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Dem Thema Sachmängelhaftung beim Kfz kommt besonders bei dem Erwerb von Gebrauchtwagen Bedeutung zu. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss der Verkäufer für den Sachmangel einstehen. Dabei spielt auch eine Rolle, ob der Verkäufer gewerblich mit Autos handelt oder ob es sich um einen Privatverkauf handelt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist die Sachmängelhaftung?
  3. Sachmängel reklamieren
  4. Ausschluss im Kaufvertrag
  5. Unterschied zu Gebrauchsspuren
  6. Unterschied zu Gebrauchtwagengarantie
  7. Verwandte Themen
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Rahmen der Sachmängelhaftung steht der Verkäufer für mögliche Mängel am Fahrzeug ein, die bei Übergabe bestanden, aber nicht im Vertrag festgehalten wurden.
  • Private Verkäufer eines Gebrauchtwagens können die Sachmängelhaftung ausschließen, wenn dies explizit im Kaufvertrag erwähnt ist.
  • Tritt ein Sachmangel auf, muss der Käufer dem Verkäufer zweimal die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen, bevor eine Rückabwicklung des Vertrages möglich ist.
  • Gebrauchsspuren am Gebrauchtwagen fallen nicht unter die Sachmängelhaftung.

Was ist die Sachmängelhaftung bei Kfz?

Der Käufer eines Autos erwirbt ein Fahrzeug entsprechend der Beschreibung des Verkäufers. Bietet dieser beispielsweise ein Fahrzeug mit Klimaautomatik an und es stellt sich heraus, dass es sich nur um eine herkömmliche Klimaanlage handelt, besteht ein Sachmangel. Verschweigt der Verkäufer, dass der Wagen einen Unfall hatte und die Spur abweicht, liegt ebenfalls ein Sachmangel vor.

In beiden Fällen muss der Verkäufer, sofern er gewerblich handelt, auf jeden Fall für diesen Sachmangel haften. Voraussetzung ist, dass der Käufer den Mangel innerhalb von zwei Jahren anzeigt. Tut er dies in den ersten sechs Monaten nach Kauf, unterstellt die Rechtsprechung, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. In diesem Fall muss der Verkäufer nahweisen, dass dem nicht so war. Ab dem siebten Monat ist der Käufer in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Kauf bereits bestand.

Was können Käufer bei Sachmängeln tun?

Der Käufer hat verschiedene Möglichkeiten, eine Kompensation einzufordern.

  • Rückabwicklung des Kaufvertrages
  • Minderung des Kaufpreises
  • Beseitigung des Mangels
  • Erstattung für Aufwendungen, welche der Mangelbeseitigung dienen sollten, aber ergebnislos waren.

Die Nachbesserung, die Beseitigung des Mangels, muss vom Verkäufer durchgeführt werden. Der Käufer kann nicht ohne weiteres eine Werkstatt seiner Wahl beauftragen und dem Verkäufer die Rechnung vorlegen.

Der sofortige Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur möglich, wenn eine arglistige Täuschung vorlag.

Bevor ein Rücktritt oder eine Kaufpreisminderung zur Diskussion stehen, müssen folgende Sachverhalte erfüllt sein:

  • Der Verkäufer verweigert die Mangelbeseitigung.
  • Der Mangel konnte trotz zwei Nachbesserungsversuchen nicht behoben werden.
  • Die Nachbesserung ist für den Käufer nicht zumutbar.

Können Verkäufer Sachmängel ausschließen?

Der Ausschluss eines Sachmangels ist nur möglich, wenn der Verkäufer als Privatperson handelt. Der Ausschluss muss aber eindeutig im Kaufvertrag aufgeführt werden. Gebrauchtwagenhändler haben keine Möglichkeit, sich von der Sachmangelhaftung zu befreien. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall grundsätzlich eine Haftung vor.

Unterschied zwischen Sachmangel und Gebrauchsspuren

Gebrauchtwagen haben in der Regel bereits einige Kilometer hinter sich. Der Gebrauch hinterlässt Spuren. Dies kann am Lack sein, aber auch bei den Sitzbezügen oder den Türgriffen. In diesem Fall von einem Sachmangel zu sprechen, wäre übertrieben. Neben den Gebrauchsspuren sieht der Gesetzgeber auch Verschleißerscheinungen als von der Sachmangelhaftung ausgeschlossen. Zu den Verschleißteilen zählen

  • Reifen
  • Bremsen
  • Zahnriemen
  • Keilriemen
  • Autobatterie

Dieser Ausschluss entfällt natürlich, wenn der Verkäufer beispielsweise zugesichert hat, dass der Wagen über neue Bremsbeläge verfügt und sich beim Reifenwechsel herausstellt, dass diese schnellstens ausgetauscht werden müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie?

Die Sachmängelhaftung basiert auf Paragraf 434 BGB und stellt einen Rechtsanspruch des Käufers dar. Dies gilt vor allem gegenüber gewerblichen Verkäufern.

Bei der Gebrauchtwagengarantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers, die allerdings in den meisten Fällen nur gegen Aufpreis erhältlich ist. Der Leistungsumfang orientiert sich häufig am Alter des Fahrzeugs und kann darüber hinaus individuell festgelegt werden. Üblicherweise ist die Garantie nur für einen bestimmten Zeitraum, respektive eine maximale Laufleistung gültig. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile.

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