Rotes Kennzeichen
Ein rotes Kennzeichen ist ein spezielles Kfz-Kennzeichen, das Händler, Werkstätten oder Teilehersteller verwenden. Aus diesem Grund lautet ein anderer Begriff dafür auch „Händlerkennzeichen“. Die Zulassungsbehörde des Landkreises, in dem der Kfz-Händler oder die Werkstatt ihren Betriebssitz hat, vergibt die roten Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Im Unterschied zu herkömmlichen Kfz-Kennzeichen lassen sich diese speziellen Nummernschilder für mehrere Fahrzeuge verwenden.
- Aufbau des roten Kennzeichens
- Voraussetzungen für den Antrag
- Benötigte Unterlagen für die Zulassung
- Wofür darf ein rotes Nummernschild genutzt werden?
- Steuer und Versicherung
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Der größte Unterschied zur normalen Nummernschilder, zeigt sich bei der Schrift: Sie ist nicht schwarz, sondern rot.
- Damit Händler ein rotes Kennzeichen verwenden können, müssen sie einen Antrag stellen.
- Bei der Beantragung eines roten Kennzeichens müssen Händler eine Gebühr für die Anmeldung bezahlen.
Aufbau des roten Kennzeichens
Das Händlerkennzeichen entspricht in seinen Abmessungen dem gewöhnlichen Kfz-Kennzeichen. Auch die Länderkennung auf blauem Grund und die gelben Sterne der EU-Flagge sind gleich. Der größte Unterschied zeigt sich bei der Schrift: Sie ist nicht schwarz, sondern rot. Darüber hinaus umgibt ein roter Rahmen das Kennzeichen. Die Buchstabenfolge setzt sich wie bei normalen Kennzeichen aus dem jeweiligen Kürzel der Stadt oder des Landkreises zusammen. Das Ende des Kennzeichens bildet die Ziffernfolge, die dabei stets mit 06 beginnt. Daran schließen sich maximal weitere drei Ziffern an. Dementsprechend besteht das rote Kennzeichen aus fünf Zahlen.
Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?
Damit Händler ein rotes Kennzeichen verwenden können, müssen sie einen Antrag stellen. Da auf das Händlerkennzeichen kein Rechtsanspruch besteht, obliegt die Zuteilung dem Ermessen der jeweiligen Zulassungsbehörde. Der Antragsteller muss dabei seine Zuverlässigkeit durch Auskünfte aus verschiedenen Zentralregistern nachweisen. Zudem müssen Händler belegen, dass sie einen Bedarf an roten Nummernschilder haben und Inhaber eines Kfz-bezogenen und auf sich angemeldeten Gewerbebetriebs sind.
Benötigte Unterlagen für die Zulassung
Für die erfolgreiche Beantragung eines roten Kennzeichens müssen Gewerbetreibende ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Dies lässt sich durch ein Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister sowie dem zuständigen Gewerbezentralregister problemlos bewerkstelligen. Des Weiteren benötigen Händler einen Beleg ihrer Gewerbeanmeldung, einen gültigen Personalausweis, einen Bedarfsnachweis und eine Bestätigung der Kfz-Versicherung. Manche Behörden verlangen außerdem einen formlosen Antrag. Wer ein rotes Kennzeichen im Auftrag beantragt, muss zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und den Personalausweis oder Reisepass des Auftraggebers einreichen.
Für welche Zwecke dürfen Autohändler ein rotes Nummernschild nutzen?
Wer sich nach einem neuen Auto umschaut, möchte vorm Unterschreiben des Kaufvertrags natürlich ein Gefühl für das Fahrzeug bekommen und dieses im Straßenverkehr ausgiebig testen. Um ihren potenziellen Kunden eine Testfahrt durch den Stadtverkehr zu ermöglichen, können Händler für alle Kfz einzelne Zulassungen beantragen. Die dadurch entstehenden Kosten müssten sie aber selber tragen. Zwar fallen auch für das rote Nummernschild Gebühren an, allerdings sind diese insgesamt deutlich niedriger als bei anderen Kennzeichen, da sich ein Händlerkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden lässt. Das rote Kennzeichen dürfen Gewerbetreibende jedoch nur für bestimmte Zwecke nutzen.
Prüfungsfahrten
Der Begriff „Prüfungsfahrten“ meint in diesem Fall nicht die praktische Führerscheinprüfung von Fahrschülern, sondern Fahrten, bei denen amtlich anerkannte Sachverständige die einwandfreie Funktion eines Autos überprüfen. Ein Beispiel hierfür ist die in regelmäßigen Abständen durchgeführte Sicherheitsprüfung bei Lastkraftwagen. Händler dürfen das rote Kennzeichen auch für den Hin- und Rückweg zur Prüfungsstelle nutzen.
Probefahrten
Bei Probefahrten handelt es sich um Testfahrten von potenziellen Autokäufern. Voraussetzung dafür ist allerdings eine deutliche Kaufabsicht des Probefahrers. Im Jahr 2007 stellte nämlich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung klar, dass eine kostenlos Fahrprobe, die ausschließlich die Kauflust des Kunden anregen soll, keine Probefahrt darstellt. Die Verwendung eines Händlerkennzeichens ist in diesem Fall unzulässig.
Überführungsfahrten
Wenn der Kunde den Kaufvertrag unterschrieben hat, bieten viele Händler an, das neue Fahrzeug direkt nach Hause zu liefern. Diese Überführungsfahrten dürfen innerhalb der Europäischen Union mit einem roten Nummernschild erfolgen. Das gilt übrigens auch, wenn Händler ein Fahrzeug von einer Niederlassung zur anderen fahren müssen.
Steuer und Versicherung
Bei der Beantragung eines roten Kennzeichens müssen Händler eine Gebühr für die Anmeldung bezahlen. Diese unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Des Weiteren sind Händler verpflichtet, für Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen eine Autoversicherung abzuschließen. Das ist wie bei normal zugelassenen Autos über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung und eine Haftpflichtpolice möglich. Zudem fällt noch eine pauschale Kfz-Steuer für ein Händlerkennzeichen an. Allerdings sind diese Kosten überschaubar und vom jeweiligen Fahrzeugtyp abhängig.
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