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Kfz-Steuer: Berechnung, Befreiung und Sonderregelung

Für Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, fällt die Kfz-Steuer an. Für spezielle Fahrzeugtypen gibt es jedoch Sonderregelungen. Während sich die Höhe der Kfz-Steuer bei Pkw nach dem CO2-Ausstoß und dem Hubraum des Fahrzeugs richtet, gelten für Vehikel wie Motorräder, Oldtimer und Elektrofahrzeuge gesonderte Berechnungen. Doch ob Auto, Lkw oder Wohnmobil: Die Steuerpflicht endet erst mit der Abmeldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wer muss Kfz-Steuer zahlen?
  3. Die Kfz-Steuer berechnen
  4. Steuern für das Auto durch Aufrüstung reduzieren
  5. Schon beim Autokauf auf die Kfz-Steuer achten
  6. Kfz-Steuerbefreiung: Regelungen
  7. Gesonderte Kfz-Steuer für spezielle Fahrzeugtypen
  8. So wirkt sich die Kfz-Steuer in der Steuererklärung aus
  9. Häufig gestellte Fragen
  10. Das ist Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Kfz-Steuer hängt vor allem vom Fahrzeuggewicht und der Schadstoffklasse beziehungsweise dem Emissionsausstoß ab.
  • Die Ermittlung der Kfz-Steuer für spezielle Fahrzeugtypen erfolgt mithilfe gesonderter Berechnungsverfahren.
  • Durch eine Nachrüstung ist es in vielen Fällen möglich, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs zu verbessern und die Steuerlast zu senken.
  • Unternehmen können die Kfz-Steuer als Betriebsausgaben geltend machen.

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Wer muss Kfz-Steuer zahlen?

Die Kraftfahrzeugsteuer muss die Halterin beziehungsweise der Halter des Fahrzeugs entrichten, also die in die Zulassungsbescheinigung Teil I und II eingetragene Person. Diese muss jedoch nicht zwangsweise mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Kraftfahrzeugs identisch sein. So kann ein junger Mensch beispielsweise ein Auto kaufen und es aufgrund der höheren Schadenfreiheitsklasse über die Eltern bei der Kfz-Versicherung anmelden. Das Kind besitzt das Auto zwar, doch in die Zulassungsbescheinigung ist dann ein Elternteil eingetragen.

Die Steuer wird – mit wenigen Ausnahmen – für alle Kfz erhoben, die in Deutschland über eine Straßenverkehrszulassung verfügen. Das beinhaltet auch ausländische Wagen, die eine deutsche Zulassung erhalten. Halterinnen und Halter eines Oldtimers mit H-Kennzeichen müssen die Steuer ebenso zahlen wie Personen, die ein rotes Kennzeichen für Probefahrten und Überführungen beantragen.

Info

Die Kfz-Steuer wird vom zuständigen Zollamt eingezogen und geht an den Bund. Die Zahlung erfolgt im Voraus für die nächsten zwölf Monate, wobei fällige Steuerbeträge immer auf ganze Eurobeträge abgerundet werden. Steuerpflichtige erteilen dem Zoll eine Einzugsermächtigung, um die Kfz-Steuer vom Konto abzubuchen.

Die Kfz-Steuer berechnen

Bei der Berechnung der Kfz-Steuer sind sowohl die Größe des Hubraums als auch die CO2-Emissionen maßgeblich. Für ab dem 1. Juli 2009 erstmals für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge zahlen Sie automatisch einen festen Grundbetrag je 100 cm³ Hubraum plus einen Zuschlag für den CO2-Ausstoß. Bei der Kfz-Steuer für Benziner beträgt der Sockelbetrag 2,00 Euro je 100 cm³, während für Dieselfahrzeuge ein Steuergrundbetrag von 9,50 Euro je 100 cm³ gilt.

Für den Zuschlag wird anhand der Abgasnorm ermittelt, wie viel Gramm Kohlenstoffdioxid der Wagen pro Kilometer ausstößt. Dabei gilt eine Freigrenze von 95 Gramm pro Kilometer. Im Falle einer Erstzulassung bis 2011 oder 2013 fällt der Schwellenwert mit 120 beziehungsweise 110 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer etwas höher aus. Oberhalb dieser Grenze werden 2,00 Euro pro ausgestoßenem Gramm CO2 je Kilometer fällig.

Hinweis

Wollen Sie den Schadstoffausstoß Ihres Fahrzeugs berechnen, müssen Sie im Fall eines Benziners den durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch auf 100 Kilometer mit der Zahl 23,69 multiplizieren. Bei einem Dieselfahrzeug ist der Faktor 26,58.

Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 4. November 2008

Wurde das Auto erstmals bis zum 4. November 2008 zugelassen, hängt die Steuerlast je 100 cm³ Hubraum einzig und allein von der Schadstoffklasse ab:

Schadstoffklasse
Fahrzeug mit Benzinmotor
Fahrzeug mit Dieselmotor
Euro 3 oder besser 6,75 Euro 15,44 Euro
Euro 2 7,36 Euro 16,05 Euro
Euro 1 15,13 Euro 27,35 Euro
Euro 0 21,07 bis 25,36 Euro 33,29 bis 37,58 Euro

Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach 30. Juni 2009

Erfolgte die erstmalige Zulassung des Fahrzeugs nach dem 1. Juli 2009, gilt für die Steuerlast je 100 cm³ Hubraum:

  • Benziner mit Schadstoffklasse Euro 3 und höher: 2,00 Euro
  • Diesel mit Schadstoffklasse Euro 3 und höher: 9,50 Euro

Der CO2-Zuschlag liegt in beiden Fällen bei 2,00 Euro pro überschrittenem Gramm CO2 pro Kilometer.

Hinweis

Bei gebrauchten Fahrzeugen mit Erstzulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 ermittelt das Finanzamt, welche Art der Steuerberechnung für das Kfz günstiger ist.

Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2021

Mittlerweile hat der Gesetzgeber den Steuersatz an den CO2-Ausstoß angepasst. Das bedeutet: Je mehr Kohlenstoffdioxid das Fahrzeug produziert, desto höher die Steuerlast. Der Grundbetrag der neuen Kfz-Steuer bleibt für Diesel und Benziner aber gleich.

Über der Freigrenze von 95 Gramm pro Kilometer sind für den CO2-bezogenen Teil der Steuer nun jedoch sechs Stufen und dazugehörige Steuersätze definiert:

  • über 95 bis 115 g/km: 2,00 je g/km
  • über 115 bis 135 g/km: 2,20 je g/km
  • über 135 bis 155 g/km: 2,50 je g/km
  • über 155 bis 175 g/km: 2,90 je g/km
  • über 175 bis 195 g/km: 3,40 je g/km
  • über 195 g/km: 4,00 je g/km

Info

Um sich einen Überblick über die anfallenden Kosten zu verschaffen, können Sie die Höhe Ihrer Kfz-Steuer mit dem kostenlosen Rechner auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums ermitteln.

Die Berechnungsverfahren der Kfz-Steuer im Überblick

Zeitpunkt der Erstzulassung
Art der Steuerermittlung
Bis 4. November 2008 Hubraum + Schadstoffklasse
5 November 2008 - 30. Juni 2009 Günstigerprüfung
1 Juli 2009 – 30. Dezember 2020 - Je angefangene 100 cm³ Hubraum für Benziner 2,00 Euro und für Diesel 9,50
- CO2-Aufschlag von 2,00 Euro für jedes Gramm CO2 pro Kilometer
- Freigrenze von 95 g/km (bei Erstzulassung bis 2011 120 g/km, bei Erstzulassung bis 2013 110 g/km)
Seit 1. Januar 2021 - Anpassung des Steuersatzes an den CO2-Ausstoß
- Je nach Niveau der Emissionen 2,00 bis 4,00 Euro pro Gramm CO2 je Kilometer über der Freigrenze

Schon gewusst?

Seit September 2018 werden die Kfz-Steuern nach dem Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test berechnet. Anders als beim zuvor genutzten Testverfahren haben die Autohersteller nun nicht mehr die Möglichkeit, künstlich gute Ergebnisse zu erzeugen. Da die Abgasangaben aufgrund des neuen Berechnungssystems höher ausfallen, hat die Umstellung auf das WLTP-Verfahren zu steigenden Kosten für Fahrzeughalterinnen und -halter geführt.

Steuern für das Auto durch Aufrüstung reduzieren

Um in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft zu werden, gibt es die Möglichkeit der Nachrüstung eines Rußpartikelfilters. Auch mit dem Einbau eines Kaltlaufreglers lassen sich mitunter hohe Steuern sparen. Ein solcher bewirkt, dass der Motor schneller warm wird und dadurch den Kraftstoff leichter verbrennt, was wiederum zu besseren Abgaswerten führt. Vor allem Fahrzeuge der Euro-1-Norm werden umgerüstet und erreichen so die Euro-2- oder D3-Norm.

Wer einen alten ungeregelten Katalysator gegen einen neuwertigen geregelten Kat eintauscht, kann die Steuern ebenfalls reduzieren. Vor allem bei Dieselfahrzeugen lohnt sich der Austausch des Katalysators, denn die hohen Anschaffungskosten amortisieren sich aufgrund der deutlichen Steuerersparnis schnell.

Schon beim Autokauf auf die Kfz-Steuer achten

Damit die monatlichen Autokosten nach dem Fahrzeugkauf nicht überraschend hoch ausfallen, sollten Sie die Höhe der Kfz-Steuer berücksichtigen und bei der Auswahl des Modells beachten. Bedenken Sie bei der Ermittlung der Autosteuer, dass der Grundbetrag je 100 cm³ Hubraum für Dieselfahrzeuge deutlich höher ausfällt als für Benziner. Denken Sie außerdem daran, dass Sie für ältere Gebrauchtwagen mit einer Erstzulassung vor dem 5. November 2008 ausschließlich eine hubraumabhängige Steuer zahlen.

Kfz-Steuerbefreiung: Regelungen

Schwerbehinderte Menschen, die ein Kraftfahrzeug halten, können sich auf Antrag von der Kfz-Steuer befreien lassen. Der Schwerbehindertenausweis der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters muss dazu eines der folgenden Merkmale aufweisen:

  • H: Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens
  • Bl: Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
  • aG: außergewöhnliche Gehbehinderung

Der Wagen darf ausschließlich für den Transport der Halterin oder des Halters genutzt werden, um die 100-prozentige Steuerbefreiung zu erreichen. Menschen mit Gehbehinderung (G) oder Gehörlosigkeit (Gl) können eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten.

Ein grünes Kennzeichen bringt ebenfalls eine komplette Befreiung von der Kfz-Steuer mit sich. Es zeichnet Fahrzeuge aus der Landwirtschaft, Pferde- oder Bootsanhänger und Wagen von schaustellenden Personen sowie von gemeinnützigen Organisationen aus.

Kleine Busse mit maximal neun Sitzplätzen, die im Linienverkehr eingesetzt werden, Autos von Behörden und Diplomaten sowie Kleinkrafträder und Leichtkrafträder sind ebenfalls von der Kfz-Steuer befreit, führen jedoch ein schwarzes Kennzeichen.

Gesonderte Kfz-Steuer für spezielle Fahrzeugtypen

Für einige Kraftfahrzeuge wird die Höhe der Steuerlast gesondert ermitteln. Welche Arten von Vehikeln sich dieser Kategorie zurechnen lassen und wie die Kfz-Steuer für spezielle Fahrzeugtypen berechnet wird, veranschaulicht die nachfolgende Übersicht:

  • Reine Elektrofahrzeuge: Komplett via Elektroantrieb betriebene Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 sind für bis zu zehn Jahre von der Steuer befreit. Diese Regelung gilt auch für umgerüstete Wagen, in beiden Fällen jedoch lediglich bis Ende 2030. Nach Ablauf der Kfz-Steuerbefreiung müssen Halterinnen und Halter von E-Autos die Hälfte der regulären Steuer zahlen, die von der Gesamtmasse des Fahrzeugs abhängt. Wer im Besitz eines Elektroautos ist, kann das Fahrzeug zudem lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei am Arbeitsplatz aufladen. Hybridfahrzeuge sind dagegen nicht steuerbegünstigt.
  • Motorräder: Die Motorradsteuer hat sich seit dem Jahr 1955 nicht geändert. Für Leichtkrafträder mit einer Leistung von höchstens 11 Kilowatt beziehungsweise 125 cm³ fällt keine Kfz-Steuer an. Für leistungsstärkere Maschinen müssen Sie je angefangene 25 cm³ Hubraum 1,84 Euro an Abgaben zahlen.
  • Oldtimer: Wenn die Erstzulassung des Fahrzeugs bereits mehr als 30 Jahre zurückliegt und sich der Wagen in einem erhaltenswerten Zustand befindet, besteht die Möglichkeit, ein H-Kennzeichen zu bekommen. Halterinnen und Halter eines historischen Fahrzeugs zahlen einen Pauschalbetrag von 191,73 pro Jahr. Die einheitlich Kfz-Steuer für Oldtimer-Motorräder beläuft sich auf 46,02 Euro.
  • Lkw: Bei einem Lastkraftwagen ist die Höhe der Kfz-Steuer vom zulässigen Gesamtgewicht abhängig und erhöht sich in Schritten von 200 Kilogramm. Darüber hinaus wird eine progressive Besteuerung angewendet, die dafür sorgt, dass schwere Lkw vergleichsweise hohe Steuern zahlen. Überschreitet das Gewicht des Lastkraftwagens 3,5 Tonnen, finden im Zuge der Steuerermittlung auch der Schadstoffausstoß und die Geräuschklasse Berücksichtigung. Leichte Nutzfahrzeuge werden seit Dezember 2018 wie Lkw besteuert.
  • Wohnmobile: Die Kfz-Steuer für Wohnwagen richtet sich nach der verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtmasse und nach der Schadstoffklasse. Für einen Camper mit einem Gesamtgewicht von 3,0 Tonnen der Klasse S4 werden beispielsweise 210 Euro fällig. Weist das Fahrzeug dagegen die Schadstoffklasse 1 oder schlechter auf, fallen die Steuerabgaben mit 450 Euro mehr als doppelt so hoch aus.
  • Anhänger: Wie viel Kfz-Steuern Sie für einen zulassungspflichtigen Anhänger entrichten müssen, hängt ausschließlich von dessen Gewicht ab. Die Kosten belaufen sich auf 7,46 Euro für je 200 Kilogramm an zulässigem Gesamtgewicht. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 373,24. Mit einem grünen Kennzeichen können Sie einen Anhänger in bestimmten Fällen steuerfrei nutzen.
  • Auto- und Erdgasfahrzeuge: Besitzerinnen und Besitzer eines mit Auto- oder Erdgas betriebenen Fahrzeugs zahlen die reguläre Kfz-Steuer, können dafür jedoch günstiger tanken. Während die Vergünstigungen für Autogas (LPG) bereits im Jahr 2023 wegfallen, bleibt das Steuerprivileg für Erdgas noch bis 2027 bestehen.

So wirkt sich die Kfz-Steuer in der Steuererklärung aus

Privatpersonen können die Kfz-Steuer nicht als Aufwendung in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dahingegen gilt die Steuer bei Unternehmen als Betriebsausgabe. Voraussetzung hierfür ist, dass der Wagen des Selbstständigen zum Betriebsvermögen gehört.

Arbeitnehmer, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, erhalten über die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, einen finanziellen Ausgleich. Zur Berechnung der Pendlerpauschale akzeptiert das Finanzamt die einfache Entfernung von der Wohnung des Berufstätigen zu seiner Arbeitsstelle. Die zurückgelegten Kilometer werden mit einem festen Betrag multipliziert. Dadurch ergibt sich ein Aufwandsbetrag, der die Steuerlast des Autofahrers verringert. Im Gegensatz zur Kfz-Steuer können jedoch bei einem beruflich genutzten Fahrzeug die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich abgesetzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Mit der Erhebung der Kfz-Steuer sollen der Straßenbau sowie die Instandhaltung öffentlicher Straßen finanziert werden. Da Fahrzeuge zu entsprechenden Schäden beitragen, sollen deren Halter sie durch die Kfz-Steuer ausgleichen.

Grundsätzlich zieht der Zoll die Steuer für die nächsten 12 Monate ein. Ergibt Ihre Kfz-Steuerberechnung allerdings einen fälligen Betrag über 500 bzw. 1.000 Euro, können Sie eine halb- bzw. vierteljährliche Zahlung beantragen. Die Ratenzahlung geht jedoch mit einem Aufschlag von drei bis sechs Prozent einher.

Wenn die Fahrzeugsteuer berechnet wird, spielt die CO2-Emission eine entscheidende Rolle. Diesel-Fahrzeuge stoßen in der Regel mehr Schadstoffe aus als Benziner. Die Steuern können Sie mitunter reduzieren, indem Sie das Auto nachrüsten.

Für Fahrzeuge, die erstmalig bis 30.06.2009 zugelassen wurden, sind die Größe des Hubraums, die Art des Motors und die Emissionsklasse wichtig. Bei späterer Erstzulassung spielen für die Berechnung der Kfz-Steuer neben Hubraum und Kraftstoffart auch das Datum der erstmaligen Zulassung und der CO2-Wert eine Rolle. Mitunter können für die Kfz-Steuer geringere Kosten anfallen: Liegt das Erstzulassungsdatum zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009, findet eine Günstigerprüfung statt. Dadurch wird das Berechnungssystem, das für Sie günstiger ist, angewendet.

Sind Sie selbstständig tätig, dann können Sie Ihre Kfz-Steuer in der Steuererklärung absetzen. Nutzen Sie das Auto mindestens zu 50% beruflich, tragen Sie die Ausgaben für Ihre Kfz-Steuer unter "Betriebsausgaben" in der Steuerklärung ein.

Nein, denn zur Steigerung der Attraktivität von Elektroautos sind E-Autos von der Kfz-Steuer ausgenommen.

Die Kfz-Steuer wird durch das Fahrzeuggewicht sowie der Schadstoffklasse berechnet. Je nach Zeitpunkt der Neuzulassung des Fahrzeugs, greift eine andere Berechnungsmethode für die Kfz-Steuer.

Generell kann folgende Berechnungsformel genutzt werden:

Formel für Kfz-Steuer Berechnung:

  • Für Benziner: Je 100 cm³ Hubraum * 2 Euro
  • Für Dieselfahrzeuge: Je 100 cm³ Hubraum * 9,50 Euro

Die Kfz-Steuer richtet sich nach der Größe des Hubraums und dem Verbrauch des Autos.

So zahlen Sie für die Kfz-Steuer pro angefangene 100 cm³ Hubraum

  • 2 Euro für Benziner
  • 9,50 Euro für Diesel

Je nach Fahrzeug kostet die Kfz-Steuer ca. 200 - 300 Euro.

Rabatte für Menschen mit Behinderung

Je nach Schwere und Art der Behinderung erhalten beeinträchtigte Menschen eine Befreiung von der Kfz-Steuer zu 50 bis 100 Prozent. Um den Rabatt nutzen zu können, muss ein Antrag gestellt werden. Die Befreiung von der Kfz-Steuer kann zudem nur auf ein Fahrzeug angewendet werden.

Fahrzeuge mit Autogas oder Erdgas

Auch Autos, die als Kraftstoff LPG oder CNG nutzen, erhalten oftmals Rabatte in der Kfz-Steuer. Der Grund dafür ist, dass Auto- und Erdgas einen niedrigeren CO²-Ausstoß besitzen, als vergleichbare Modelle mit Benzin oder Diesel.

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