Polizeikontrolle
Polizeikontrollen machen viele Autofahrer nervös. Doch grundsätzlich sind die Kontrollen etwas Positives: Ihr Zweck ist es, risikoreiche Fahrten zu verhindern. Aus diesem Grund untersuchen die Beamten sowohl die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers als auch das Fahrzeug selbst. Was im Rahmen einer Polizeikontrolle erlaubt ist, ist genau geregelt. Doch es gibt kleinere Unterschiede zwischen den Bundesländern.
- Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?
- Bei Zuwiderhandlungen drohen Sanktionen
- Keine Auskunftspflicht, was Verkehrsverstöße betrifft
- Sind Alkohol- und Drogentests verpflichtend?
- Wann darf die Polizei ein Auto durchsuchen?
- Checkliste: So verhalten sich Autofahrer am besten
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Polizisten dürfen während einer Verkehrskontrolle den vorschriftsgemäßen Zustand des Fahrzeugs überprüfen.
- Oftmals ist es sinnvoll, nur die nötigsten Angaben zu machen, um nicht unbeabsichtigt ein Schuldeingeständnis zu erbringen.
- Autofahrer müssen einem Alkohol- oder Drogen-Schnelltest nicht zustimmen, können aber im Verdachtsfall zu einem Bluttest gezwungen werden.
Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?
Für Autofahrer besteht die Pflicht, im Zuge einer polizeilichen Kontrolle Angaben zur eigenen Person zu machen. Darüber hinaus müssen sie auf Aufforderung entsprechende Papiere vorzeigen können. Demnach sollte jeder Fahrzeugführer stets die folgenden Dokumente bei sich haben:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrerlaubnis
- Fahrzeugschein
Darüber hinaus gibt es noch weitere Mitwirkungspflichten. So können die Beamten den Fahrer anweisen, aus dem Wagen zu steigen. Die Polizei darf das Auto außerdem auf seine Verkehrssicherheit überprüfen. Dabei geht es unter anderem um die Gültigkeit der Haupt- und Abgasuntersuchung, aber die Beamten dürfen auch das Reifenprofil, die Bremsen oder die Beleuchtung überprüfen. Zusätzlich dürfen die Polizisten kontrollieren, ob in dem Wagen eine Warnweste, ein Verbandskasten und ein Warndreieck vorhanden sind.
Bei Zuwiderhandlungen drohen Sanktionen
Wenn sich kein Verbandskasten im Wagen befindet, der Autofahrer den Führerschein oder die Zulassungsbescheinigung vergessen hat oder ohne Warnweste beziehungsweise -dreieck unterwegs ist, fällt das Bußgeld vergleichsweise gering aus. Es liegt dann im ein- bis niedrigen zweistelligen Bereich. Das Missachten einer Anweisung zur Polizeikontrolle kostet ebenso wie das Behindern eines Einsatzfahrzeugs mit Blaulicht und/oder Martinshorn etwas mehr. Ignorieren Sie das Haltegebot der Polizei oder das Zeichen eines Polizeibeamten, erteilen Ihnen die Ordnungshüter dafür ein Bußgeld im höheren zweistelligen Bereich. Zusätzlich drohen Punkte in Flensburg.
Keine Auskunftspflicht, was Verkehrsverstöße betrifft
Wer angehalten wird, muss die Polizei nicht direkt vor Ort über eventuell begangene Verkehrsdelikte unterrichten. Autofahrer sollten sich in einer solchen Situation sehr genau überlegen, was sie sagen. Sätze wie „Sie halten mich bestimmt wegen der roten Ampel an“ könnte ein Polizeibeamter als direktes Schuldeingeständnis werten. Die Möglichkeit, gegen ein späteres Bußgeld vorzugehen, besteht dann nicht mehr. Daher empfiehlt es sich, im Zweifel lieber Stillschweigen zu wahren.
Sind Alkohol- und Drogentests verpflichtend?
Um die Verkehrstüchtigkeit einer Person zu überprüfen, stehen der Polizei verschiedene Maßnahmen zur Verfügung:
- Atemalkoholtest
- Schweißtest
- Urintest
- Haartest
Prinzipiell sind für den Fahrer alle genannten Tests freiwillig. Bei einer Verweigerung kann der Beamte jedoch einen Bluttest fordern. Das passiert häufig, wenn der Fahrer einen freiwilligen Test verweigert, er selbst oder das Wageninnere aber stark nach Alkohol oder Cannabis riecht. Bis August 2017 musste ein Richter den Bluttest anordnen, inzwischen ist dies auch Polizeibeamten und Staatsanwälten möglich. Der Autofahrer muss die Beamten dann zur nächsten Wache begleiten. Trotzdem sollten Betroffene einem freiwilligen Test nur dann zustimmen, wenn sie sich absolut sicher sind, weder Alkohol noch Drogen zu sich genommen zu haben. Sind sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren, können die Sanktionen vom Bußgeld bis hin zum Fahrverbot reichen.
Wann darf die Polizei ein Auto durchsuchen?
Für alles, was über die Überprüfung der Verkehrssicherheit hinausgeht, ist – wie bei einer Wohnung – grundsätzlich ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig. Erst ein solches Dokument legitimiert die Polizeibeamten dazu, das Fahrzeug zu betreten und zu durchsuchen oder den Kofferraum zu öffnen. Beim Zoll gelten andere Regelungen.
Eine Ausnahme stellt jedoch „Gefahr im Verzug“ dar. Haben die Polizisten einen begründeten Verdacht, dass eine Straftat vorliegt, dürfen sie gegebenenfalls auch ohne Richterbeschluss eine Durchsuchung durchführen. Eine solche Situation wäre zum Beispiel gegeben, wenn der Fahrer Verhaltensauffälligkeiten oder andere Merkmale zeigt, die auf einen Drogenmissbrauch hinweisen.
Checkliste: So verhalten sich Autofahrer am besten
Eine Verkehrskontrolle ist für viele keine angenehme Situation. Wer sich jedoch korrekt verhält, hat eigentlich nichts zu befürchten. Beachten Sie insbesondere folgende Tipps:
- Ruhe bewahren
- freundlich und höflich bleiben
- Dokumente griffbereit haben
- lediglich notwendige Angaben machen
- es besteht keine Pflicht, sich bei Delikten selbst zu belasten
- niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren
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