Familienversicherung
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*Ab 2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenversicherung für freiwillig Versicherte teurer wird. Daher empfehlen wir Ihnen: Prüfen Sie jetzt Ihr Einsparpotential mit einer privaten Krankenversicherung.
- Das Wichtigste im Überblick
- Voraussetzungen
- Familienversicherung für Rentner
- Studenten in der Familienversicherung
- Selbstständigkeit und Familienversicherung
- Rückwirkend familienversichern
- GKV vs. PKV
- Die beste Krankenkasse für Familien finden
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere interessante Artikel
Die Familienkrankenversicherung im Überblick
- In der Familienversicherung der Krankenkassen lassen sich Kinder und Ehepartner beitragsfrei mitversichern.
- Für Kinder endet die Familienversicherung spätestens mit dem vollendeten 25. Lebensjahr.
- Hauptberuflich Selbstständige können nicht in der Familienversicherung aufgenommen werden.
Voraussetzungen für die Familienversicherung
Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht es, bestimmte Familienangehörige kostenlos mitzuversichern. Sie erhalten damit Anspruch auf dieselben Leistungen wie der oder die Hauptversicherte.
Als familienangehörig gelten:
- Kinder (inklusive Adoptivkinder, Kinder der Lebenspartner, Enkel oder Pflegekinder)
- Ehegatten
- Eingetragene Lebenspartner
Ist ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert, kann das Kind nicht immer gesetzlich versichert werden. Eine gesetzliche Familienversicherung ist dann möglich, wenn der gesetzlich versicherte Elternteil mehr als der privat versicherte verdient und dessen Einkommen unter der Jahresarbeitseinkommensgrenze (73.800 Euro, Stand: 2025) liegt. Diese Bedingungen müssen aber nur bei verheirateten Paaren erfüllt sein. Sind die Eltern unverheiratet, kann das Kind ohne Bedingungen in der gesetzlichen Familienversicherung aufgenommen werden.
Für die Familienversicherung gelten noch weitere Voraussetzungen. So müssen die Familienangehörigen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Außerdem darf für die Mitversicherten keine eigene Versicherungspflicht bestehen, zum Beispiel durch ein Gehalt über der Einkommensgrenze.
Einkommensgrenze
Das Gesamteinkommen darf nicht mehr als 535 Euro betragen (Stand 2025). Dazu zählt das Arbeitseinkommen, aber beispielsweise auch Einkommen aus Vermietung oder Selbstständigkeit. Bei einem Minijob liegt die Einkommensgrenze im Jahr 2025 bei 556 Euro.
Eine Ausnahme gilt für kurzfristige Beschäftigungen, die auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet sind.
Altersgrenze
Kinder sind grundsätzlich bis zum Ende des 18. Lebensjahres in der Familienversicherung mitversichert. Für nicht erwerbstätige Kinder verlängert sich der Zeitraum bis zum vollendeten 23. Lebensjahr. Absolviert das Kind eine Berufsausbildung oder ein Studium, endet die Familienversicherung erst mit Ende 25. Ein Wehr- Zivil- oder Freiwilligendienst kann die Altersgrenze nach hinten verschieben (maximal 12 Monate).
Liegt eine körperliche oder geistige Behinderung vor, gibt es keine Altersgrenze.
Familienversicherung für Rentner
Rentner können in der Familienversicherung verbleiben, solange sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Außerdem darf keine eigene Versicherungspflicht bestehen. Diese tritt ein, wenn Rentner in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung waren.
Studenten in der Familienversicherung
Studenten können in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen versichert bleiben.
Studenten bis 25
Die Familienversicherung steht Studierenden bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres offen, solange sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Studenten über 25
Endet die Familienversicherung, können sich Studierende in der studentischen Krankenversicherung versichern. Diese bietet günstige Beiträge an. Die studentische Krankenversicherung ist bis zum vollendeten 30. Lebensjahr möglich, in Ausnahmefällen bis 37.
So sind Werkstudenten krankenversichert
Liegt das Einkommen der Werkstudenten über der Einkommensgrenze, ist keine Familienversicherung mehr möglich.
Solange das Werkstudentenprivileg gilt, ist eine Versicherung in der günstigen studentischen Krankenversicherung möglich. Als Werkstudent gilt, wer nicht mehr als 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit arbeitet. Bei einer höheren Arbeitszeit erlischt das Werkstudentenprivileg und die Studierenden müssen sich in der teureren regulären Krankenversicherung anmelden.
Selbstständigkeit und Familienversicherung
Selbstständige können in der Familienversicherung bleiben, solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird. Das Einkommen darf nicht über 535 Euro liegen.
Rückwirkend familienversichern
Der Anspruch auf die Familienversicherung entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt auch rückwirkend. Der umgekehrte Fall ist ebenfalls möglich: Wer beispielsweise der Krankenkasse Einkommen verschwiegen hat, muss rückwirkend Beiträge nachzahlen, wenn die Krankenkasse feststellt, dass die Aufnahme in die Familienversicherung ungültig war.
Gesetzliche Familienversicherung vs. private Krankenversicherung für Familien
In der privaten Krankenversicherung ist keine beitragsfreie Familienversicherung für Angehörige möglich. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag. Neugeborene werden jedoch unter vereinfachten Bedingungen ohne Gesundheitsprüfung in der PKV aufgenommen. Der Antrag muss aber innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt werden und ein Elternteil muss mindestens bereits drei Monate beim Unternehmen versichert sein.
Die beste Krankenkasse für Familien finden
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Häufig gestellte Fragen
Kinder können höchstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben.
Die Familienversicherung ist für die mitversicherten Angehörigen beitragsfrei. Der Beitrag für den Hauptversicherten erhöht sich durch die Familienversicherung nicht.
Ist die Mutter familienversichert, zahlt die Krankenkasse kein Mutterschaftsgeld. Unter Umständen besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Die Höhe beträgt maximal 210 Euro.
Nein, jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag in der privaten Krankenversicherung.
Eine gesetzliche Familienversicherung ist dann möglich, wenn das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils höher ist als das des privat versicherten und dessen Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Bedingung gilt aber nur bei verheirateten Eltern. Besteht keine Ehe, kann die Versicherung für die Kinder frei gewählt werden, wenn ein Elternteil privat und eines gesetzlich versichert ist.
Gesetzliche Krankenversicherungen
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