Sachschäden
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass eine Person gegenüber einem anderen in der Haftung ist, wenn er dessen Eigentum beschädigt. Sachschäden fallen immer dann an, wenn ein Gegenstand unbelebter Natur beschädigt wird. Verursacht ein Dritter einen Sachschaden, so unterliegt er mit seinem gesamten Vermögen der finanziellen Wiedergutmachung. Eine der häufigsten Ursachen für einen Sachschaden stellt der Straßenverkehr dar. Da hier Personenschäden auch nicht auszuschließen sind, verlangt der Gesetzgeber von jedem Betreiber eines motorgetriebenen Fahrzeuges eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Diese soll gewährleisten, dass mögliche Schadensersatzansprüche auch befriedigt werden können.
- Die Definition im Versicherungsrecht
- Besonderheiten in der Haftpflichtversicherung
- Kaskoversicherung Ausnahme bei Sachschäden
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Das Thema Sachschäden und Haftpflichtversicherung, gleich ob privater oder gewerblicher Vertrag, sind in der Regel untrennbar miteinander verbunden.
- Sachfolgeschäden sind finanzielle Aufwendungen, die in Folge eines Versicherungsschadens getätigt werden müssen.
- Haftpflichtversicherungen, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich, unterscheiden zwischen den verschiedensten Sachschäden.
Die Definition im Versicherungsrecht
Das Thema Sachschäden und Haftpflichtversicherung, gleich ob privater oder gewerblicher Vertrag, sind in der Regel untrennbar miteinander verbunden. Aus diesem Grund existiert in Haftpflichtbedingungen der Assekuranzen auch eine Definition. Diese definiert Sachschäden als die Beeinträchtigung einer Sache bis hin zur völligen Gebrauchsunfähigkeit. Übersetzt bedeutet dies, dass ein Kratzer auf einer Glastischplatte ebenso einen Sachschaden darstellt, wie ein heruntergeworfener Fernseher mit zerstörtem Bildschirm. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherungsnehmer die entsprechende Sache vorsätzlich beeinträchtigt hat, da dies den Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt.
Sachfolgeschäden
Sachfolgeschäden sind finanzielle Aufwendungen, die in Folge eines Versicherungsschadens getätigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Rechtsanwälte und Gutachter, Mietwagen oder Abschleppdienste.
Besonderheiten in der Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherungen, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich, unterscheiden zwischen den verschiedensten Sachschäden. Bei Gewerbeversicherungen wird entsprechend den möglichen Sachschäden, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstehen können, differenziert. Für Privathaushalte sind die möglichen Sachschäden etwas enger ausgelegt und die möglichen Haftpflichtversicherungen respektive Einschlüsse deutlich überschaubarer:
- Klassische Privathaftpflicht
- Einschluss deliktunfähiger Kinder (Schäden durch diese Altersgruppe sind nicht regresspflichtig, bergen aber unnötiges Konfliktpotenzial mit dem Geschädigten).
- Schlüsselhaftpflicht (ersetzt den Schaden, der beispielsweise durch den Austausch einer Schließanlage entsteht).
- Tierhalterhaftpflicht für Schäden durch Hunde oder Pferde
- Öltankhaftpflicht im Rahmen des Umweltrisikos
- Vermieterhaftpflicht
- Schäden an gemieteten Sachen
Aus dieser Liste geht hervor, dass nicht automatisch alle Sachschäden in einer klassischen Police abgedeckt sind, sondern teilweise gesondert versichert werden müssen. Gerade Sachschäden an gemieteten Sachen sind noch lange nicht Bestandteil bei allen Versicherern. Darunter fällt beispielsweise eine vom Baumarkt geliehene und kaputtgegangene Baumsäge. Teuer wird es, wenn der Parkettfußboden in der Mietwohnung beschädigt wird, und ein Mietsachschaden in der Privathaftpflicht des Mieters nicht explizit mitversichert wurde.
Kaskoversicherung Ausnahme bei Sachschäden
Normalerweise entsteht bei Sachschäden nur dann ein Schadensersatzanspruch, wenn der Schaden von einem Dritten ausgelöst wurde. Wer seinen Laptop selbst fallen lässt, geht leer aus. Anders verhält es sich in der Kfz-Versicherung. Die Vollkaskoversicherung ist die einzige Versicherung, welche auch selbst herbeigeführte Schäden ersetzt.
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