Taxiversicherung
Eine Taxiversicherung unterscheidet sich in einigen Punkten von der herkömmlichen Kfz-Versicherung. Es handelt sich dabei um eine Versicherung mit besonderem Versicherungsschutz.
- Taxiversicherung – eine sehr spezielle Tarifierung
- Die versicherten Risiken
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Insassenunfallversicherung oder eine richtige Unfallversicherung?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Taxi besteht für die Versicherer ein erhöhtes Leistungsrisiko.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung für Taxiunternehmen.
- Für Taxifahrer lohnt sich der Abschluss einer Unfallversicherung.
Taxiversicherung – eine sehr spezielle Tarifierung
Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich bei einer Kfz-Versicherung nach den gefahrenen Kilometern. Bei einem Taxi fallen diese aber extrem hoch aus, was sich natürlich aufgrund des erhöhten Unfallrisikos auf die Tarifierung auswirken würde. Dazu kommt das erhöhte Risiko für Personenschäden. Kurz, eine Taxiversicherung ist durch das erhöhte Leistungsrisiko nicht nach dem Geschmack jeder Versicherungsgesellschaft. Vor diesem Hintergrund gibt es nur wenige Gesellschaften, die Taxiversicherungen zu einem moderaten Preis anbieten und keine Abwehrtarife im Portfolio haben.
Die versicherten Risiken der Taxiversicherung
Eine Taxiversicherung umfasst neben der Haftpflichtversicherung natürlich auch die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Dabei gelten die üblichen Versicherungssummen, beispielsweise bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigte Person und Unfall im Jahr.
Taxiversicherung für Uber-Fahrer
An dieser Stelle muss man einmal einen Blick auf Uber richten. Voraussetzung für den Taxischein ist der sogenannte Personenbeförderungsschein, der bei gewerblicher Personenbeförderung Voraussetzung ist. Uber-Fahrer befördern Personen gegen Entgelt, aber ohne die Lizenz dafür. Verursacht ein Uber-Fahrer einen Unfall, ist es strittig, ob seine Kfz-Haftpflicht für den Schaden voll umfänglich aufkommen muss, da sein Auto in einem Tarif versichert war, der keine gewerbliche Personenbeförderung vorsieht. Uber selbst übernimmt je Schadensereignis, nicht je geschädigter Person, eine Leistung von 3,5 Millionen Euro – eher dürftig, wenn drei Personen befördert und dabei verletzt wurden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung – ein gesondertes Risiko
Spricht man von einer Taxiversicherung, bezieht sich diese rein auf das zu versichernde Fahrzeug, nicht aber auf das Taxiunternehmen.
Hat der Taxiunternehmer mehrere Fahrzeuge in seiner Flotte, nutzt er vermutlich ein gewerblich angemietetes Grundstück mit Büro und Reparaturmöglichkeit. Sein Betrieb findet nicht nur auf der Straße statt, sondern auch auf einem Betriebsgelände. In diesem Fall ist auch eine Betriebshaftpflicht notwendig.
Diese ist, im Gegensatz zur Taxiversicherung, nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber durchaus sinnvoll. Im Rahmen der Betriebshaftpflicht sind alle Schäden abgedeckt, die durch den stationären Geschäftsbetrieb eintreten können. Dringt beispielsweise bei einem Ölwechsel an einer der Droschken Öl in das Erdreich ein, liegt ein klassischer Umweltschaden vor. Das kontaminierte Erdreich muss entsorgt und ersetzt werden. Ein anderes Beispiel: Der Briefträger betritt das Betriebsgelände und rutscht, da noch kein Schnee geräumt wurde, aus und verletzt sich. Beides sind Fälle für die Betriebshaftpflicht, die nicht durch die Taxiversicherung gedeckt sind.
Rechtsschutzversicherung als Ergänzung zur Taxiversicherung
Kaum eine Lebenssituation bietet so viel Potenzial für einen Rechtsstreit wie der Straßenverkehr. Wer acht Stunden am Tag oder mehr aktiv im Straßenverkehr verbringt, ist zweifelsfrei einem höheren Streitrisiko ausgesetzt als ein Arbeitnehmer, der mit der U-Bahn zu seinem Arbeitsplatz fährt.
Eine wichtige Ergänzung zur Taxiversicherung stellt daher die Rechtsschutzversicherung dar. Dies trifft nicht nur für Taxiunternehmer mit Angestellten zu, sondern auch für Solounternehmer. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn ein anderer Autofahrer den Taxifahrer verklagen möchte. Sie greift beispielsweise auch, wenn es zu einem Strafzettel wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt. Es ist immer wieder zu lesen, dass die Blitzer nicht unbedingt 100 Prozent korrekt geeicht sind. Ein Gutachter kann leicht feststellen, ob das Gerät korrekt eingestellt war oder nicht. Allerdings liegen die Kosten für ein solches Verfahren bei rund 10.000 Euro – ein Betrag, den die Verkehrsrechtsschutzversicherung in diesem Fall übernimmt.
Insassenunfallversicherung oder eine richtige Unfallversicherung?
Das erhöhte Unfallrisiko bei einem Taxi betrifft auch den Fahrer. Autoversicherer bieten gerne eine Insassenunfallversicherung an. Diese ist in Bezug auf die Beifahrer überflüssig. Entweder leistet die Kfz-Haftpflicht, wenn der Fahrer den Unfall verursachte, oder die Versicherung des Unfallgegners, wenn dieser Schuld hatte.
Anders verhält es sich mit dem Taxifahrer selbst. Für ihn besteht bei einem selbst verursachten Unfall kein Versicherungsschutz, falls er eine Invalidität davonträgt. In diesem Fall würde die Insassenunfallversicherung greifen. Aber – auch ein Taxifahrer verbringt nicht 24 Stunden am Tag hinter dem Steuer. Er fährt in seiner Freizeit Fahrrad, Motorrad, geht Skifahren oder steht auf der Leiter und putzt Fenster. Alle diese Aktivitäten sind durch eine Insassenunfallversicherung nicht abgedeckt, bergen aber das größere Risiko.
Es ist für einen Taxifahrer durchaus empfehlenswert, eine Unfallversicherung abzuschließen. Allerdings sollte es eine Police sein, die 24 Stunden am Tag weltweit Versicherungsschutz bietet, nicht nur bei der Ausübung des Berufes. Ziel der Unfallversicherung ist es, einen möglichen unfallbedingten Ausfall des Arbeitseinkommens bei Invalidität abzusichern, unabhängig von der Unfallursache.
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