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Die Einnahmen der Maut in Österreich verwendet die Alpenrepublik fast ausschließlich dafür, um das Straßennetz instand zu halten und auszubauen. Wer das österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz befährt, der beteiligt sich über die Maut an der Instandhaltung. Die Nutzungsgebühren erheben die Österreicher in Form von Vignetten, GO-Maut und der sogenannten Streckenmaut.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Auf welchen Straßen fällt eine Maut in Österreich an?
  3. Wie teuer ist die Maut in Österreich?
  4. Maut in Österreich nicht gezahlt: Welche Sanktionen drohen?
  5. Straßenverkehr in Österreich
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Maut in Österreich fällt auf jeder Autobahn und Schnellstraße an.
  • Um mautpflichtige Straßen nutzen zu dürfen, benötigen Pkw-Fahrer eine gültige Vignette.
  • Bei manchen Tunneln und Alpenpässen müssen Fahrzeugführer eine Sondermaut entrichten.

Auf welchen Straßen fällt eine Maut in Österreich an?

Die Maut in Österreich bezieht sich auf alle Autobahnen – dazu gehören auch Stadtautobahnen – und Schnellstraßen. Damit ist ein Streckennetz von mehr als 2.000 Kilometern Länge mautpflichtig. Wer ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamthöchstgewicht von 3,5 Tonnen besitzt, benötigt eine Vignette. Auto- und Motorradfahrer können zwischen den folgenden Optionen wählen:

  • 10-Tages-Vignette
  • 2-Monats-Vignette
  • Jahresvignette

Auf manchen Strecken fällt eine sogenannte Streckenmaut an. Die gesonderte Streckenmaut erhebt die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) auf besonders kostenintensiven Alpenüberquerungen:

  • A 9 Pyhrn Autobahn Gleinalm und Bosrucktunnel
  • A 10 Tauern Autobahn Tauern und Katschberg Tunnel
  • A 11 Karawanken Autobahn
  • A 13 Brenner Autobahn
  • S 16 Arlberg Schnellstraße

Auf den Strecken zwischen den einzelnen Mautstellen entfällt die Vignettenpflicht.

Gebühren werden für weitere Pass-Straßen und Tunnel fällig, die nicht von der ASFINAG unterhalten werden: der Felbertauerntunnel, die Gerlos-Alpenstraße, Großglockner-Hochalpenstraße, Silvretta-Hochalpenstraße und die Timmelsjoch-Hochalpenstraße.

Sie benötigen keine Vignette, wenn Sie Autobahnen und Schnellstraßen nicht befahren. Auf Land- und Gemeindestraßen wird in Österreich nämlich keine Maut fällig.

Mautfrei sind ebenfalls folgende Strecken:

  • A1 Westautobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord
  • A12 Inntalautobahn zwischen der Grenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd
  • A14 zwischen der Grenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems
  • A 26 Linzer Autobahn

Bei allen Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht erfolgt die Abrechnung mittels einer sogenannten GO-Box vollelektronisch. Einen Einfluss auf die anfallenden Kosten haben sowohl die Anzahl der Achsen als auch die zurückgelegte Strecke und die Emissionsklasse des Fahrzeugs.

Wie teuer ist die Maut in Österreich?

Wie viel die Vignette kostet, hängt vom Fahrzeugtyp und von der gewünschten Gültigkeitsdauer ab. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gewicht – also Autos, Gespanne sowie Wohnmobile – und Motorrädern. Die nachfolgende Tabelle zeigt die geltenden Preise:

Auto oder Kfz bis 3,5 Tonnen
Motorrad
10-Tages-Vignette 9,90 Euro 5,80 Euro
2-Monats-Vignette 29,00 Euro 14,50 Euro
Jahresvignette 96,40 Euro 38,20 Euro

Welche Bezahlmöglichkeiten sind vorhanden?

Die Vignetten sind in Tankstellen und Raststätten in Grenznähe erhältlich. Insgesamt gibt es mehr als 6.000 Vertriebsstellen, an denen Kraftfahrer die Maut für Österreichs Straßen bezahlen können. Für gewöhnlich ist dies sowohl mit Bargeld als auch Zahlungskarten wie etwa Visa, Girokarte oder Mastercard möglich.

Ebenso besteht die Option, eine Vignette online zu bestellen. Dies funktioniert beispielsweise bei verschiedenen Automobilclubs wie dem ADAC oder dem Automobilclub von Deutschland (AvD), aber auch bei der Deutschen Post. Je nach Verkaufsstelle steht Ihnen zudem ein wesentlich breiteres Portfolio an Zahlungsmethoden zur Verfügung, etwa PayPal oder giropay.

Die ASFINAG bietet die Vignette auch rein digital an, so dass ein Aufkleben entfällt. Wer die Digital-Vignette vorab online im ASFAG-Shop kauft, muss aber beachten, dass die Vignette erst nach 18 Tagen gültig wird.

Keine City-Maut in Österreich

Um eine City-Maut handelt es sich, wenn für die Nutzung des innerstädtischen Straßennetzes eine Gebühr anfällt. Bisher existiert jedoch keine derartige Innenstadtmaut in Österreich.

Maut in Österreich nicht gezahlt: Welche Sanktionen drohen?

Ob ein Kraftfahrer die Vignettenpflicht einhält, überprüft in Österreich nicht nur die Polizei. Ebenso zum Einsatz kommen fest installierte sowie mobile Kamerasysteme, die eine automatisierte Kontrolle ermöglichen. Die Kameras erfassen die Frontscheibe jedes Autos. Meist stoppen die Ordnungshüter Fahrzeuge ohne Vignette bereits auf der Autobahn. Allerdings können Bußgelder auch dann noch eingezogen werden, wenn der Fahrer sich im Ausland befindet, beispielsweise in Deutschland.

Bei einem Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen Gewicht ohne Vignette fallen 120 Euro Strafe an, bei einem Motorrad sind es 65 Euro. Wer eine Vignette an einem anderen Fahrzeug wiederverwendet, muss mit einem Bußgeld von 240 Euro (Auto und Wohnmobil) beziehungsweise 130 Euro (Motorrad) rechnen. Falls ein Betroffener das Ordnungsgeld nicht bezahlt, verhängt der Gesetzgeber eine Vertragsstrafe von 300 bis 3.000 Euro.

Straßenverkehr in Österreich

Den größten Unterschied zu den deutschen Verkehrsregeln stellen die auf Autobahnen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten dar. Während es hierzulande Streckenabschnitte ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, liegt das Höchsttempo in Österreich bei 130 Stundenkilometern. Innerorts und auf Landstraßen sind ebenso wie in Deutschland 50 beziehungsweise 100 Stundenkilometer erlaubt.

Wie auf deutschen Straßen gilt generell rechts vor links – und zwar auch im Kreisverkehr. Darüber hinaus ist es laut der österreichischen Straßenverkehrsordnung sowohl 80 Meter vor einem Bahnübergang als auch 80 Meter danach verboten, zu überholen. Während Autofahrer in Deutschland mit Schrittgeschwindigkeit an Bussen mit eingeschalteter Warnblinkanlage vorbeifahren dürfen, müssen sie in Österreich anhalten und warten. Zudem existiert ebenfalls eine Winterreifenpflicht.

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