Kostenlose individuelle Beratung - Erstinformation
Krankenversicherungen im Vergleich: die Wahl des richtigen Tarifs
Die Prämien und Leistungen deutscher Krankenkassen unterscheiden sich teils enorm - daher sollten Sie vor Abschluss eines Krankenversicherungs-Tarifs Ihre Möglichkeiten vergleichen. Wir von Verivox möchten Ihnen bei der Wahl der besten Krankenkasse helfen. Stetig entwickeln wir unser Angebot weiter, sodass der Krankenversicherungsvergleich für Sie so stressfrei und bequem wie möglich ist. Bei Unsicherheiten oder Fragen melden Sie sich jederzeit telefonisch oder via E-Mail bei unseren Versicherungsexperten. Hier erhalten Sie eine kostenfreie Beratung, welche Krankenversicherungen für Sie den meisten Schutz bieten.
- Zusatzversicherungen
- Erweiterter Schutz
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Krankenzusatzversicherungen
- Geschichte der Krankenversicherung
- Häufig gestellte Fragen
Der Krankenversicherungsvergleich: Gesundheit absichern
Die Aufgabe von Krankenversicherungen ist es, Sie im Ernstfall abzusichern. Neben der Behandlung spielt die Erstattung von Kosten für medizinische Behandlungen im Vordergrund. In Deutschland ist die Krankenversicherung ein Teil der Sozialversicherung und erfolgt über die Krankenkassen. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) bieten viele Krankenkassen weitere Zusatzversicherungen an. So können Sie Ihren Gesundheitsschutz erweitern und für den Krankheitsfall vorsorgen. Vergleichen Sie in unseren Rechnern einfach und bequem die verschiedenen Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicherungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Über die GKV sind in Deutschland die meisten Menschen versichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung hängen vom Lohn des Versicherten ab. Insgesamt beträgt der Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,6 Prozent des Einkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 7,3 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags.
Da dies für die meisten Krankenkassen nicht kostendeckend ist, wird außerdem ein Zusatzbeitrag fällig. Die Krankenkassen erheben diesen in unterschiedlicher Höhe. Bis Ende 2018 wurde er vom Arbeitnehmer allein übernommen. Seit Anfang des Jahres 2019 wird der zusätzliche Krankenkassenbeitrag allerdings gleichmäßig aufgeteilt: Der Zusatzbeitrag ist jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu zahlen.
Der Leistungskatalog, den Versicherungen anbieten müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Teilweise werden Mehrleistungen durch Wahltarife der Krankenkassen angeboten. Viele gesetzlich Versicherte wollen jedoch über die Leistungen ihrer gesetzlichen Krankenkasse hinaus abgesichert sein und schließen daher eine Krankenzusatzversicherung ab – beispielsweise eine Pflege-, Zahn- oder Krankenhauszusatzversicherung. Diese erstatten etwa hochwertige Materialien bei Zahnbehandlungen oder ermöglichen die kostengünstige Chefarztbehandlung im Fall eines Krankenhausaufenthalts.
Wichtig:
Die gesetzliche Krankenversicherung muss alle berechtigten Antragssteller aufnehmen und kann sie nicht abweisen. Versicherungspflichtig sind Arbeitgeber, deren monatliches Einkommen unter der jährlich angepassten Versicherungspflichtgrenze und über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Wer in einem Minijob bis zu 450 Euro je Monat verdient, ist nicht von der Versicherungspflicht betroffen. Ausgenommen sind weiterhin die Personengruppen, die sich zwingend privat versichern müssen.
Die private Krankenversicherung
Die zweite Säule des Krankenversicherungssystems in Deutschland ist die private Krankenversicherung. Sie kann Antragsteller abweisen: Versicherungswillige müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um dort aufgenommen zu werden. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich in der PKV versichern. Angestellte können dies nur, wenn ihr Einkommen die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht. Für einige weitere Personengruppen ist eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht und ein Eintritt in die PKV möglich.
Die private Krankenversicherung bietet meistens ein breites Spektrum an optional wählbaren Leistungen an. Wer privat krankenversichert ist, erhält daher im Vergleich zu einem gesetzlich Versicherten in der Regel deutlich mehr Leistungen. Diese lässt sich die Krankenkasse allerdings mit höheren Beiträgen bezahlen.
Die Kosten der PKV
Die Kosten der privaten Krankenversicherung hängen von den gewählten Leistungen sowie von individuellen Kriterien wie Alter, Vorerkrankungen oder Beruf ab. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die KV-Beiträge bei der Privatversicherung stets individuell für die versicherte Person berechnet. Für manche Personengruppen – etwa junge Menschen ohne Vorerkrankungen – fällt daher die PKV im Vergleich zur GKV mitunter günstiger aus, obwohl die private Krankenkasse mehr Leistungen für sie übernimmt.
Daher macht sich ein Vergleich der privaten und gesetzlichen Krankenkassen oft bezahlt: so können Interessierte feststellen, welche Krankenkasse sich für sie lohnt. Allerdings sollten Krankenversicherte beachten, dass die Beitragssätze bei der privaten Krankenkasse im Alter ansteigen, da sich auch das Erkrankungsrisiko erhöht.
Die betriebliche Krankenversicherung
Neben der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung existiert auch die betriebliche Krankenversicherung. Ähnlich wie eine betriebliche Altersvorsorge oder Unfallversicherung kann auch die Krankenversicherung für Angestellte durch den Arbeitgeber übernommen werden.
Krankenzusatzversicherungen
Bei den gängigsten Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung handelt es sich um folgende:
- Pflegezusatzversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Auslandskrankenversicherung
Nicht jede Zusatzversicherung ist allerdings für jeden Verbraucher sinnvoll. Vor dem Abschluss sollten potenzielle Versicherungsnehmer Angebote vergleichen und sich genau überlegen, ob eine Zusatzversicherung für ihre Bedürfnisse nötig ist.
Geschichte der Krankenversicherung in Deutschland
Die deutsche Krankenversicherung geht auf das „Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter" zurück, welches im Jahr 1883 unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt wurde. Ab diesem Zeitpunkt waren Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben krankenversicherungspflichtig.
Die Arbeiter mussten zwei Drittel des Beitrags bezahlen und der Arbeitgeber den übrigen Betrag. Jeder Versicherte hatte das Recht auf ärztliche Behandlung, Medikamente und Geldleistungen wie das Krankengeld. Deutschland war das erste Land, welches auf nationaler Ebene eine Sozialversicherung einführte. Obwohl dieses Gesetz mittlerweile über 130 Jahre alt ist, wurde es im Laufe der Zeit lediglich erweitert und teilweise umgeändert – im Kern ist es jedoch noch erhalten.
Die Krankenversicherung im 20. Jahrhundert
Durch die Reichsversicherungsordnung wurden Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung im Jahr 1912 zusammengefasst. Zu den Versicherten zählten jetzt auch Dienstboten, Wanderarbeiter und Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft.
Zur Zeit des Nationalsozialismus konnten die Krankenkassen nicht selbstständig agieren und bekamen staatlich anerkannte Leiter zugewiesen. Eine weitere Neuerung zu dieser Zeit war, dass ab 1941 auch Rentner krankenversichert wurden. Nach der Zeit des Nationalsozialismus verwalteten sich die Krankenkassen erneut selbst.
Die Krankenversicherung nach 1945
Nach den Wirtschaftswunderjahren wurden neue Beschlüsse zur Verbesserung des Versicherungsschutzes verabschiedet. Beispielweise wurde 1969 das Lohnfortzahlungsgesetz beschlossen, durch welches der Lohn auch im Krankheitsfall bezahlt wird. Des Weiteren wurden neue Personengruppen wie etwa selbstständige Landwirte oder Studenten in die Krankenversicherung aufgenommen. Die Kosten stiegen infolgedessen jedoch immer weiter an. Aus diesem Grund wurden ab 1977 Kostendämpfungsgesetze eingeführt.
Erst 1996 wurde die Wahlfreiheit der Krankenkassen beschlossen. Nun lag die Entscheidung, wo eine Person sich versichert, in der eigenen Hand. Aktuelle Reformen im System der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen betreffen in erster Linie die Qualitätssicherung, das Finanzierungssystem und stationäre Aufenthalte.
Die heutige Organisation der Krankenversicherungen
In Deutschland gibt es verschiedene Krankenkassen, welche sich meist historisch nach bestimmten Personen- oder Berufsgruppen gebildet haben. Als Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts führen sie ihre Aufgaben unter staatlicher Aufsicht eigenständig durch. Dafür gibt es den Verwaltungsrat, zu dessen Aufgaben unter anderem das Aufstellen des Haushaltsplans und das Wählen und Kontrollieren des Vorstands gehören. Der Vorstand leitet das laufende Geschäft der Krankenversicherung.
Zur besten Krankenversicherung dank Online-Vergleich
Sowohl in der PKV als auch in der GKV lohnt sich ein Vergleich der Krankenversicherungen. Während bei der PKV aufgrund der individuellen Berechnung der Beiträge häufig ein großer Unterschied besteht, können Versicherte auch beim GKV-Beitrag sparen. Hier unterscheiden sich die Zusatzbeiträge teilweise um bis zu ein Prozent. Auch bei den Leistungen und dem Service gibt es teils deutliche Unterschiede. Mit dem Verivox-Tarifrechner können Verbraucher schnell und kostenlos die Preise und Leistungen der verschiedenen Krankenversicherungen vergleichen und die für sie optimale Versicherung finden.
Häufig gestellte Fragen
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidarprinzip. Wie hoch die Beiträge sind, richtet sich nach der Einkommenssituation der Versicherungsnehmer. Damit jedem gesetzlich Versicherten die gleichen Leistungen zuteilwerden können, fließen die Beiträge aller Mitglieder in einen gemeinsamen Gesundheitsfonds. So entsteht ein Ausgleich zwischen gesunden und kranken, jungen und alten sowie einkommensstarken und einkommensschwachen Versicherungsnehmern. Weiterhin wird dadurch die kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen – unter bestimmten Voraussetzungen – möglich.
In der gesetzlichen Krankenkasse sind Sie pflichtversichert, wenn sich Ihr Einkommen zwischen der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Geringfügigkeitsgrenze befindet. Eine vorübergehende Kurzarbeit hat keine Auswirkung auf die Versicherungspflicht – obwohl das Einkommen dadurch unterhalb der Grenze liegen kann. Auch wenn Sie privatversichert sind, müssen Sie nicht in die GKV wechseln, wenn Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze kurzzeitig unterschreitet. Das Kurzarbeitergeld dient dazu, das ursprüngliche Gehalt teilweise auszugleichen, und gilt nicht als relevantes Einkommen, sondern als vorübergehende Maßnahme.
Mehr rund um Krankenversicherungen
Gesetzliche Krankenversicherungen
0800 724 66 91 01
Montag - Freitag 8:00 - 17:00 Uhr
Vertrauen Sie auf Verivox
Seit 1998 haben über 8 Millionen Menschen mit uns clever verglichen, schnell gewechselt und viel Geld gespart.
Mehr erfahrenBei uns können Sie sich auf aktuelle Tarifangebote und unseren mehrfach ausgezeichneten Kundenservice verlassen.
Mehr erfahrenSie vergleichen bei uns kostenlos, da wir uns auch durch Provisionen finanzieren. Dabei sind wir zu 100 Prozent unabhängig.
Mehr erfahren