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Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt den Straßenverkehr zur Sicherheit aller Teilnehmer. Sie gibt verbindliche Rechte und Pflichten vor. 50 Paragraphen umfasst das Regelwerk. Jeder Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen muss sie einhalten. Sonst drohen Bußgelder – auch diese regelt die StVO.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Aufgabe der Straßenverkehrsordnung
  3. Der Geltungsbereich der StVO
  4. Paragraph 1: Die Grundregeln
  5. Paragraph 12: Halten und Parken
  6. Die Straßenverkehrsordnung und die Geltung für Fahrräder
  7. Paragraph 39: Verkehrszeichen
  8. Paragraph 49: Ordnungswidrigkeiten
  9. Paragraph 50: Sonderregelungen Helgoland
  10. Verwandte Themen
  11. Weiterführende Links
  12. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Straßenverkehrsordnung sorgt für Sicherheit und Eindeutigkeit im Verhalten der Verkehrsteilnehmer.
  • Sie gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen.
  • Das Nichteinhalten der Straßenverkehrsordnung gilt als Ordnungswidrigkeit und zieht Bußgelder nach sich.

Die Aufgabe der Straßenverkehrsordnung

Das Zusammenleben braucht Regeln, damit niemand die Rechte des anderen beschneidet. Als Teil des menschlichen Zusammenlebens ist auch der Straßenverkehr regelgeleitet. Dieses Regelwerk heißt Straßenverkehrsordnung und wird als StVO abgekürzt. Sie ist bindend für alle Verkehrsteilnehmer.

Das Verhalten im Straßenverkehr ist Thema im ersten Teil des Regulariums. Aufgelistet werden Vorgaben, wie die Straßen zu benutzen sind und welche Maximalgeschwindigkeiten gelten. Darüber hinaus enthält dieser Teil Vorschriften zum angemessenen Abstandhalten und zum Überholen, zur Vorfahrt und zum Abbiegen.

Wann und wo man parken und halten darf, ist nachzulesen und die Vorschriften zur Beleuchtung werden erklärt. Eine Kategorisierung der Verkehrszeichen unternimmt der zweite Teil, der mit den Durchführungsvorschriften und den Bußgeldbestimmungen abschließt.

Der Geltungsbereich der StVO

Alle Teilnehmer im Verkehr auf öffentlichen Straßen und Plätzen sind zur Einhaltung der StVO verpflichtet. Die Ordnung gilt ausnahmslos auch für Fahrzeuge und Fahrer aus dem Ausland, die am Verkehr in Deutschland teilnehmen.

Straßenverkehrsordnung – Paragraph 1: die Grundregeln

Basisprinzip der StVO ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Die Teilnehmer am Straßenverkehr sind unablässig zur Vorsicht aufgerufen. Sie sollen sich so verhalten, dass sie andere weder schädigen noch gefährden. Weitestgehend zu vermeiden sind Belästigungen oder Behinderungen der anderen Verkehrsteilnehmer.

Straßenverkehrsordnung – Paragraph 12: Halten und Parken

Der Paragraph 12 betrifft das Halten und Parken. Dementsprechend hält ein Fahrer nicht mehr, sondern parkt, wenn er das Auto verlässt oder länger als drei Minuten hält.

Nicht halten darf man:

  • an Stellen, wo es eng und unübersichtlich ist,
  • in nicht einsehbaren Kurvenbereichen,
  • auf den Straßenstreifen zum Ein- und Ausfädeln,
  • auf Bahnübergängen,
  • in und vor Zufahrten der Feuerwehr.

Nicht parken darf man:

  • innerhalb der ersten fünf Meter in Kreuzungsbereichen,
  • bei der möglichen Behinderung von ausgewiesenen Parkflächen,
  • vor Aus- und Einfahrten,
  • auf den Deckeln von Schächten,
  • vor Absenkungen an Bordsteinen.

Die Straßenverkehrsordnung und die Geltung für Fahrräder

Die StVO gilt selbstverständlich ebenso für Fahrräder. Einzelne Paragraphenunterpunkte regeln eigens das Verhalten von Fahrradfahrern. Das betrifft unter anderem Folgendes:

  • Radfahrer müssen hintereinanderfahren, um den Verkehr nicht zu behindern.
  • Es besteht keine Pflicht, einen Radweg nur in der jeweiligen Richtung zu befahren. Zusatzzeichen können diese Pflicht allerdings anordnen.
  • Sind keine Radwege vorhanden, dann dürfen Radfahrer den rechten Seitenstreifen befahren.
  • Abbiegen muss mit deutlicher Zeichengebung frühzeitig angekündigt werden.
  • Kinder bis acht Jahre dürfen mit dem Fahrrad auch die Gehwege benutzen.
  • Kraftfahrer müssen ausreichenden Seitenabstand zu den Radfahrern einhalten, wenn sie diese überholen.

Straßenverkehrsordnung – Paragraph 39: Verkehrszeichen

Den regulatorischen Rahmen für den Straßenverkehr gibt die StVO an. Nur wo vom allgemeinen Reglement abweichendes Verhalten erforderlich ist, geben Verkehrszeichen an die besonderen Umstände angepasstes Verhalten vor.

So kann in Ortschaften jenseits der Hauptstraßen Tempo 30 vorgeschrieben werden. Weil sie die Situation spezifizieren, ist ihre Geltung größer als die der allgemeinen Regeln. Die Zeichen stehen üblicherweise als Schilder am Straßenrand rechts. Zusatzzeichen – schwarz umrandete weiße Rechtecke – können die Verkehrszeichen zusätzlich bestimmen. Zum Beispiel legen sie eine Geltungsdauer für bestimmte Tageszeiten oder Witterungsbedingungen („Nur bei Nässe“) fest. Straßenmarkierungen gelten ebenfalls als Verkehrszeichen.

Straßenverkehrsordnung – Paragraph 49: Ordnungswidrigkeiten

Der Paragraph 49 listet auf, in welchen Situationen und mit welchem Verhalten Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit begehen. Die lange Liste lässt sich zu der Aussage zusammenfassen, dass sich jemand einer Ordnungswidrigkeit schuldig macht, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich gegen die StVO handelt. Das kann der Fall sein, wenn er die vorgegebene Geschwindigkeit oder den Abstand nicht einhält, falsche Fahrstreifen benutzt, anderen die Vorfahrt nimmt, den Sicherheitsgurt nicht anlegt oder die Ladung im Fahrzeug nicht entsprechend sichert. Ordnungswidrigkeiten werden mit Verwarnungen und Bußgeldern geahndet. Das regelt der Bußgeldkatalog.

Straßenverkehrsordnung – Paragraph 50: Sonderregelung Helgoland

Dieser Paragraph ist ein oft abgefragtes Quiz-Wissen. Die Sonderregel Helgoland verbietet das Befahren der Insel mit Kraftfahrzeugen aller Art und außerdem mit Fahrrädern. Das Radverbot begründet sich in der Enge der Insel. Ausnahmen gibt es für Medizin- und Rettungskräfte und Handwerker. Seit Herbst 2018 dürfen auch Kinder bis 14 Jahren das Rad auf der Insel benutzen.

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