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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wie bin krankenversichert, wenn ich arbeitslos werde?
  3. Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug
  4. Muss ich mich bei der Krankenkasse arbeitslos melden?
  5. Nach dem Studium sich arbeitslos melden
  6. Wahl der Krankenkasse
  7. Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Bezug von Arbeitslosengeld tritt automatisch die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
  • Die Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit.
  • Privatversicherte können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, sofern sie jünger als 55 Jahre sind.

Wie bin krankenversichert, wenn ich arbeitslos werde?

Wer arbeitslos wird und Arbeitslosengeld bezieht, wird von der Agentur für Arbeit bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Gesetzlich Krankenversicherte bleiben einfach bei ihrer bisherigen Krankenkasse. Die Beiträge übernimmt die Arbeitsagentur.

Das Jobcenter bezahlt auch die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung, wenn das Arbeitslosengeld in das Bürgergeld übergeht. Dies gilt aber nicht für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Diese müssen sich selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern.

Das gilt bei der privaten Krankenversicherung für Arbeitslose

Bei Arbeitslosigkeit tritt grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Versicherte können sich davon jedoch befreien lassen, um in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Die Arbeitslosen waren in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich krankenversichert.
  2. Sie sind unter 55 Jahre alt.

Den Antrag auf Befreiung müssen Arbeitslose innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer beliebigen Krankenkasse stellen. Dieser Befreiungsbescheid muss dem Arbeitsamt außerdem binnen zwei Wochen ab Leistungsbeginn vorliegen. Ansonsten meldet die Arbeitsagentur den Arbeitslosen bei einer gesetzlichen Krankenversicherung an. Auch bei dieser kann jedoch der Befreiungsantrag innerhalb der Drei-Monats-Frist gestellt werden.

Die Arbeitsagentur übernimmt die Beiträge bis zu der Höhe, in der sie auch die Pflichtbeiträge gesetzlich Versicherter bezahlen würde.

Wer in die gesetzliche Krankenkasse wechseln will, muss dies seiner privaten Krankenversicherung mitteilen.

Versicherte über 55 Jahre

Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, bleibt in der privaten Krankenversicherung.

Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

Wer kein Arbeitslosengeld bezieht, kann sich bei einer Krankenkasse freiwillig versichern, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Unter Umständen ist eine Aufnahme in die Familienversicherung der GKV möglich. Andernfalls bleibt nur die Versicherung in einer privaten Krankenversicherung.

Wie bin ich krankenversichert bei einer Sperrzeit?

Wer sein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst kündigt oder einen Auflösungsvertrag unterschreibt, wird in der Regel mit einer Sperrzeit belegt, in der es nicht zur Zahlung von Arbeitslosengeld kommt. Dasselbe gilt für Arbeitslose, die verschiedenen Aufforderungen der Arbeitsagentur nicht nachkommen. Auch während der Sperrzeit zahlt die Arbeitsagentur die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.

Das gilt bei einer Abfindung

Wurden Arbeitslose mit einer Sperrzeit belegt und erhielten sie eine Abfindung, müssen sie die Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen, bis die Sperrzeit zu Ende ist.

Muss ich mich bei der Krankenkasse arbeitslos melden?

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Zahlungen der Beiträge und damit auch die Meldung an die Krankenkasse. Informieren Sie dennoch selbst auch Ihre Krankenkasse über ihre aktuelle Situation.

Nach dem Studium sich arbeitslos melden

In der Regel erhalten Absolventen kein Arbeitslosengeld, da sie nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Sie können jedoch Bürgergeld beantragen, dann wird auch die Krankenversicherung übernommen. Privat versicherte Studenten bleiben auch nach Hochschul- oder Universitätsabschluss privat versichert und erhalten einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrags im Basistarif.

Wahl der Krankenkasse

Arbeitslose dürfen wie jeder andere Versicherte einen Krankenkassenwechsel unter Berücksichtigung der Fristen vollziehen

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Häufig gestellte Fragen

Bei Bezug von Arbeitslosengeld entsteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge. Auch privat Krankenversicherte erhalten einen Zuschuss, der an den Versicherer bezahlt wird.

Haben Sie weitere Einkünfte, müssen Sie dafür ebenfalls Beiträge entrichten. Diese werden jedoch nicht von der Agentur für Arbeit bezahlt.

Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, der Krankenversicherung das Ende der Beschäftigung mitzuteilen. Dabei kommt es aber oftmals zu Verzögerungen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Krankenversicherung selbst über Ihre Arbeitslosigkeit informieren. Auch wenn Sie Arbeitslosengeld beantragt haben und die Entscheidung über den Antrag noch nicht getroffen wurde, sollten Sie das Ihrer Krankenversicherung mitteilen.

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden von der Agentur für Arbeit auch dann übernommen, wenn Sie wegen einer Sperrzeit erstmal kein Arbeitslosengeld erhalten. Die Ausnahme ist, wenn Sie von Ihrem letzten Arbeitgeber eine Abfindung bekommen haben. Dann müssen Sie die Beiträge selbst zahlen. Dies gilt so lange, bis sie Arbeitslosengeld erhalten.

Wie viel die private Krankenversicherung für Arbeitslose kostet, ist abhängig von dem gewählten Tarif. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird von der Arbeitsagentur bezuschusst.

Die gesetzliche Krankenversicherung setzt sich nahtlos fort. Ist keine Versicherungspflicht mehr gegeben, tritt eine freiwillige Mitgliedschaft ein (§ 188 Abs. 4 SGB V).

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