Wirtschaftlicher Kfz-Totalschaden - Das müssen Sie wissen
Sie bremsen vorschriftsmäßig an der roten Ampel. Ihr Hintermann nicht. Glücklicherweise ist die Sache ohne Verletzungen abgegangen. Aber das Heck Ihres Autos ist zerstört. Der Wagen wird in die Werkstatt geschleppt. Hier wartet der nächste Schreck auf Sie. Wirtschaftlicher Totalschaden, vermutet der Meister. Da es in seinen Erläuterungen einige Wenns und Abers gab, können Sie ihm nicht ganz folgen. Darum hier noch einmal in Ruhe: Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden? Wie wirkt sich diese "Diagnose" versicherungstechnisch bei Ihnen aus?
- Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
- Gutachten vom Sachverständigen
- Die Schwacke-Liste: Grundlage für Rest- und Wiederbeschaffungswert
- Wichtige Begriffe und Faktoren
- Was zahlt die Kfz-Versicherung?
- Kfz-Versicherung: Wer vergleicht, wird besser geschützt
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs übersteigen.
- Die Versicherung zahlt im Normalfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
- Sind die Reparaturkosten maximal 30 Prozent höher als der Wiederbeschaffungswert, kann der Geschädigte fordern, dass die Versicherung die Reparatur trotz des wirtschaftlichen Totalschadens bezahlt.
- Für die Zeit zwischen Unfall und Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Es gibt mehr als nur eine Art von Totalschaden bei verunfallten Fahrzeugen. Der wirtschaftliche Totalschaden ist vom technischen Totalschaden abzugrenzen. Letzterer bedeutet: Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch nicht möglich ist. Das Fahrzeug hat also einen Restwert von 0 Euro und muss verschrottet werden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden hingegen ist eine Reparatur theoretisch möglich. Sie wäre aber nicht wirtschaftlich, denn die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert, zu dem sich der Geschädigte einen neuen Wagen kaufen könnte. Da das kaputte Fahrzeug noch einen Restwert besitzt, kann der Besitzer es verkaufen.
Der technische Totalschaden: Nichts geht mehr
Totalschaden klingt nach: Nichts geht mehr - der vollkommen zerstörte Wagen wandert in die Schrottpresse. Das ist so nicht richtig. Um den wirtschaftlichen Totalschaden zu verstehen, müssen Sie wissen, dass es auch einen technischen Totalschaden gibt. Dieser Begriff wird auf alle Unfallwagen angewandt, bei denen eine Reparatur technisch nicht in Frage kommt. Ein technischer Totalschaden ist also immer ein wirtschaftlicher Totalschaden - nur schlimmer. Wenn dieses Urteil über Ihr Fahrzeug gesprochen worden ist, heißt es in der Tat: Nichts geht mehr.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Zustand mit Handlungsspielraum
Ein wirtschaftlicher Totalschaden besitzt Spielraum. Darum gibt es so viele Wenns und Abers in den Erklärungen. Spricht Ihre Werkstatt von wirtschaftlichem Totalschaden, meint sie damit, dass sich die Reparatur rechnerisch nicht lohnt. Warum lohnt sie sich nicht? Weil der geschätzte Wert Ihres Fahrzeugs deutlich niedriger als die voraussichtlichen Werkstattkosten ist. Diese Definition lässt Fälle vermuten, in denen die Reparatur dennoch eine Option wäre. Und so ist es auch: Die Kfz-Versicherung kommt für die Reparaturkosten auf, wenn sie den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent überschreiten.
Für Schätzwerte ist der Gutachter zuständig
Beim wirtschaftlichen Totalschaden ist von vielen Werten die Rede: Schätzwert, Restwert, Wiederbeschaffungswert. Der Begriff Schätzwert sagt es schon: Es geht nicht darum, Summen nach einem mathematisch festen Prinzip zu ermitteln, sondern einer gerechten Beurteilung möglichst nahe zu kommen.
Sowohl Restwert wie Wiederbeschaffungswert sind Schätzwerte. Sie werden von einem unabhängigen Kfz-Gutachter ermittelt. Es genügt also nicht, wenn der Meister in Ihrer Autowerkstatt einen wirtschaftlichen Totalschaden am Auto diagnostiziert. Dieses Urteil muss ein Sachverständiger fällen. Als Unfallgeschädigter steht es Ihnen zu, einen Gutachter Ihrer Wahl mit der Schadensschätzung zu beauftragen.
Die Schwacke-Liste: Grundlage für Rest- und Wiederbeschaffungswert
Berechnungsgrundlage der Schadensersatz-Summe sind der geschätzte Restwert und der geschätzte Wiederbeschaffungswert. Der von Ihnen beauftrage Gutachter beurteilt den Totalschaden Restwert nach der Schwacke-Liste. Das ist eine regelmäßig aktualisierte Aufstellung der Restwerte von Gebrauchsfahrzeugen. Sie ist im Jahr 1957 erstmals veröffentlicht worden und nach ihrem ersten Herausgeber benannt.
Auch der Wiederbeschaffungswert wird auf Grundlage der Schwacke-Liste ermittelt. Allerdings ist sie nicht das einzige Arbeitsmittel Ihres Kfz-Gutachters - andernfalls könnte jeder Laie anhand von "Schwacke" Rest- und Wiederbeschaffungswert festlegen.
Schätzwerte hängen auch von anderen Faktoren ab
Schätzwerte werden von mehreren Kriterien beeinflusst. Es spielt eine Rolle, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden an einem scheckheftgepflegten oder einem vernachlässigten Fahrzeug entstanden ist.
- Wie viele Kilometer ist der Motor gelaufen?
- Welche Sonderausstattungen besitzt das Fahrzeug?
Der Gutachter verschafft sich ein exaktes Bild des Autos und seiner Schäden und beurteilt auf dieser Basis, ob ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Im letzteren Fall entscheidet seine Schätzung über die Frage einer möglichen Reparatur.
Der Restwert und seine Anrechnung
Und was ist nun ein Totalschaden Restwert?
Ganz einfach: Der Wert Ihres unreparierten Unfallwagens. Zu diesem Wert könnten Sie Ihr Totalschaden Auto verkaufen. Darum zieht die Versicherung den Restwert vom Wiederbeschaffungswert ab. Sollte die Versicherung diesen gutachterlich festgelegten Restwert anzweifeln und auf mögliche höhere Erlöse durch Restwertaufkäufer hinweisen, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Das Gutachter-Urteil ist bindend. Anders sieht es aus, wenn Sie mühelos einen deutlich höheren Kaufpreis für Ihr Totalschaden Auto erzielen.
Dann ist die Versicherung berechtigt, den Zugewinn von der Schadensersatz-Summe abzuziehen. Rabatte von Autohändlern hingegen dürfen von den Versicherungen nicht auf den Schadensersatz angerechnet werden. Nimmt der Händler Ihr Auto mit Totalschaden in Zahlung für ein Ersatzfahrzeug und bietet einen Betrag über dem Restwert, handelt es sich um einen solchen Rabatt. Die Versicherung darf keinen höheren Restwert ansetzen.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Wichtige Begriffe und Faktoren
Verschiedene Faktoren beeinflussen die Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens, die ein unabhängiger Gutachter vornimmt, und die Summe, die der Geschädigte von der Versicherung erhält. Um zu verstehen, wie die Beurteilung zustande kommt, sollten Sie folgende Begriffe kennen:
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- 130-Prozent-Regel
Schadensersatz-Summe: Wiederbeschaffungswert minus Restwert
Wiederbeschaffungswert ist nicht Zeitwert. Der Wiederbeschaffungswert gibt an, wie viel Geld investiert werden müsste, um ein dem Totalschaden Auto gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Ausstattung und Zustand spielen bei der Errechnung ebenso eine Rolle wie örtliche Gegebenheiten. Gewinne von Zwischenhändlern werden bei der Fixierung des Wiederbeschaffungswertes herausgerechnet. Der Versicherung stehen nun zwei Zahlen zur Verfügung: Restwert und Wiederbeschaffungswert. Gehen wir davon aus, dass die Reparaturkosten in keinem zumutbaren Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert stehen. Wenn wir den Totalschaden Restwert mit 1.000 Euro festlegen und der Wiederbeschaffungswert 8.000 Euro betragen würde, ergäbe sich für Ihr Fahrzeug folgende Schadensersatz-Summe: 8.000 Euro minus 1.000 Euro = 7.000 Euro.
Wirtschaftlicher Totalschaden mit Kulanz: Die 130-Prozent-Regel
Die Diagnose "Technischer Totalschaden" schafft klare Verhältnisse: Ihrem Totalschaden Auto ist nicht mehr zu helfen, es kann weder repariert noch verkauft werden. Sie bekommen den vollen Wiederbeschaffungswert. Wenn das Urteil auf "Wirtschaftlicher Totalschaden" lautet, fällt die Berechnung etwas komplizierter aus - denn es gibt die 130-Prozent-Regel. Dabei wird der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs mit 100 Prozent angesetzt. Übersteigen die voraussichtlichen Werkstattkosten die 130-Prozent-Marke nicht, dürfen Sie Ihr Totalschaden Auto auf Versicherungskosten instandsetzen lassen. Wohlgemerkt: Sie dürfen, aber Sie müssen nicht. Sie können sich auch den Wiederbeschaffungswert minus Restwert auszahlen lassen und ein Ersatzfahrzeug kaufen. Jede Versicherung der Welt freut sich darüber, statt 130 Prozent nur 100 zahlen zu müssen.
130-Prozent-Regel: Ein Rechenbeispiel
Zur Veranschaulichung ein Rechenbeispiel: Nehmen wir an, Ihr Auto mit Totalschaden besitzt laut Gutachter einen Restwert von 300 Euro. Den Wiederbeschaffungswert legt er mit 1.500 Euro fest. Die Werkstatt reicht einen Kostenvoranschlag für die Reparatur über 1.950 Euro ein. Das sind genau 30 Prozent mehr als der Wiederbeschaffungswert. Damit liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, für dessen Reparaturkosten die Versicherung aufkommen muss. Wenn Sie den Auto Totalschaden nicht reparieren lassen, erhalten Sie von der Versicherung 1.500 Euro minus 300 Euro = 1.200 Euro. Entscheiden Sie sich dafür, Ihr Totalschaden Auto in die Werkstatt zu geben, bekommen Sie 1.950 Euro Reparaturkosten erstattet.
Ein repariertes Auto muss gefahren werden
Nach einem Auto Totalschaden muss der auf Versicherungskosten reparierte Wagen mindestens noch ein halbes Jahr lang gefahren werden. Damit wollen die Versicherungen jenen cleveren Versicherten einen Riegel vorschieben, die sich nach dem Totalschaden auf jeden Fall ein neues Fahrzeug kaufen und für den Unfallwagen auf Versicherungskosten einen besseren Verkaufspreis erzielen wollen.
Was zahlt die Kfz-Versicherung?
Wer einen Autounfall nicht selbst verschuldet hat, wendet sich an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – diese kommt für den Schaden am Fahrzeug auf. Hat der Geschädigte den Unfall jedoch selbst verursacht, zahlt seine Vollkaskoversicherung, sofern er eine besitzt. Doch wie viel bezahlt die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Zunächst einmal ermittelt ein Sachverständiger den Restwert und den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs. Außerdem erfolgt eine Schätzung der aufzuwendenden Reparaturkosten für die Instandsetzung des Wagens. Erst jetzt lässt sich errechnen, ob überhaupt ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Rechenbeispiel: Der ermittelte Wiederbeschaffungswert beträgt 1.500 Euro. Den Restwert beziffert der Sachverständige mit 300 Euro. Die Reparaturkosten liegen bei 2.500 Euro. Sie übersteigen den Wiederbeschaffungswert damit um 1.000 Euro.
In diesem Beispiel liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Versicherung muss also nur den Wiederbeschaffungswert bezahlen; eine Reparatur wäre unwirtschaftlich. Davon darf sie allerdings noch den Restwert abziehen – schließlich könnte der Besitzer das Unfallfahrzeug ja noch verkaufen. Insgesamt erhält der Geschädigte von der Versicherung also 1.200 Euro. Davon kann er sich ein Ersatzfahrzeug kaufen. Für den Zeitraum, in dem er noch kein neues Auto hat, muss die Versicherung für einen Mietwagen aufkommen. In speziellen Fällen erhält der Geschädigte auch eine Nutzungsausfallentschädigung.
Was steht Ihnen noch zu?
Es gibt noch ein paar zusätzliche Posten, zu deren Zahlung die Versicherung nach einem Totalschaden verpflichtet ist. Ganz gleich ob technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden - Ihnen steht ein Mietwagen zu. Allerdings müssen Sie ihn beim wirtschaftlichen Totalschaden nicht in Anspruch nehmen. Statt dessen können Sie sich eine Nutzungsausfall-Entschädigung zahlen lassen. Auch An- und Abmeldungskosten sowie Gebühren für die Entsorgung müssen von der Versicherung übernommen werden. Das gilt auch für die juristische Betreuung. Nach dem Grundsatz der "Waffengleichheit" vor Gericht steht Ihnen ein bei Auseinandersetzungen mit der Versicherung ein juristischer Vertreter zu.
Kfz-Versicherung: Wer vergleicht, wird besser geschützt
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