Freiwillige Krankenversicherung im Vergleich
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*Ab 2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenversicherung für freiwillig Versicherte teurer wird. Daher empfehlen wir Ihnen: Prüfen Sie jetzt Ihr Einsparpotential mit einer privaten Krankenversicherung.
- Was ist eine freiwillige Krankenversicherung?
- So funktioniert der Vergleich
- Ab wann bin ich freiwillig gesetzlich versichert?
- Beitragsberechnung
- Freiwillige Krankenversicherung für Rentner
- Vorteile der freiwilligen Krankenversicherung
- PKV als Alternative
- Günstigste Krankenversicherung finden
- Häufig gestellte Fragen
Das Wichtigste in Kürze
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Angestellte können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, wenn ihr Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
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Grundsätzlich setzt die freiwillige Krankenversicherung eine vorherige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) voraus.
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Das Einkommen von freiwillig Versicherten wird anders berechnet als bei Pflichtversicherten.
Was ist eine freiwillige Krankenversicherung?
In Deutschland muss sich jeder Mensch krankenversichern, daher gibt es keine eigentliche freiwillige Krankenversicherung. Gemeint ist mit dem Begriff die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Die meisten Menschen arbeiten in einem Angestellten-Verhältnis, mit dem sie in einer Krankenkasse pflichtversichert sind. Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine Wahl zwischen privater und freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung ermöglicht.
Freiwillige Krankenversicherung im Vergleich: So funktioniert es
Versicherte in der GKV haben jederzeit das Recht, ihre Krankenversicherung zu wechseln. Sie müssen lediglich die Bindungsfrist von 12 Monaten beachten. Ein Krankenkassenvergleich lohnt sich, weil die Zusatzbeiträge und die Leistungen sich teils deutlich unterscheiden. Wollen Sie sich freiwillig gesetzlich versichern, hilft unser Rechner Ihnen dabei, sich einen Überblick über das Leistungsangebot verschiedener Versicherer zu verschaffen.
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Ab wann bin ich freiwillig gesetzlich versichert?
Wer der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten kann, ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Gemäß § 9 SGB V kommt diese Art der Versicherung für folgende Personen infrage:
- Pflichtversicherte, deren Versicherungspflicht endet – zum Beispiel Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt. Die Angestellten haben dann die Wahl, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben oder aus der GKV auszutreten und in die private Krankenversicherung für Angestellte zu wechseln.
- Studenten und Promovierende
- Selbstständige und Freiberufler
- Beamte – wobei diese bei der freiwilligen Versicherung den Beihilfeanspruch verlieren
- Familienversicherte, deren Versicherungsschutz erlischt – etwa Kinder nach Erreichen des 23. Lebensjahres bzw. des 25. Lebensjahres bei Studierenden
- Kinder, die nicht in die Familienversicherung fallen
- Schwerbehinderte, die in den letzten fünf Jahren für mindestens drei Jahre in der GKV versichert waren – dies gilt auch, auch wenn ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner GKV-Mitglied war und sie nur familienversichert waren
- Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach Ende der Dienstzeit
- Rentner können sich freiwillig versichern, wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner besteht
Grundsätzlich muss unmittelbar vor dem Beginn einer freiwilligen Mitgliedschaft bereits eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben. Einige wenige Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel unter bestimmten Bedingungen nach einer Auslandsbeschäftigung.
Pflicht zur Anschlussversicherung
Dank der Verpflichtung zur Anschlussversicherung werden Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, automatisch in die freiwillige Krankenversicherung übernommen. Sie müssen dafür weder eine Vorversicherungszeit erfüllen noch einen Antrag stellen.
Die GKV wird 2025 für freiwillig Versicherte teurer
Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2025 auf 66.150 Euro gestiegen. Das heißt, dass die gesetzliche Krankenversicherung für freiwillig Versicherte teurer wird. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob eine private Krankenversicherung für Sie in Frage kommt. Unsere Versicherungsexperten prüfen Ihr Einsparpotential für Sie.
Wie berechnen sich die Beiträge in der freiwilligen Krankenversicherung?
Wie bei der Pflichtversicherung werden die Beiträge anhand des Einkommens bestimmt.
Selbstständige in der GKV haben die Wahl zwischen dem ermäßigten (14,0 Prozent) und dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent). Wer lediglich den ermäßigten Beitrag zahlt, erhält kein Krankengeld. Beim allgemeinen Beitragssatz erhält der Versicherte ab der siebten Krankheitswoche finanzielle Unterstützung. Selbstständige sollten auf diesen Schutz nicht verzichten, denn ein Krankheitsfall bedingt häufig auch einen Lohnausfall.
Darüber hinaus erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag.
Was zählt als Einkommen für die freiwillige Krankenversicherung?
Für die Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte wird nicht nur das Arbeitseinkommen hinzugezogen, sondern auch weitere Einnahmen wie Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte.
Mindestbeitrag der Krankenkasse
Für Selbstständige gilt ein Mindestbeitrag, der sich an einem fiktiven Mindesteinkommen orientiert. Dieses liegt im Jahr 2025 bei 1248 Euro monatlich. Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent ergibt sich ein Monatsbeitrag von 213,41 Euro. Auch wer weniger als das Mindesteinkommen verdient, muss diesen Betrag bezahlen. Hinzu kommt die Pflegeversicherung.
Höchstsatz der Krankenkasse
Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt ein Höchstbeitrag. Übersteigt das Einkommen die monatliche Beitragsbemessungsgrenze, steigt der zu zahlende Beitrag nicht weiter an. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2025 bei 5512,50 Euro im Monat.
Freiwillige Krankenversicherung für Rentner
Die meisten Menschen, die eine Rente der Deutschen Rentenversicherung beziehen, sind pflichtversichert. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen werden.
- Die Vorversicherungszeit muss eingehalten werden: Dazu müssen Rentner in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein.
Erfüllen Rentner die Vorversicherungszeiten nicht, können sie sich unter Umständen freiwillig gesetzlich versichern.
Wie hoch ist der Beitrag in der freiwilligen Krankenversicherung für Rentner?
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentenempfänger müssen wie Pflichtversicherte auch einen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent der gesetzlichen Rente zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags zahlen. Auf Antrag bezahlt die Rentenversicherung die Hälfte als Zuschuss. Die Rentenversicherung bezuschusst aber nur die Beiträge, die auf gesetzliche Renten anfallen. Beiträge, die auf andere Einkommensarten wie Mieteinkünfte zu entrichten sind, werden nicht bezuschusst.
Sind mehrere Renten vorhanden – beispielsweise Witwen- und Altersrente – werden auch davon 14,6 Prozent und der Zusatzbeitrag fällig. Der Zuschuss der Rentenversicherung wird dann für beide Renten zusammen gewährt.
Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung zahlen freiwillig versicherte Rentner allein.
Rentner müssen alle Einnahmen angeben
Wer neben der Rente noch andere Einnahmen hat, muss diese angeben. Dies kann beispielsweise durch die Vermietung von Immobilien oder durch Zinsbildung von Kapitalvermögen der Fall sein.
Bei manchen Einkommensarten gibt es unterschiedliche Beitragssätze. Auf Mieteinnahmen und Zinsen werden beispielsweise nur 14 Prozent Beitrag fällig. Für ausländische Renten gilt ein Beitragssatz von 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag.
Vorteile der freiwilligen Krankenversicherung
Die Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse kann Vorteile haben. So ermöglicht es die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung, Angehörige kostenlos mitzuversichern. Außerdem spielen Vorerkrankung in der GKV im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung keine Rolle.
Alternative zur freiwilligen Versicherung: Private Krankenversicherung
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist nicht unbedingt für jeden die beste Wahl. Vor allem für Menschen mit einem hohen Einkommen können die Tarife der privaten Krankenversicherung attraktiver sein. Diese berechnen sich nämlich nicht nach dem Gehalt, sondern nach der gewählten Leistung.
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Häufig gestellte Fragen
Angestellte können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, wenn ihr Gehalt die gültige Einkommensgrenze übersteigt.
In der freiwilligen Krankenversicherung müssen Sie ohne eigenes Einkommen den Mindestbeitrag und den Zusatzbeitrag zahlen. Das ist der Fall, wenn Sie kein Arbeitslosengeld beziehen und von Ihrem Ersparten oder sonstigen Einkünften leben.
Melden Sie sich nach einer Kündigung arbeitslos, übernimmt die Agentur für Arbeit Ihren Krankenversicherungsbeitrag. Das gilt auch während der Sperrfrist von drei Monaten, in denen Sie noch kein Arbeitslosengeld erhalten. Waren Sie zuvor freiwillig krankenversichert, müssen Sie unter Umständen allerdings den Beitrag für den ersten Monat der Arbeitslosigkeit selbst zahlen.
In der Regel gibt es keine Möglichkeit, von der freiwilligen Krankenversicherung zurück in Pflichtversicherung zu wechseln. Es ist allerdings denkbar, dass Sie durch eine Änderung Ihrer persönlichen Umstände wieder versicherungspflichtig werden. Das kann etwa der Fall sein, wenn Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt.
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