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Vorläufige Deckung (Deckungszusage)

Mit der vorläufigen Deckungszusage ist sichergestellt, dass ein Kraftfahrzeug auch dann haftpflichtversichert ist, wenn der reguläre Versicherungsvertrag noch nicht abgeschlossen ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine vorläufige Deckungszusage?
  3. So lange gilt sie
  4. Mögliche Kosten
  5. Leistungen
  6. Unfall während der vorläufigen Deckung
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die vorläufige Deckungszusage ist ein eigenständiger Vertrag, der dem eigentlichen Versicherungsvertrag vorangestellt ist. Sie gilt ab der An- bzw. Ummeldung des Kraftfahrzeugs.
  • Wenn der Versicherungsvertrag nicht zustande kommt, kann die Versicherung eine Prämie für die vorläufige Deckung in Rechnung stellen.
  • Die vorläufige Deckung bezieht sich im Regelfall nur auf die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei der Kaskoversicherung muss der Versicherte eine vorläufige Deckung gesondert beantragen, wenn er dies wünscht.

Was ist eine vorläufige Deckungszusage?

Die vorläufige Deckungszusage ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen. Mit der vorläufigen Deckung gewährt die Versicherung dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, obwohl der eigentliche Versicherungsvertrag noch nicht abgeschlossen und die erste Prämie noch nicht bezahlt ist.

In rechtlicher Hinsicht ist die vorläufige Deckungszusage ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der dem darauf folgenden Hauptvertrag vorangestellt ist. Maßgebend ist dabei die Erklärung der Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer, dass sie die vorläufige Deckung übernimmt.

Mit der vorläufigen Deckung soll sichergestellt werden, dass der Versicherungsnehmer bereits versichert ist, auch wenn die Versicherung die Risikoprüfung noch nicht beendet und die Police noch nicht ausgestellt hat. Weil die Eilbedürftigkeit im Vordergrund steht, ist die vorläufige Deckung nur mit minimalen formalen Anforderungen verbunden. So verzichtet der Versicherungsnehmer im Regelfall auf die vorvertraglichen Informationen, die erst beim Abschluss des Hauptvertrags verpflichtend sind.

Anwendung vor allem in der Kfz-Versicherung

Grundsätzlich sind vorläufige Deckungszusagen in allen Versicherungssparten möglich. Häufig anzutreffen ist die vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer ein Auto kauft, muss ab dem Moment versichert sein, in dem das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Mit der vorläufigen Deckungszusage ist dies möglich, auch wenn die Kfz-Versicherung noch nicht endgültig abgeschlossen ist.

Der Kfz-Versicherer bestätigt die vorläufige Deckung durch die Erteilung der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die sie dem Versicherungsnehmer per Post, E-Mail oder SMS zustellt. Mit diesem siebenstelligen alphanumerischen Code kann der Fahrzeughalter das Kraftfahrzeug zulassen bzw. ummelden.

Gesetzliche Grundlage

Die vorläufige Deckungszusage ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in § 49 bis § 52 geregelt. Dort finden sich Bestimmungen über Vertragsinhalt, Prämienzahlung und die Beendigung der vorläufigen Deckung.

In welchem Zeitraum gilt die vorläufige Deckung?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt die vorläufige Deckung ab dem Zeitpunkt, an dem der Halter sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet hat. Ansonsten beginnt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt zu laufen, den die Versicherung mit dem Versicherungsnehmer vereinbart hat.

Der vorläufige Deckungsvertrag endet automatisch, wenn die reguläre Versicherung zu laufen beginnt und die erstmalig anfallende Prämie bezahlt ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Versicherung die Deckungszusage rückwirkend außer Kraft setzen. Dies ist unter anderem möglich, wenn der Versicherungsnehmer seine erste Prämie nicht innerhalb der Zahlungsfrist überweist oder wenn er die Versicherung widerruft.

Ist die vorläufige Deckung kostenlos?

Ob die vorläufige Deckungszusage für den Versicherungsnehmer mit Kosten verbunden ist, hängt in erster Linie davon ab, ob er bei der betreffenden Versicherung im Anschluss einen regulären Versicherungsvertrag abschließt oder nicht. Üblicherweise gelten die folgenden Regeln:

  • Kommt nach der vorläufigen Deckung ein Versicherungsabschluss zustande, verzichten Versicherer zumeist auf die gesonderte Berechnung einer Prämie für die vorläufige Deckungszusage. Die dafür anfallenden Risikokosten haben die Versicherer in ihre regulären Prämien mit einkalkuliert.
  • Wenn die Versicherung den Antrag ablehnt oder der Versicherungsnehmer kurzfristig einen Rückzieher macht, stellt die Versicherung dem Versicherungsnehmer die Kosten für die Dauer der vorläufigen Deckung in Rechnung.

Welche Leistungen sind in der vorläufigen Deckungszusage enthalten?

Während der vorläufigen Deckung verfügen Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung häufig noch nicht über den vollständigen Versicherungsschutz. Zwar deckt die Versicherung in dieser Phase die gesetzliche Haftpflicht ab. Hat sich der Kunde jedoch für einen Komforttarif mit zusätzlichen Haftungsübernahmen entschlossen, gelten die Extras meist erst mit Beginn des regulären Versicherungsvertrags.

Je nach Tarifbestimmungen kann ein zusammen mit der Kfz-Versicherung abgeschlossener Schutzbrief bereits in der vorläufigen Deckung mit enthalten sein. Versicherungsnehmer sollten sich im Zweifel bei ihrer Versicherung erkundigen, ob die vorläufige Deckungszusage auch für den Schutzbrief gilt.

Bei der Voll- und Teilkaskoversicherung hat der Gesetzgeber keine automatische vorläufige Deckung vorgesehen. Wer dies wünscht, muss den erweiterten Sofortschutz beim Versicherer beantragen. Je nach Anbieter können hierfür zusätzliche Kosten entstehen.

Unfall während der vorläufigen Deckung: Was muss ich tun?

Bei einem Autounfall während der vorläufigen Deckung ist der Ablauf der Schadensmeldung für den Versicherungsnehmer derselbe wie bei der regulären Versicherung. So sollten Betroffene den Schaden fotografisch festhalten, den Unfallhergang stichwortartig dokumentieren und die Adressen aller Beteiligten an die Versicherung melden.

Wer als vorläufig Versicherter den Unfall verschuldet hat, kann für die Begleichung der Reparaturkosten des Geschädigten seine Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Damit ist jedoch eine Hochstufung beim Schadenfreiheitsrabatt verbunden, so dass es unter Umständen günstiger sein kann, den Schaden nach der Abwicklung von der Versicherung zurückzukaufen.

Hat der Unfallgegner den Schaden verschuldet, übernimmt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten. Bei unklarer Schuldfrage ist es empfehlenswert, die Polizei zur Beweisaufnahme hinzuzuziehen.

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