankengeldes kommen. Eventuell müssen Unterlagen neu eingereicht und bearbeitet werden.
Hilfs- und Heilmittel
Hilfsmittel wie Rollatoren oder Rampen für Rollstuhlfahrer stellt die Krankenkasse dem Versicherten nur leihweise zur Verfügung. Bei einem Wechsel der Kasse müssen Sie die Hilfsmittel zurückgeben und bei Ihrem neuen Versicherer erneut beantragen. Die Bewilligung nimmt unter Umständen eine gewisse Zeit in Anspruch und kann mit Einschränkungen verbunden sein. Gleiches gilt im Fall von Medikamenten, die Menschen mit chronischen Krankheiten benötigen. Vor einem Krankenkassenwechsel sollten Sie mit der neuen Kasse abstimmen, dass alle Heil- und Hilfsmittel ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen.
Langfristige Rezepte und nicht begonnene Behandlungen
Wer zur Vorbeugung oder Unterstützung der Heilung langfristige Kassenrezepte – etwa für Rehasport oder Wassergymnastik – nutzt, läuft bei einem Kassenwechsel Gefahr, dass die neue Krankenkasse das Rezept nach Ablauf nicht übernimmt oder verlängert. Dies liegt im Ermessen der einzelnen Krankenkassen.
Wurde eine Behandlung von der alten Krankenkasse genehmigt, Sie haben sie aber noch nicht begonnen, müssen Sie diese ebenfalls neu beantragen.
Pflegeleistungen
Da Sie mit der Krankenkasse auch die Pflegekasse wechseln, wirkt sich ein Kassenwechsel auch auf den Bezug von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aus. Die Leistungen der Pflegekasse müssen Sie nach dem Wechsel beim neuen Krankenversicherer erneut beantragen.
Von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche wechseln
Grundsätzlich ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche kaum möglich, es sei denn, es tritt die Versicherungspflicht ein. Sind Sie über 55, ist der Wechsel allerdings erschwert: Ab diesem Alter dieser Altersgrenze gibt es kaum noch Chancen für einen Wechsel in die GKV.
Krankenkasse wechseln als Rentner
Wer aus dem Erwerbsleben in die Rente wechselt, braucht weiterhin verpflichtend eine Kranken- und Pflegeversicherung. Die Rentenversicherung übernimmt einen Teil der Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Pflichtversicherte und zahlt Beitragszuschüsse für privat Krankenversicherte. Wollen Sie als pflichtversicherter Rentner Ihre Krankenkasse wechseln, können Sie zu den üblichen Kündigungsfristen und unter den herkömmlichen Voraussetzungen zu allen geöffneten Krankenkassen wechseln, die in Ihrem Bundesland aktiv sind.
Beim Wechsel des Versichertenstatus zum Rentner entsteht außerdem einmalig ein sofortiges Wahlrecht. Sie können dann innerhalb von 14 Tagen eine neue Krankenkasse wählen.
Häufig gestellte Fragen
Sie können Ihre Krankenkasse so häufig wechseln, wie Sie es wünschen. Wenn Sie die Bindungsfrist und die Rahmenbedingungen für eine Kündigung einhalten, gibt es keine Höchstanzahl für einen Wechsel des Krankenversicherers.
Sie können Ihre Krankenkasse auch dann wechseln, wenn Sie noch offene Zahlungen haben. Beachten Sie aber: Nach einem Wechsel müssen Sie mindestens 18 Monate bei der neuen Kasse bleiben, bevor Sie erneut wechseln können. Diese Regel gilt für alle Versicherten.
Vorerkrankungen spielen beim Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung keine Rolle. Pflichtversicherte müssen von den Krankenkassen aufgenommen werden.
Ein Krankenkassenwechsel ist bei einem Arbeitgeberwechsel sofort möglich, wenn Sie pflichtversichert sind. Auch in diesem Fall müssen Sie kein Kündigungsschreiben an Ihre alte Kasse senden. Weiterhin gilt hier die Besonderheit, dass Sie die Bindungsfrist von 12 Monaten nicht einhalten müssen.
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
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