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Vandalismus und Brandstiftung

Sachbeschädigung am Auto ist leider keine Seltenheit, besonders in Großstädten und Ballungsgebieten. Oft wird Vandalismus auch von Diebstahl aus Autos begleitet, zum Beispiel wenn Navigationsgeräte oder Radios entwendet werden. So sind Autofahrer bei Schäden durch Vandalismus und Brandstiftung geschützt – und das gilt es beim Versicherungsschutz zu beachten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wie kann ich selbst vorbeugen?
  3. Vandalismus am Auto: Was kann passieren?
  4. Auto beschädigt: Was ist jetzt zu tun?
  5. Für was ist die Teilkaskoversicherung zuständig?
  6. Vollkaskoversicherung zahlt bei Schäden durch Vandalismus
  7. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Einfache Kratzer oder leichte Dellen im Auto sind ärgerlich, lassen sich aber meist problemlos ausbessern.
  • Wer nur in der Kfz-Haftpflicht versichert ist, bleibt im Schadensfall auf den Kosten sitzen und muss unter Umständen auch die Kosten für die Entsorgung tragen – etwa wenn das Auto durch Brandstiftung in Flammen aufgegangen ist.
  • Mit einer Kaskoversicherung sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite. Für Glasbruch- und Feuerschäden kommt in der Regel Ihre Teilkaskoversicherung auf, für alle weiteren Schäden durch Vandalismus Ihre Vollkaskoversicherung.

Wie kann ich selbst vorbeugen?

Wo Vandalismus auftritt, lässt sich nicht vorhersagen. Dennoch können Autobesitzer zumindest die Risiken klein halten und vorbeugende Maßnahmen ergreifen. Das A und O ist ein sicherer Stellplatz.

  • Stellen Sie Ihr Auto in der sicheren Garage ab (falls vorhanden).
  • Parken Sie Ihr Auto um, wenn Demonstrationen angekündigt sind oder bekannt ist, dass Randalierer im Viertel ihr Unwesen treiben.
  • Bei Parkplätzen auf Ihrem Grundstück können Sie eine Überwachungskamera zur Abschreckung installieren.

Bei Ausschreitungen mit politischem Hintergrund sind oft eher teure und neuere Autos von Vandalismus betroffen. Besitzer eines alten Golfs haben hier tendenziell weniger zu befürchten als Fahrer eines nagelneuen Oberklassewagens.

Um den Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung voll in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie außerdem Ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Auto besser an einem sicheren Ort abstellen sollten, wenn zum Beispiel Demonstrationen und Krawalle erwartet werden.

Vandalismus am Auto: Was kann passieren?

Manche Autoteile sind besonders gefährdet, wie etwa die Außenteile des Fahrzeugs. Das sind die häufigsten Schäden bei Vandalismus:

  • Dellen und Beulen im Blech
  • Kratzer im Lack durch Messer oder Schlüssel
  • Abgebrochene Außenspiegel
  • Glasbruch an Scheiben, Scheinwerfern oder Außenspiegeln
  • Graffiti und Schmierereien
  • Abgeknickte Antennen
  • Einfüllen schädlicher Substanzen in den Tank

Vandalismus: Hier ist die Gefahr für Autos am größten

Sachbeschädigung an Autos kommt in ganz Deutschland vor. Aber in manchen Regionen oder Bundesländern ist das Risiko höher als in anderen. Spitzenreiter ist das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen mit 56.780 erfassten Fällen im Jahr 2017. Die meisten Vandalismus-Fälle blieben allerdings ungelöst, die Aufklärungsquote liegt bei knapp 16 Prozent. Gemessen an der Bevölkerungszahl ging es 2017 in Hamburg am schlimmsten zu: Hier gab es 420 Fälle von Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen pro 100.000 Einwohner.

Bei Sachbeschädigung Polizei verständigen

Sachbeschädigung ist eine Straftat, die mit Geld- oder Haftstrafen bis zu zwei Jahren bestraft wird. Vorsätzliche Brandstiftung wird mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet.

Ist Ihr Fahrzeug beschädigt worden, sollten Sie sofort die Polizei informieren (110). Dort erstatten Sie Anzeige wegen Sachbeschädigung. Die Polizeimeldung ist auch wichtig für die Schadensmeldung bei der Kfz-Versicherung.

Szenario 1: Der Täter ist bekannt

Wird der Täter (oder die Tätergruppe) ermittelt, muss er für den Schaden geradestehen und Schadensersatz leisten. Geschädigte sehen hier allerdings nur Geld, wenn der Verursacher auch solvent ist.

Szenario 2: Der Täter ist unbekannt

Meistens machen sich die Übeltäter an Ort und Stelle aus dem Staub und bleiben deswegen unerkannt und unbekannt. Erstatten Sie dennoch Anzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei – und zwar gegen Unbekannt.

Auto beschädigt: Was ist jetzt zu tun?

Ist der Schaden gerade erst entdeckt, überwiegt meistens der Ärger. Bleiben Sie jetzt ruhig und gehen Sie nach diesen Schritten vor:

  • Rufen Sie die Polizei (110) und melden Sie den Schaden. Geben Sie an, welcher Schaden vorliegt.
  • Dokumentieren Sie den Schaden. Beweisbilder helfen bei der Aufklärungsarbeit der Polizei. Außerdem sind Nachweise wichtig für die Regulierung des Schadens über die Autoversicherung.
  • Erstatten Sie Strafanzeige gegen den oder die Täter oder gegen Unbekannt.
  • Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung.

Schaden melden: So geht‘s

  • Einen Kfz-Schaden sollten Sie innerhalb einer Woche beim Versicherer melden, bei schweren Personenschäden innerhalb von 48 Stunden.
  • Benachrichtigen Sie Ihren Versicherer telefonisch, schriftlich, online oder per App.
  • Füllen Sie das Schadensformular vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Fügen Sie alle Unterlagen zur Dokumentation des Schadens bei (Fotos etc.).

Für was ist die Teilkaskoversicherung zuständig?

Ist Ihr Fahrzeug nur in der Kfz-Haftpflicht versichert? Die gesetzliche Versicherung greift nur bei Schäden, die Sie bei anderen verursacht haben. Für Schäden an Ihrem eigenen Wagen ist sie nicht zuständig. Hier bleiben Sie auf den Kosten sitzen, wenn der Täter keinen Schadensersatz leistet. Sie können die Ausgaben aber steuerlich geltend machen, wenn es sich um einen Dienstwagen handelt.

Grundsätzlich ist die Vollkaskoversicherung für die Regulierung von Vandalismusschäden zuständig. Bei einigen Schadensarten greift jedoch die Teilkaskoversicherung.

Der Vorteil liegt darin, dass Sie nach der Regulierung des Schadens keinen höheren Kfz-Beitrag zahlen – denn in der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Allerdings sollten Sie den Selbstbehalt mit einplanen. Häufig zahlen Sie bis zu einem Betrag von 150 Euro selbst, danach greift der Versicherungsschutz.

Zu den Versicherungsleistungen der Teilkaskoversicherung zählen:

  • Glasbruch
  • Brandschäden
  • Einbruchschäden

Ihre Versicherung greift also zum Beispiel, wenn Unbekannte die Frontscheibe eingeschlagen haben oder Ihr Wagen bei Brand- und Explosionsschäden, wie etwa durch Feuerwerkskörper und Explosionen, Schaden genommen hat.

Auto ausgebrannt – was jetzt?

Wenn das Auto durch Brandstiftung komplett in Flammen aufgeht, liegt meistens ein technischer Totalschaden vor. Doch auch hier sind Sie mit einer Teilkaskoversicherung auf der sicheren Seite. Ihr Versicherer ersetzt den Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert des Wagens, also den Preis, den ein gleichwertiges Fahrzeug aktuell auf dem Gebrauchtwagenmarkt hätte.

In leistungsstarken Tarifen mit der sogenannten Neuwertentschädigung erhalten Sie den Neuwert des Wagens ersetzt. Hier gibt es jedoch Leistungsunterschiede bei den Versicherern. Bei jedem dritten Tarif ist der Neuwert bis zu 24 Monate lang versichert, bei anderen Tarifmodellen liegt die Dauer deutlich niedriger.

Wer ersetzt Gegenstände im Auto?

Auch Schäden an fest im Auto verbauten Gegenständen ersetzt die Teilkaskoversicherung. Dazu gehören zum Beispiel fest installierte Navigationsgeräte oder das Lenkrad.

Wertsachen zählen hier übrigens nicht dazu. Diese sind über die Außenversicherung der Hausratversicherung versichert. Handys, Geldbörsen und Co. sollten Sie ohnehin nicht einfach im geparkten Auto liegen lassen.

Vollkaskoversicherung zahlt bei Schäden durch Vandalismus

Kann niemand für den Schaden haftbar gemacht werden, springt Ihre Vollkaskoversicherung ein. Sie zahlt alle weiteren Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind. Dazu zählen alle Formen von vorsätzlicher Gewalteinwirkung:

  • Dellen, Beulen und Kratzer
  • Abgebrochene Außenspiegel
  • Graffiti und Schmierereien
  • Abgeknickte Antennen
  • Schäden durch schädliche Substanzen im Tank

Ihre Versicherung übernimmt die Reparaturkosten. Unter Umständen kommt es aber zum sogenannten „Abzug neu für alt“. Das bedeutet, dass das neu verbaute Teil den Wert des Autos erhöht, obwohl der Versicherer eigentlich nur den Zeitwert wiederherstellen muss. Also darf er einen Teil der Rechnung kürzen. Da diese Regelung oft für Ärger sorgt, verzichten viele Tarife mittlerweile darauf.

Gut zu wissen: Ausgeschlossen sind Schäden an den Reifen. Wurden die Reifen zerstochen und aufgeschlitzt, muss der Versicherungsnehmer selbst zahlen. Eine Ausnahme kann es nur geben, wenn die Vandalen gleichzeitig noch an anderen Stellen am Auto gewütet haben.

Wann liegt ein Totalschaden vor?

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn sich das Fahrzeug nicht mehr reparieren lässt. Häufig kommt es aber auch zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dann lägen die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des demolierten Autos. In diesem Fall muss die Versicherung die Reparatur nicht zahlen, sondern sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert. Am konkreten Beispiel bedeutet das:

  • Ihr Auto hat einen Wiederbeschaffungswert von 12.000 Euro.
  • Durch die angerichteten Schäden ist das Fahrzeug aber nur noch 6.000 Euro wert.
  • Die Reparaturkosten würden den Restwert übersteigen und 8.000 Euro kosten.
  • Ihre Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert, also 6.000 Euro.

Leistungsstarke Tarife mit Kaufpreisentschädigung erstatten hier nicht den Zeitwert, sondern den Kaufwert des Wagens.

Schadenssumme ausbezahlen lassen

Es kann auch vorkommen, dass Sie selbst an einer Reparatur nicht mehr interessiert sind, gerade wenn der Wagen älter als 7 Jahre ist. Dann können Sie den Schaden von einem Kfz-Gutachter schätzen und sich die Summe auszahlen lassen. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis zur Auszahlung der Versicherungssumme.

Schaden reguliert – Kfz-Prämie wird teurer

Bei Bagatellschäden unter 750 Euro kann es sich eher lohnen, die Reparatur selbst zu bezahlen, als den Vollkaskoschutz in Anspruch zu nehmen. So haben Sie zwar einmalige Kosten, vermeiden aber, dass Ihr Versicherer Sie in in der Kfz-Versicherung hochgestuft.

Rechnen Sie also besser nach, ob es sich lohnt, aus eigener Tasche zu bezahlen, um die Prämie niedrig zu halten. Bei einem jährlichen Beitragssatz von 1.000 Euro macht sich das deutlich im Geldbeutel bemerkbar:

  • Kfz-Beitrag vor dem Schaden: Sie sind aktuell in Schadenfreiheitsklasse 7 eingestuft und zahlen damit nur 60 Prozent der Jahresprämie, also 600 Euro.
  • Kfz-Beitrag nach dem Schaden: Nach der Regulierung des Schadens rutschen Sie zum Beispiel in Schadenfreiheitsklasse 3. Damit zahlen Sie 80 Prozent des vollen Beitragssatzes. Auf der Jahresrechnung stehen nun 800 Euro, also 200 Euro mehr als vorher.

Überlegen Sie also, ob Sie kleinere Schäden wie Dellen oder Kratzer selbst bezahlen, bevor Sie einen höheren Kfz-Beitrag riskieren. Brand- und Glasschäden können Sie sowieso ohne Rückstufung über die Teilkaskoversicherung abrechnen.

Welche Versicherung lohnt sich für welches Auto?

Die Versicherung sollte im Verhältnis zu Fahrzeugalter und -typ stehen. Denn gerade bei älteren Autos ist der Wert in der Regel gering, so dass eine Kfz-Haftpflicht meist ausreicht.

  • Vollkaskoversicherung: Neuwagen bis zu 5 Jahren
  • Teilkaskoversicherung: Autos ab 5 Jahren
  • Kfz-Haftpflicht: Bei älteren Fahrzeugen mit geringem Restwert

Die Vollkasko kann sich aber auch nach einigen Jahren noch lohnen, zum Beispiel wenn Ihr Auto noch einen hohen Zeitwert hat oder wenn Sie sich durch unfallfreies Fahren eine gute Schadenfreiheitsklasse „erfahren“ haben.

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