Wohnwagenversicherung
Mit einer speziellen Wohnwagenversicherung können sich Eigentümer vor Haftpflichtansprüchen Dritter schützen. Dabei benötigen sie für jeden Wohnwagen eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Halter wie auch Fahrer und Beifahrer vor Haftpflichtansprüchen schützt. Darüber hinaus gibt es im Bereich der Wohnwagenversicherungen noch weitere Absicherungsmöglichkeiten, um den Wert des Fahrzeuges sowie der Inneneinrichtung abzusichern. Dazu zählt in erster Linie die Teil- und Vollkaskoversicherung für den Wohnwagen, aber auch eine Inhaltsversicherung sowie eine Campingversicherung für Wohnwagenbesitzer, die das Fahrzeug zum Dauercampen nutzen möchten.
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Das Wichtigste in Kürze
- Bevor der Wohnwagen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann, wird dafür eine Haftpflichtversicherung benötigt.
- Der Versicherungsschutz für den Wohnwagen kann durch eine Teilkaskoversicherung ergänzt werden.
- Wie hoch der Versicherungsbeitrag ist, hängt zunächst von den Konditionen des Versicherers sowie vom gewählten Tarif und den individuellen Leistungen ab.
Kfz-Haftpflicht: Basis der Wohnwagenversicherung
Noch bevor der Wohnwagen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann, wird dafür eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Die Zulassung kann dem Wohnwagenhalter erst mit einer abgeschlossenen Versicherung erteilt werden, denn der Halter des Wohnwagens haftet unbegrenzt für einen verursachten Schaden. Dabei können mit einem Wohnwagen Sach- und Personenschäden genauso wie Vermögensschäden verursacht werden.
Deckungssumme prüft Schadensersatzansprüche
Gegen diese Schadensarten kann eine Wohnwagen-Haftpflicht mit unterschiedlich hohen Deckungssummen abgeschlossen werden. Sie übernimmt in der Regel nicht nur die Regulierung des Schadens, sondern prüft auch, ob der Schadensersatzanspruch berechtigt ist.
Gegebenenfalls wird eine Versicherung die Schadensabwehr unberechtigter Forderungen übernehmen. Dadurch können zum Beispiel Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten entstehen, die ebenfalls im Rahmen der Schadensabwehr vom Versicherer übernommen werden können.
Teil- und Vollkasko als ergänzender Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz für den Wohnwagen kann durch eine Teilkaskoversicherung zum Beispiel für Schäden durch Brand oder Explosion, Glasbruch oder Kurzschluss ergänzt werden. Ebenso können Wildunfälle, Diebstahl oder Schäden durch Naturgewalten wie beispielsweise Sturm, Blitzschlag oder Hagel mit zum Versicherungsumfang zählen.
Mit der Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsumfang noch um Schäden, die durch den Versicherten selbst verursacht wurden, ergänzt werden. Die Teil- und Vollkaskoversicherung bezieht sich bei Wohnwagen aber in der Regel nur auf Schäden am Fahrzeug.
Wird eine Absicherung für das Inventar des Wohnwagens oder das mitgeführte Reisegepäck benötigt, dann kann als Zusatz eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.
Details und Ausschlusskriterien einer Wohnwagenversicherung
Neben dem Versicherungsumfang gilt es bei einer Wohnwagenversicherung auch verschiedene Details und Ausschlusskriterien zu beachten.
Zu den Ausschlusskriterien kann zum Beispiel die Verwendung einer ungeeigneten Schließanlage des Wohnwagens zählen: Sie kann dazu führen, dass eine Schadensregulierung aufgrund von Diebstahl ausgeschlossen wird.
Wird ein Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit vereinbart, werden auch viele Schadensfälle mitversichert, bei denen der Versicherte grob fahrlässig handelt. Die Regulierung von vorsätzlich herbeigeführten Schäden wird hingegen stets ausgeschlossen.
Versicherung für Dauercamper
Wird der Wohnwagen zum Dauercampen genutzt und somit nicht aktiv im Straßenverkehr gefahren, dann ist eine reguläre Wohnwagenversicherung in der Regel nicht geeignet. Für Dauercamper bieten Versicherer spezielle Campingversicherungen an, bei denen sich der Versicherungsumfang auch auf das Vorzelt und Inventar erstrecken kann. Damit der Versicherungsschutz besteht, muss der Versicherte den Wohnwagen häufig auf einem offiziell ausgewiesenen Campingplatz abstellen.
Berechnung des Versicherungsbeitrags
Wie hoch der Versicherungsbeitrag ist, hängt zunächst von den Konditionen des Versicherers sowie vom gewählten Tarif und den individuellen Leistungen ab. Daneben bestimmen aber auch einige weitere Kriterien die Höhe des Versicherungsbeitrages. Die Versicherungsprämie wird in erster Linie anhand des Listenwertes des Wohnwagens ermittelt. Daneben können je nach Versicherer noch weitere Faktoren bei der Ermittlung des Beitrages Berücksichtigung finden, etwa die Erstzulassung des Fahrzeuges oder das Baujahr.
Ebenso wirkt sich je nach Versicherer der Zeit- oder Neuwert sowie in manchen Fällen das zulässige Gesamtgewicht auf die zu zahlende Beitragshöhe aus. Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, kann sich der Versicherungsbeitrag reduzieren.
Die Einstufung in eine Schadensfreiheitsklasse gibt es bei der Berechnung der Beiträge auch im Bereich der Wohnwagenversicherungen. Allerdings unterscheiden sich diese von den Schadensfreiheitsklassen für die Kfz-Versicherung und sind meist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gestaltet.
Wohnwagenversicherung wechseln oder kündigen
Sie können Ihre Wohnwagenversicherung in der Regel mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Eine Anleitung sowie Kündigungsformulare finden Sie auf hier: Autoversicherung kündigen. Möchten Sie Ihre Versicherung wechseln, so gilt auch hier eine Frist von einem Monat. Der Versicherungswechsel dauert nur wenige Minuten und kann online über VERIVOX vereinbart werden. Lesen Sie hier alle Tipps zum Kfz-Versicherungswechsel nach.
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