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Insassenunfallversicherung

Im Gegensatz zu einer allgemeinen Unfallversicherung ist die sogenannte Insassenunfallversicherung ausschließlich für Schadensfälle konzipiert, die den versicherten Personen im Rahmen des rechtmäßigen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs entstehen. In der Vergangenheit wurden vielfach Diskussionen über diese Versicherungsform geführt, in deren Zusammenhang die Insassenunfallversicherung nicht selten als überflüssige Versicherungsform kritisiert wurde. Doch was bringt sie wirklich?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Beiträge zur Insassenunfallversicherung
  3. Pauschale oder personengebundene Versicherung?
  4. Ist die Insassenunfallversicherung wirklich notwendig?
  5. Ausnahmefälle
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Insassenunfallversicherung ist auf einen eng begrenzten Bereich von Schadensfällen reduziert.
  • Sind bei einer Insassenunfallversicherung sämtliche Insassen pauschal mitversichert, wird die vereinbarte Versicherungssumme im Schadensfall unter den im Fahrzeug befindlichen Insassen aufgeteilt.
  • Stiftung Warentest: Eine Insassenunfallversicherung in fast allen Fällen als überflüssig zu bezeichnen.

Die Beiträge zur Insassenunfallversicherung

Nun zunächst zur Höhe der Versicherungsprämie: Da die Insassenunfallversicherung, wie bereits angedeutet, lediglich auf einen eng begrenzten Bereich von Schadensfällen reduziert ist, ergeben sich bei ihr naturgemäß auch deutlich niedrigere Prämien, als bei einer allgemeinen Unfallversicherung.

Zu unterscheiden ist bei der Insassenunfallversicherung zwischen verschiedenen Versicherungsausführungen. Bei den meisten Versicherern wird ein sogenanntes Pauschalsystem angewendet, bei dem sämtliche Insassen des jeweiligen Fahrzeugs in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Es gibt allerdings auch Versicherungsgesellschaften, welche die Insassenunfallversicherung auf eine vordefinierte Zahl von Sitzplätzen oder auch Personen begrenzen.

Pauschale oder personengebundene Versicherung?

Wichtig zu wissen ist: Sind bei einer Insassenunfallversicherung sämtliche Insassen pauschal mitversichert, wird die vereinbarte Versicherungssumme im Schadensfall unter den im Fahrzeug befindlichen Insassen aufgeteilt. Wurde beispielsweise eine Versicherungssumme von 200.000 Euro festgelegt, und im Fahrzeug befinden sich vier Insassen, so erhält jeder Insasse im Schadensfall eine Summe in Höhe von 50.000 Euro. Alternativ kann im Versicherungsvertrag festgelegt werden, dass sich die Versicherungssumme mit wachsender Zahl der Insassen entsprechend erhöht. Einige Versicherungsgesellschaften bieten beispielsweise an, dass bei einem Schaden mit mehr als einem Insassen im Fahrzeug automatisch die Versicherungssumme um 50 Prozent erhöht wird. Allerdings sind auch die Beiträge beim Abschluss einer Insassenunfallversicherung mit einer Zusatzoption naturgemäß höher.

Ist die Insassenunfallversicherung wirklich notwendig?

Laut Stiftung Warentest ist eine Insassenunfallversicherung in fast allen Fällen als überflüssig zu bezeichnen. Grund dafür ist, dass sich die Deckung der Insassenunfallversicherung sehr stark mit der anderer Versicherungsformen überschneidet: Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei einem Schaden ebenfalls Leistungen an die Fahrzeuginsassen aus. Zusätzlich trägt die Krankenversicherung die Kosten der ärztlichen Behandlung der verunglückten Insassen. Der Fahrer selber kann sich etwa über eine private Unfallversicherung absichern.

Auch im Bereich der Lohnfortzahlung in einem Schadenfall springen bereits andere Versicherungsformen ein. So zahlt beispielsweise der Arbeitgeber innerhalb der ersten sechs Wochen durch die Lohnfortzahlung den entsprechenden Verdienstausfall, danach leistet entweder eine bestehende Unfallversicherung bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung weiter.

Ausnahmefälle

Es gibt allerdings Fälle, in denen sich eine Insassenunfallversicherung trotzdem lohnen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Unfall durch ein sogenanntes unabwendbares Ereignis verursacht wurde. Dieses Ereignis kann beispielsweise in Form eines Tieres bestehen, das den Unfall auslöst. Auch bei Unfällen im Ausland kann die Insassenunfallversicherung die Differenz zwischen einer relativ geringen Leistung der ausländischen Haftpflichtversicherung und dem tatsächlichen Schaden übernehmen. Des Weiteren leistet die Insassenunfallversicherung auch in Schadensfällen, bei denen der Unfallgegner über keinen Haftpflichtversicherungsschutz verfügt und auch aus seinem Vermögen die entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht bedienen kann.

Angesichts dieser Tatsachen muss jeder für sich selbst entscheiden, ob sich der Abschluss einer Insassenunfallversicherung eventuell doch lohnen könnte. Wer beispielsweise oft mit dem eigenen Pkw im Ausland unterwegs ist, könnte mit einer solchen Versicherung durchaus sicherer fahren als ohne. Gerade in süd- und osteuropäischen Ländern reicht der Versicherungsschutz durch die Haftpflicht des Unfallgegners oft nicht dazu aus, die Höhe des tatsächlich eingetretenen Schadens zu decken. Da die Insassenunfallversicherung im Rahmen des Abschlusses einer Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung oft zu günstigen Preisen mit angeboten wird, gehen viele Menschen auf Nummer sicher und schließen sie entgegen der Kritik trotzdem ab.

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