Hauptuntersuchung (HU)
Die Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge soll sicherstellen, dass nur verkehrstaugliche Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Für die fristgerechte Durchführung der HU sind die Halter der betreffenden Fahrzeuge verantwortlich.
- Was ist die HU
- TÜV nicht bestanden
- Mängelklassen nach HU-Richtlinien
- Wann ist die HU fällig?
- Darf die Frist bei der HU überzogen werden?
- Checkliste: Hauptuntersuchung vorbereiten
- Was kostet eine Hauptuntersuchung?
- Was tun, wenn der TÜV im Ausland fällig wird?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hauptuntersuchung (HU) soll die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs kontrollieren. Als Kontrolleure fungieren unabhängige Prüforganisationen wie TÜV oder Dekra.
- Mängel können je nach Schwere eine Nachprüfung oder die Stilllegung des Fahrzeugs nach sich ziehen.
- Die Prüfintervallen hängen vom Fahrzeugtyp ab. Pkws müssen 36 Monate nach der Erstzulassung und dann alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung.
- Bei der Überziehung des HU-Termins drohen Bußgelder und in gravierenden Fällen sogar ein Punkt in Flensburg.
Was ist die HU (Hauptuntersuchung)
Die Hauptuntersuchung – abgekürzt auch als „HU“ bezeichnet – hat die Aufgabe, in regelmäßigen Abständen Kraftfahrzeuge und Anhänger auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Zuständig für die HU sind unabhängige Prüforganisationen wie TÜV oder Dekra, die das Fahrzeug entweder auf dem eigenen Prüfstand oder in einer mit ihnen kooperierenden Autowerkstatt unter die Lupe nehmen.
Nicht zu verwechseln ist die Hauptuntersuchung mit der Inspektion: Während die Inspektion die Betriebssicherheit des Fahrzeugs gewährleisten soll, steht bei der Hauptuntersuchung die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt. Das betrifft unter anderem die Funktionsfähigkeit der Bremsen, die Stabilität des Fahrgestells und die funktionierende Fahrzeugbeleuchtung.
Ist die HU das gleiche wie der TÜV?
Landläufig bezeichnet man die HU oft auch als „TÜV-Kontrolle“. Grund dafür ist, dass der TÜV die bekannteste Prüforganisation ist. Allerdings führen die Hauptuntersuchung auch andere Organisationen wie Dekra oder GTÜ durch.
Wie wird die HU nachgewiesen?
Als Nachweis für die HU erstellt die Prüforganisation einen schriftlichen Untersuchungsbericht und händigt diesen dem Fahrzeughalter aus. Darüber hinaus bringt der Prüfer nach erfolgreich bestandener HU am hinteren Kennzeichen des Fahrzeugs eine Plakette an, auf der das Fälligkeitsdatum der nächsten HU vermerkt ist.
Die Abgasuntersuchung als Teil der HU
Im Rahmen der Hauptuntersuchung erfolgt auch die regelmäßig fällige Abgasuntersuchung. Hierbei wird kontrolliert, ob bei der Verbrennung des Kraftstoffs die vom Hersteller vorgegebenen Emissionswerte eingehalten werden. Detaillierte Informationen zur Abgasuntersuchung finden Sie auf der Themenseite Abgasuntersuchung.
TÜV nicht bestanden: Was sind die Konsequenzen?
Treten bei der Prüfung des Fahrzeugs Mängel zu Tage, kann dies je nach deren Schwere unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Mängelklassen und die daraus resultierenden Folgen.
Mängelklassen nach HU-Richtlinien
Mängelklasse
|
Beispiele
|
Folgen für den Fahrzeughalter
|
---|---|---|
Ohne Mängel | Fahrzeug ist in einwandfreiem Zustand | Die neue HU-Plakette wird ohne Einschränkung erteilt |
Geringe Mängel | Defekte Kennzeichenbeleuchtung, leichte Kratzer am Spiegel | Die neue HU-Plakette wird erteilt, der Halter muss die Mängel jedoch schnellstmöglich beseitigen. Eine Nachuntersuchung erfolgt nicht. |
Erhebliche Mängel | Rost an tragenden Teilen, einseitig wirkende Bremsen | Keine neue Plakette, Mängelbeseitigung und Nachuntersuchung innerhalb eines Monats |
Gefährliche Mängel | Komplett ausgefallene Bremslichter | Keine neue Plakette, Fahrten dürfen nur noch nach Haus und in die Werkstatt durchgeführt werden, Mängelbeseitigung und Nachuntersuchung innerhalb eines Monats |
Verkehrsunsicher | Starker Rost an tragenden Teilen, kaputte Bremsanlage | Sofortige Stilllegung und Abmeldung, nach Mängelbeseitigung ist Nachuntersuchung und Neuzulassung erforderlich |
Wann muss ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?
Die Abstände, in denen ein Kraftfahrzeug bzw. Anhänger zur Hauptuntersuchung muss, sind gesetzlich vorgeschrieben. Fällig ist die Untersuchung innerhalb des Kalendermonats, in dem der Termin auf der Plakette angezeigt wird.
Fristen: Erste HU und Folgeuntersuchungen
Bei Neufahrzeugen ist das Intervall bis zur ersten Hauptuntersuchung häufig länger als bei den späteren Folgeuntersuchungen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Regeln bei gängigen Fahrzeugarten:
Fahrzeugart
|
Erste Untersuchung des Neufahrzeugs nach...
|
Folgende Hauptuntersuchungen im Abstand von jeweils...
|
---|---|---|
Personenkraftwagen | 36 Monaten | 24 Monaten |
Krafträder | 36 Monaten | 24 Monaten |
Anhänger ungebremst bzw. bis 750 kg zul. Gesamtgewicht | 36 Monaten | 24 Monaten |
Anhänger gebremst bzw. über 750 kg bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht | 24 Monaten | 24 Monaten |
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht | 36 Monaten | 24 Monaten |
Wohnmobile von 3,5 bis 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht | 24 Monate | 24 Monaten, ab dem 7. Zulassungsjahr nach 12 Monaten |
Transporter bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht | 24 Monate | 24 Monate |
Darf die Frist bei der HU überzogen werden?
Die Hauptuntersuchung ist in dem Monat, der auf der Plakette angezeigt wird, oder spätestens im darauffolgenden Kalendermonat durchzuführen. Wer die Frist um zwei bis vier Monate überzieht, muss bei einer Polizeikontrolle mit 15 Euro Verwarnungsgeld rechnen. Eine Überziehung bis zu acht Monaten kostet 25 Euro Bußgeld, bei längeren Überziehungen drohen 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Ausnahmen bei Saisonkennzeichen
Eine Sonderregelung gilt für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Liegt der Zeitpunkt der fälligen Hauptuntersuchung außerhalb des Betriebszeitraums, dann verschiebt sich die Fälligkeit auf den ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums.
Beispiel: Bei einem Cabrio, das von April bis Oktober zugelassen ist, soll laut Plakette die nächste Hauptuntersuchung im Januar stattfinden. Weil dieser Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, muss der Halter erst im darauffolgenden April zur Hauptuntersuchung.
Checkliste: Hauptuntersuchung vorbereiten
Um nachträgliche Fehlerbehebungen oder sogar Nachuntersuchungen zu vermeiden, sollten sich Fahrzeughalter auf die Hauptuntersuchung vorbereiten. Die nachfolgende Checkliste hilft dabei.
Diese Papiere werden benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Wenn am Fahrzeug technische Änderungen wie z.B. Tuning vorgenommen wurden: dazugehörige Unterlagen und Zulassungsdokumente
Was im Auto vorhanden sein muss:
- Verbandskasten mit noch nicht abgelaufenem Haltbarkeitsdatum
- Warndreieck und Warnweste
- abnehmbare Anhängerkupplung montieren (falls vorhanden)
- Ladekabel bei E-Autos und Plug-in-Hybriden
Was Sie vor dem Termin kontrollieren sollten:
- Funktionieren alle Lichter (Bremslicht, Abblend- und Fernlicht, Blinker, Nebelscheinwerfer)?
- Funktioniert die Kennzeichenbeleuchtung?
- Haben alle Reifen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern?
- Sind die Nummernschilder vorne und hinten sicher befestigt und gut lesbar?
- Gehen direkt nach dem Starten des Motors alle Warnleuchten am Armaturenbrett wieder aus?
Was kostet eine Hauptuntersuchung?
Im Regelfall kostet eine Hauptuntersuchung für ein Auto etwa 80 bis 90 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die Abgasuntersuchung, so dass die Gesamtkosten häufig bei 130 bis 140 Euro liegen. Günstiger sind die Kosten für Motorräder, wo die Haupt- und Abgasuntersuchung zusammen etwa 75 bis 80 Euro kostet.
Tipps: So sparen Sie beim TÜV Kosten
Da die Gebührensätze der einzelnen Prüforganisationen wie TÜV, Dekra und Co. voneinander abweichen, kann sich der Vergleich lohnen – insbesondere dann, wenn die nächstgelegene Prüfstelle auch noch am günstigsten ist.
Darüber hinaus gilt es vorbeugend vor allem unnötige Zusatzkosten zu vermeiden. So kann die Behebung von Mängeln schon vor der Hauptuntersuchung die kostenpflichtige Nachuntersuchung überflüssig machen. Darüber hinaus sollten Sie Ihre Hauptuntersuchungstermine nicht länger als einen Monat überziehen, um im Fall einer Polizeikontrolle kein Bußgeld zahlen zu müssen.
Was tun, wenn der TÜV im Ausland fällig wird?
Wer längere Zeit mit dem Wohnmobil unterwegs ist oder einen Wohnwagen auf einem ausländischen Campingplatz stehen hat, kann unter Umständen die fällige Hauptuntersuchung versäumen, weil das Fahrzeug im betreffenden Monat im Ausland war.
Wichtig ist in solchen Fällen, dass zum Zeitpunkt der Ausreise aus Deutschland die HU noch nicht fällig war. Ist dies der Fall, wird auch bei abgelaufenem TÜV nach der Rückreise kein Bußgeld fällig, wenn der Halter die Hauptuntersuchung umgehend nachholt.
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Weiterführende Links
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