Kfz-Versicherung Steuererklärung
Autofahrer können einige Beiträge für ihre Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angeben, um die finanzielle Belastung zu mindern. Dafür muss der Steuerpflichtige gleichzeitig Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeugs sein. Welche Beiträge absetzbar sind, hängt davon ab, ob das Auto für private Fahrten, geschäftlich oder für beide Zwecke genutzt wird.
- Versicherungen in Steuererklärung geltend machen
- Regelungen zur Steuererklärung nach Arbeitsverhältnis
- Was ist beim Finanzamt einzureichen?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
- Kfz-Versicherungen vergleichen
Das Wichtigste in Kürze
- Versicherungskosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Unfallversicherung sind steuerlich absetzbar.
- In der Regel werden die Kosten bei der Steuererklärung unter "Anlage Vorsorgeaufwand" eingetragen.
- Je nach Arbeitsverhältnis unterscheiden sich die Möglichkeiten, die Kfz-Versicherung von der Steuer abzusetzen.
Kfz-Versicherung: Wie mache ich diese in der Steuererklärung geltend?
Die jährlichen Ausgaben für die Kfz-Versicherung lassen sich in der Steuererklärung geltend machen. So können Arbeitnehmer wie Selbständige Geld sparen. Wie die Kosten dem Finanzamt zu melden sind, hängt davon ab, ob der Halter seinen Pkw privat, dienstlich oder für beides nutzt. Auch die Form der Beschäftigung – angestellt, verbeamtet, selbständig oder bereits Rentner – spielt eine Rolle. Sie entscheidet darüber, welche Arten der Versicherung rund ums Auto überhaupt absetzbar sind. Je nach Pkw-Nutzung und Beschäftigungsverhältnis gibt es verschiedene Wege, die Beiträge anrechnen zu lassen.
Was ist steuerlich absetzbar?
Prinzipiell lassen sich die Kosten für drei Versicherungsarten steuerlich absetzen:
- Kfz-Haftpflicht
- Kfz-Unfallversicherung
- Kaskoversicherung
Das geht nur, wenn der Versicherungsnehmer auch der Halter des Autos ist. Abhängig von der Nutzung des Fahrzeugs und vom Beschäftigungsverhältnis gelten die Ausgaben als Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Regelungen zur Steuererklärung nach Arbeitsverhältnis
Selbständige und Angestellte
Es gibt unterschiedliche Regelungen zur Autoversicherung in der Steuererklärung. Was genau im Einzelfall gilt, hängt unter anderem vom Arbeitsverhältnis ab. Angestellte können nur die Beiträge für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und für die Unfallversicherung absetzen. Selbständige können daneben auch die Kaskoversicherung – Teilkasko oder Vollkasko – angeben.
Regelungen für Privatnutzer
Für Privatnutzer gelten die Kosten der Haftpflichtversicherung für den Pkw als Vorsorgeaufwendungen. Sie sind bei den Sonderausgaben einzutragen. Vorsorgeaufwendungen sind auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung oder die Unfallversicherung. Als Vorsorgeaufwand sind außerdem die Unfallversicherung und die Reiseunfallversicherung eingestuft. Allerdings lassen sich solche Vorsorgeaufwendungen nicht unbegrenzt abrechnen. Sowohl für Angestellte als auch für Selbständige gelten Maximalbeträge für alle Vorsorgeaufwendungen zusammen. Die Kfz-Versicherung wird mit der Kranken- und Pflegeversicherung und eventuellen weiteren Vorsorgeausgaben zusammengerechnet. Über die Deckelung hinaus lassen sich die Prämien nicht absetzen. Eine günstige Kfz-Haftpflicht macht sich also sogar bei der Steuererklärung bezahlt.
Regelungen für berufliche Nutzer
Wer sein Auto ausschließlich beruflich benötigt, macht die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten geltend. Hier gibt es keine Deckelung. Allerdings unterscheidet sich der absetzbare Höchstbetrag von Fall zu Fall. Auch der Umfang der absetzbaren Versicherungen kann je nach Einzelfall variieren. Ein ausschlaggebender Faktor sind andere bereits genutzte Steuervorteile über ein Fahrtenbuch oder die Entfernungspauschale. Pkw-Kosten lassen sich außerdem nur ansetzen, wenn der Arbeitgeber keine Kilometerpauschale zahlt.
Regelungen für berufliche Nutzer, die selbständig sind
Selbständige, die ihr Auto beruflich nutzen, können die Kfz-Versicherungen als Betriebskosten verbuchen. Das umfasst die Haftpflicht- wie auch die Kaskoversicherung. Um dies möglich zu machen, muss das Auto zum Betriebsvermögen gehören. Die Kfz-Versicherung für den Pkw als Privatvermögen lässt sich ebenfalls über die Betriebsausgaben absetzen. Achtung: Betriebskosten sind keine Vorsorgeaufwendungen in den Sonderausgaben.
Regelungen für berufliche wie private Nutzung
Bei einer Mischnutzung sind die Ausgaben anteilig absetzbar. Die berufliche Nutzung ist bei den Werbungskosten einzutragen, die private Nutzung bei den Sonderausgaben. Wer dienstliche Wege mit der Entfernungspauschale geltend macht, kann allerdings nicht auf die Werbungskosten zurückgreifen. Die gesamte Kfz-Haftpflichtversicherung kann jedoch zusätzlich als Sonderausgabe eingetragen werden. Mit einem Fahrtenbuch oder anderen Dokumenten wie Terminkalender oder Reisekostenabrechnungen lassen sich die dienstliche Pkw-Nutzung und ihr Umfang nachweisen. So ist es möglich, private von beruflichen Fahrten zu trennen.
Was ist beim Finanzamt einzureichen?
Wer die Steuerunterlagen beim Finanzamt einreicht, muss an die Nachweise für die Kfz-Versicherung denken. Bei softwareunterstützter Steuererklärung wird das Programm darauf hinweisen. Belege können entweder die Rechnung von der Versicherung sein oder der Vertrag über die Kfz-Versicherung inklusive der Kontoauszüge, die die Zahlung der Beiträge dokumentieren.
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