Schadenrückkauf
Sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Vollkasko besteht für Fahrzeughalter nach einem Versicherungsfall die Option eines Schadenrückkaufs. Damit kann der Versicherungsnehmer ein Ansteigen seiner Beiträge verhindern. Allerdings gilt es im Einzelfall abzuwägen, ob sich ein Schadenrückkauf lohnt.
- Was ist ein Schadenrückkauf?
- So funktioniert's
- Diese Fristen gelten
- Lohnt sich ein Schadenrückkauf?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Möglichkeit eines Schadenrückkaufs lässt sich in jeder Kfz-Haftpflicht finden, aber auch in vielen Vollkaskoversicherungen.
- Im Zuge eines Schadenrückkaufs übernimmt der Versicherungsnehmer die Kosten für einen Schaden, um eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden.
- Ob sich ein Schadenrückkauf lohnt, finden Betroffene mithilfe des Prämienmehraufwands heraus.
- Eine Alternative zum Schadenrückkauf sind der Rabattschutz und der Rabattretter, die ebenso verhindern, dass der Beitragssatz steigt.
Was ist ein Schadenrückkauf?
Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen und Vollkaskoversicherungen profitieren Fahrzeughalter von einem Schadenfreiheitsrabatt. Mit jedem Kalenderjahr ohne Versicherungsfall steigen sie um eine Schadenfreiheitsklasse auf, während die Beiträge sinken. Falls es zu einem Crash kommt, trägt die Kfz-Haftpflicht gegebenenfalls die Kosten für Schäden am Auto des Unfallgegners, wohingegen die Vollkasko für die Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Allerdings stuft das Versicherungsunternehmen die Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers in diesem Fall herunter, wodurch die Prämie spätestens im Folgejahr – mitunter erheblich – steigt. Dies ist außerdem ärgerlich, da für gewöhnlich zahlreiche unfallfreie Jahre vonnöten sind, um wieder in die ursprüngliche Klasse zu gelangen.
Um eine Rückstufung zu vermeiden, empfiehlt sich unter Umständen ein Schadenrückkauf. In der Teilkaskoversicherung besteht diese Möglichkeit nicht, weil es hier keine Schadenfreiheitsklassen gibt.
Wie funktioniert der Schadenrückkauf?
Wer sich für einen Schadenrückkauf entscheidet, kommt selbst für die Kosten eines Versicherungsfalls auf. Ein solches Vorgehen sorgt dafür, dass die Gesellschaft den Vorfall gewissermaßen aus ihren Akten streicht und den Versicherten so behandelt, als hätte es den Unfall nie gegeben. Die Kostenregulierung durch die Versicherung erlaubt es Versicherten, sich erst einen Überblick über den finanziellen Schaden zu verschaffen und auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen.
Bei einem Schadenrückkauf erstattet der Versicherungsnehmer seiner Versicherungsgesellschaft den entsprechenden Betrag zurück, nachdem diese die Mittel vorgestreckt hat. Manche Autohalter ziehen es vor, den Schaden gar nicht erst bei der Versicherung anzugeben und die Kosten von vornherein selbst zu tragen. Von einem solchen Plan sollten Autobesitzer jedoch absehen, da häufig ungewiss ist, ob Folgeschäden und damit weitere Kosten entstehen.
Während Kfz-Haftpflichtversicherungen den Schadenrückkauf anbieten müssen, besteht für Vollkaskoversicherungen keine Verpflichtung. Da es sich hierbei um einen freiwilligen Zusatzschutz handelt, steht es Fahrzeughaltern zudem frei, den Schaden bei der Versicherung zu melden. Dies ist auch der Grund, weshalb manche Versicherungen auf die Option verzichten. Die meisten Tarife beinhalten jedoch einen Schadenrückkauf.
Welche Frist gilt für den Schadenrückkauf?
Verursacht eine versicherte Person einen Schaden, müssen Haftpflichtversicherungen der oder dem Betroffenen eine sechsmonatige Bedenkzeit gewähren. Die Frist beginnt mit der Schließung der Schadenakte. Wenn der Versicherungsnehmer einen Schadenrückkauf in Anspruch nehmen möchte, darf die Kfz-Haftpflicht diesen Wunsch nicht verweigern.
Lohnt sich ein Schadenrückkauf?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob sich ein Schadenrückkauf anbietet, hängt von verschiedenen Variablen ab. Einerseits hat natürlich die Höhe des Schadens einen Einfluss. Prinzipiell gilt: Je höher die Kosten ausfallen, desto eher empfiehlt sich der Rückkauf. Darüber hinaus spielt die aktuelle Schadenfreiheitsklasse eine Rolle. Für Versicherungsnehmer lohnt sich der Schadenrückkauf, wenn die durch die Rückstufung zu erwartenden Mehrkosten höher ausfallen als der finanzielle Aufwand für die Reparatur. Der sogenannte Prämienmehraufwand lässt sich problemlos ausrechnen. Gute Versicherungen bieten ihren Kunden einen entsprechenden Service an und weisen sie sogar darauf hin, welche Option im Einzelfall sinnvoller ist.
Im Allgemeinen ist es ratsam, die Kosten für geringfügige Schäden selbst zu übernehmen. Dies trifft insbesondere auf Nutzer mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse zu.
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