Vorfahrtsregeln
Wo sich die Routen von Fahrzeugen überschneiden oder kreuzen, muss genau geregelt sein, wer zuerst fahren darf und wer warten muss. Obwohl in der Antike weltweit links gefahren wurde, gilt heute iIn den meisten Ländern der Erde gilt Rechtsverkehr. Daraus ergibt sich die wichtigste Vorfahrtsregel, nach der in Deutschland gefahren wird: rechts vor links. Die Vorfahrtsregeln gelten übrigens für alle Verkehrsteilnehmer unabhängig von Größe, Geschwindigkeit und motorisiert oder nicht.
- Grundlegende Vorfahrtsregeln
- Welche Verkehrszeichen regeln die Vorfahrt?
- Gesonderte Vorfahrtsregeln im Straßenverkehr
- Bußgelder bei Vorfahrtsmissachtung
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- „Rechts vor links“ ist die Grundformel für Vorfahrt im Straßenverkehr.
- Andere Vorfahrtsregelungen werden durch Verkehrsschilder, Ampeln oder Polizisten vorgegeben.
- Bußgelder für Vorfahrtsverstöße liegen zwischen 5 und 120 Euro. Bei schweren Verstößen wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister fällig.
Grundlegende Vorfahrtsregeln
Wenn der Verkehr nicht durch Verkehrszeichen oder Zusatzzeichen geregelt wird, gilt grundsätzlich die Regel: rechts vor links.
Aufgestellte Verkehrszeichen setzen diese Grundregel ebenso außer Kraft wie Ampeln oder Polizisten, die den Verkehr regeln.
Die Rangfolge ist dabei:
- Der Polizist setzt alle Zeichen und Regeln außer Kraft.
- Nächstfolgende Instanz sind Ampeln (Lichtzeichen).
- Dann kommen Verkehrszeichen.
- Wenn der Verkehr nicht anderweitig geregelt ist, gilt: Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt, wer von links kommt, muss warten.
Diese Regel ist unabhängig von der Richtung, in die ein Verkehrsteilnehmer weiterfährt, sondern richtet sich nur danach, woher er kommt. Dabei gilt die Vorfahrt beispielsweise auch für den Radfahrer, der auf dem Radweg rechts von der Fahrbahn geradeaus weiterfährt und dessen Weg von einem abbiegenden Fahrzeug gekreuzt wird.
Unfallkosten bei Missachtung der Vorfahrtsregeln
Werden Vorfahrtsregeln im Straßenverkehr missachtet und es kommt zu einer Unfallsituation mit Sach- oder Personenschäden, springt in der Regel die Kfz-Versicherung, genauer: die Vollkaskoversicherung, ein. Während die Haftpflichtversicherung nur für eigens verursachte Schäden an fremden Fahrzeugen aufkommt, leistet die Vollkaskoversicherung auch bei selbstverschuldeten Unfällen und eigenen Schäden. Aber Vorsicht: entsteht ein Unfall durch Alkohol-, Drogen- oder hohen Medikamentenkonsum, so kann die Kfz-Versicherung einen Schadensausgleich verweigern und im schlimmsten Fall sogar die Autoversicherung kündigen.
Welche Verkehrszeichen regeln die Vorfahrt?
Das Verkehrszeichen 306, die weiß-gelbe Raute, verweist auf eine Vorfahrtstraße. Wer auf einer so gekennzeichneten Straße unterwegs ist, ist permanent vorfahrtsberechtigt, bis die Vorfahrt aufgehoben wird, beispielsweise durch das Schild „Ende der Vorfahrtsstraße“, eine weiß-gelbe Raute, die durchgestrichen ist.
Weitere Verkehrsschilder regeln die Vorfahrt
- Vorfahrt (Verkehrszeichen 301): Ein dreieckiges Schild mit rotem Rahmen zeigt einen dicken schwarzem Pfeil, gekreuzt durch eine dünnere Linie. Hier besteht nur für die nächste Kreuzung Vorfahrt.
- Vorfahrt gewähren (Verkehrszeichen 205): Das Dreieck mit rotem Rahmen steht auf der Spitze. Hier besteht für die Verkehrsteilnehmer, die auf dieser Straße fahren, Wartepflicht gegenüber vorfahrtbevorrechtigten Fahrzeugen.
- Halt! Vorfahrt gewähren (Verkehrszeichen 206) oder Stoppschild: Das Fahrzeug muss an der Haltelinie zum Stehen kommen, unabhängig davon, ob andere Fahrzeuge ankommen oder nicht, und kann erst weiterfahren, wenn die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge passiert haben.
Gesonderte Vorfahrtsregeln im Straßenverkehr
Vorfahrtsregeln bei abgesenktem Bordstein
Nach Paragraph 10 der Straßenverkehrsordnung sind Straßen mit abgesenktem Bordstein von der Regel „rechts vor links“ ausgenommen. Fahrzeuge, die aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein in den Verkehr einfahren, sind wartepflichtig. Das heißt, sie müssen, auch wenn sie selbst von rechts kommen, den anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren.
Ähnliches gilt für Fahrzeuge, die aus Wald- oder Feldwegen oder aus einem verkehrsberuhigten Bereich sowie aus Seiten- und Parkstreifen in den Straßenverkehr einfahren.
Vorfahrt im Kreisverkehr
Da der Kreisverkehr ein recht junges Phänomen im Straßenverkehr darstellt, herrscht bei vielen Autofahrern Unsicherheit darüber, wie hier die Vorfahrt geregelt ist. Dabei ist es ganz einfach, im Kreisverkehr gilt: Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, haben Vorfahrt. Wer in den Kreisverkehr einfährt, muss daher warten. Beim Verlassen des Kreisverkehrs auf den Vorrang von kreuzenden Fußgängern oder Radfahrern achten!
Abknickende Vorfahrt
Die abknickende Vorfahrt wird immer durch das entsprechende Schild angezeigt: Eine weiß-gelbe Raute mit Zusatzschild für die Richtung der Vorfahrtstraße (nach rechts oder links). Schwierig ist die Situation auf einer solchen Kreuzung für Verkehrsteilnehmer wegen des ungewöhnlichen Verlaufs der Vorfahrt, denn die Vorfahrtstraße überquert die Kreuzung nicht geradeaus, sondern biegt nach rechts oder links ab.
Faustregel: Wer auf der Vorfahrtstraße fährt und dem Verlauf weiter folgt, hat Vorfahrt. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen die Vorfahrt gewähren. Für die nicht vorfahrtberechtigten Straßen gilt zusätzlich die Rechts-vor-links-Regel.
Ende einer Spielstraße
Für die Ausfahrt aus einer Spielstraße gilt nach Paragraph 10 der Straßenverkehrsordnung die gleiche Vorfahrtsregelung wie etwa beim abgesenkten Bordstein: Ausfahrende Verkehrsteilnehmer sind wartepflichtig. Sie müssen also, auch wenn sie aus der Spielstraße kommend von rechts einfahren, den anderen Fahrern oder Fußgängern Vorrang gewähren.
Linksabbieger
Wer nach links abbiegt, muss den Fahrzeugen im Gegenverkehr, die rechts abbiegen oder geradeaus fahren, Vorrang gewähren. Egal, ob es sich um ein Kraftfahrzeug, eine Straßenbahn auf Schienen oder einen Radfahrer auf dem Radweg handelt.
Bußgelder bei Vorfahrtsmissachtung
Vorfahrtsmissachtung
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Bußgeld
|
Punkte in Flensburg
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---|---|---|
An ausgewiesener Engstelle die Vorfahrt genommen oder entgegenkommendem Fahrzeug Vorrang nicht gewährt | 5 Euro | 0 |
Zu schnell an eine Vorfahrtsstraße herangefahren | 10 Euro | 0 |
Vorfahrt an einer Kreuzung oder Einmündung nicht beachtet | 25 Euro | 0 |
Stoppschild - nicht an der Haltelinie angehalten | 10 Euro | 0 |
Stoppschild überfahren mit Gefährdung anderer | 70 Euro | 1 (es kann ein Fahrverbot folgen) |
Vorfahrt missachtet mit Unfall | 100 Euro | 1 |
Vorfahrt missachtet mit Unfall sowie Beschädigung eines Pollers oder Straßenschilds | 120 Euro | 1 |
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