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Wildunfälle in der Kfz-Versicherung

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (01/2025)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Teilkaskoversicherung, die auch in der Vollkaskoversicherung enthalten ist, ist in der Regel für Wildunfälle zuständig.
  • Vor allem ältere Policen decken häufig nur Zusammenstöße mit Haarwild ab. Bei neueren und umfassenderen Teilkaskoversicherungen ist häufig die erweiterte Wildschadenklausel enthalten, bei der auch Unfälle mit Nutz- und Haustieren abgesichert sind.
  • Befindet sich ein Tier vor Ihnen auf der Fahrbahn, sollten Sie Ruhe bewahren, so stark wie nötig abbremsen und nur im Ausnahmefall ausweichen.
  • Ist der Wildunfall passiert, bleiben Sie am Unfallort, rufen die Polizei und sichern die Unfallstelle ab.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Große Unterschiede im Deckungsumfang
  3. Welche Versicherung leistet bei Wildunfällen?
  4. Auf erweiterte Wildschadenklausel achten
  5. Bei Unsicherheit Jagdpächter benachrichtigen
  6. Die Besonderheit bei einem Wildunfall
  7. Keine Fahrerflucht bei Wildunfall
  8. Wo und wann passieren die meisten Wildunfälle?
  9. Wildunfälle vermeiden
  10. Checkliste für sicheres Fahren bei Wild auf der Fahrbahn
  11. Was passiert bei einer Vollbremsung?
  12. Nach einem Wildunfall: Richtiges Verhalten am Unfallort
  13. Schadensersatz zwischen Jagdpächter und Fahrer
  14. Kostenlose Checklisten und Muster zum Download
  15. Versicherung nach einem Wildunfall kündigen
  16. Häufig gestellte Fragen

Wildunfall und Wildschaden mit dem Auto

Wer im Frühjahr oder Herbst in der abendlichen Dämmerung auf Landstraßen unterwegs ist, muss mit Wildwechsel rechnen. Abends ist das Risiko noch etwas größer, da sich das Wild zu dieser Zeit auf Nahrungssuche begibt. Bei Wildschweinen kommt es auch nachts häufiger zu Zusammenstößen.

Zusammenstöße mit Wildtieren können jedem Autofahrer trotz vorsichtiger Fahrweise passieren. Alleine 2023 wurden laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 282.000 Wildschäden gemeldet. Das sind mehr als 750 Wildunfälle pro Tag. Während sich die Anzahl der Wildunfälle in den letzten Jahren auf einem ähnlichen Niveau befand, sind die Kosten für die Versicherer allerdings alleine von 2020 bis 2023 um über 27 Prozent gestiegen.

Für Autofahrer ist es vor allem wichtig zu wissen, wie sie sich im Ernstfall richtig verhalten. Vom Versicherungsumfang über die grundlegenden Regeln am Unfallort bis hin zur Versicherungsmeldung gibt es einiges zu beachten.

Wildschäden in der Kfz-Versicherung: Große Unterschiede im Deckungsumfang

Bei der Wildschadendeckung gibt es erhebliche Unterschiede nicht nur zwischen den einzelnen Versicherern, sondern sogar innerhalb der Tarifvarianten der einzelnen Gesellschaften. Der Kfz-Versicherungsvergleich hilft dabei, sich die verschiedenen versicherten Risiken anzuschauen. Mit wenigen Schritten lassen sich die Angebote gegenüberstellen und das Beste herausfiltern:

  1. Kfz-Versicherungsvergleich starten: Fahrzeugtyp über die Typschlüsselnummer aus dem Kraftfahrzeugschein entnehmen oder über den Kfz-Versicherungsvergleich auswählen und versicherungsrelevante Daten eingeben.
  2. Angebote vergleichen: Über den Filter können weitere Auswahlkriterien definiert oder ein Angebot geprüft werden.
  3. Geschafft! Sie können die gewünschte Kfz-Versicherung direkt online abschließen und vom Wechselangebot profitieren.

Zum Vergleich

Welche Versicherung leistet bei Wildunfällen?

Bei Wildunfällen springt in der Regel die Teilkaskoversicherung ein. Allerdings ist in vielen vor allem günstigen oder älteren Policen die Leistung auf Unfälle mit Haarwild beschränkt.

Was zählt alles als Haarwild?

Im Sinne des Bundesjagdschutzgesetzes umfasst der Begriff Haarwild folgende Tierarten:

  • Wisent
  • Elchwild
  • Rotwild
  • Damwild
  • Sikawild
  • Rehwild
  • Gamswild
  • Steinwild
  • Muffelwild
  • Schwarzwild
  • Feldhase
  • Schneehase
  • Wildkaninchen
  • Murmeltier
  • Wildkatze
  • Luchs
  • Fuchs
  • Steinmarder
  • Baummarder
  • Iltis
  • Hermelin
  • Mauswiesel
  • Dachs
  • Fischotter
  • Seehund

Wildvögel fallen nicht in die Kategorie "Haarwild".

Teilkaskoschutz bei Wildunfall

Sind nur Unfälle mit Haarwild versichert, leistet die Teilkaskoversicherung auch nur bei Wildunfällen mit zum Beispiel Hirsch, Wildschwein, Fuchs oder Hase. Läuft Ihnen etwa eine Kuh, eine Katze oder ein Huhn vors Auto, zahlt die Versicherung nicht. Da Haus- oder Nutztiere in der Regel aber einen Besitzer haben, muss auch dieser, wenn ermittelbar, mit der Privathaftpflichtversicherung oder Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.


Auf erweiterte Wildschadenklausel achten

Leistungsstarke Policen versichern Schäden durch alle Arten von Wild-, Haus- und Nutztieren. Diese erweiterte Wildschadenklausel ist in vielen Tarifen inzwischen enthalten. Allerdings sollten Sie die Versicherungsbedingungen genau darauf prüfen, welche Tierarten der Schutz bei Tierunfällen abdeckt und welche eventuell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Bei Zusammenstößen mit Kleintieren kann der Schaden in den Bereich der Selbstbeteiligung fallen. In diesem Fall zahlen Sie die Reparaturkosten selbst. Die vereinbarte Grenze liegt häufig bei 150 Euro. Bei Unfällen mit Großwild liegt die Schadenssumme allerdings oft über der Selbstbeteiligung. Laut GDV betrug die durchschnittliche Schadenshöhe bei Wildunfällen 2023 rund 3.850 Euro.In eine höhere Schadenfreiheitsklasse werden Sie bei der Teilkaskoversicherung übrigens nicht rückgestuft. Ihre Kfz-Prämie erhöht sich also nicht und Ihnen entstehen keine finanziellen Nachteile.

Ist das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden, gibt es Schadensersatz. Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, abzüglich des Restwerts des Unfallwagens. Umfangreichere Policen ersetzen meist für einen Zeitraum von sechs bis 24 Monaten den Neuwert eines Neuwagens oder den Kaufwert eines Gebrauchtwagens.

Vollkaskoschutz bei Wildunfall

Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden unabhängig von der Tierart. Außerdem greift auch nur die Vollkasko, wenn ein Wildschwein oder ein Reh ein parkendes Auto beschädigen. Der Schutz der Teilkasko umfasst nur Wildschäden am fahrenden Auto. Wenn Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden ersetzt, kommen Sie allerdings in eine höhere Schadenfreiheitsklasse. Damit wird die Kfz-Prämie teurer.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Nicht jeder Wildunfall endet mit einem Zusammenprall. Was für die Tiere ein Glück ist, kann für den Fahrer zum Problem bei der Kfz-Versicherung werden. Wird das Fahrzeug beim Ausweichmanöver beschädigt, fehlt der Beweis eines Wildunfalles. Bei der Teilkaskoversicherung helfen hier oft nur Zeugenaussagen. Die Vollkaskoversicherung reguliert zwar den Schaden, dafür steigt aber der Kfz-Beitrag.

Bei Unsicherheit Jagdpächter benachrichtigen

Das Tier ist geflüchtet und Sie sind nicht sicher, ob Sie es vielleicht gestreift haben? Melden Sie sich sicherheitshalber beim zuständigen Jagdpächter. Der kann mit Spürhunden die Fährte aufnehmen und das vielleicht verletzte Tier finden.

Hat der Fahrer verhältnismäßig reagiert?

Wenn Sie Kleintieren ausweichen und Ihr Auto dabei Schaden nimmt, zahlt die Teilkaskoversicherung häufig nicht, auch wenn Beweise vorhanden sind. Denn wenn ein Eichhörnchen über die Straße läuft und das Auto mit einem Totalschaden am nächsten Baum landet, hat der Fahrer unverhältnismäßig reagiert. Als unverhältnismäßig gilt zum Beispiel auch, wenn der Fahrer stark abbremst, um einen Zusammenstoß mit einem Igel zu vermeiden, und deswegen einen Auffahrunfall mit dem ihm folgenden Fahrzeug verursacht. In diesem Fall erhält der für das Kleintier bremsende Fahrer eine Teilschuld.

Ist der Fahrer dagegen ausgewichen, um größeren Schaden zu vermeiden, besteht der Versicherungsschutz weiterhin. Im Zweifelsfall muss so ein Fall vor Gericht geklärt werden.

Die Besonderheit bei einem Wildunfall

Kommt es zu einem Zusammenstoß mit Haarwild, ist der Ablauf etwas anders als beispielsweise bei einem Unfall mit einem Hund. Bei einem Wildunfall müssen der zuständige Jagdpächter oder der Revierförster und die Polizei informiert werden. Wer ein Tier anfährt, dieses liegen lässt und weiterfährt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Etwas anderes ist es allerdings, wenn das Tier flüchten kann und es am Auto selbst zu keinem Schaden kam. Außerdem ist es nicht erlaubt, ein verletztes oder getötetes Tier einzupacken und mitzunehmen.

Keine Fahrerflucht bei Wildunfall

Wer sich einfach von einem Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht – aber nicht bei Wildunfällen, da das Tier nicht als Geschädigter gewertet wird.

Die Schadenmeldung an den Versicherer muss vorab telefonisch oder online so rasch wie möglich erfolgen. In diesem Zusammenhang erfährt der Versicherungsnehmer bei Werkstattbindung dann auch, zu welcher Werkstatt er sein Auto bringen muss und ob ein Gutachter eingeschaltet wird. Zusätzlich zur klassischen Schadenmeldung muss der Versicherungsnehmer auch eine Wildunfallbescheinigung einreichen. Diese dokumentiert genau, wie sich der Schaden ereignete und mit welchem Wildtier das Fahrzeug kollidierte. Die Bescheinigung wird auch vom entsprechenden Jagdpächter unterschrieben.

Wo und wann passieren die meisten Wildunfälle?

Wildtiere sind dämmerungsaktiv. Die meisten Wildunfälle passieren deswegen früh morgens oder abends.

  • Im Frühjahr oder Herbst steigt das Risiko für Wildunfälle. Rehe, Hirsche und Co. sind nach dem langen Winter oder nach der Erntezeit im Herbst häufiger auf Futtersuche. Im Oktober werden außerdem die Tage wieder kürzer und die Tiere suchen ihr Winterquartier.
  • Besondere Vorsicht gilt auch im März, wenn der Berufsverkehr durch die Zeitumstellung wieder in die Dämmerung fällt.
  • Wildwechsel findet am häufigsten an Waldrändern oder Landstraßen statt, die durch Naturschutzgebiete führen. An solchen Gefahrenpunkten befinden sich häufig Schilder mit dem Hinweis auf Wildwechsel, damit der Autofahrer seine Geschwindigkeit drosselt.
  • Bei Dämmerung oder Dunkelheit wird Wild insbesondere vom Lichtkegel der Scheinwerfer des Fahrzeugs angezogen. Daher ist es ratsam, an gefährdeten Stellen möglichst nicht mit Fernlicht zu fahren und sehr aufmerksam zu sein.

Wildunfälle in Deutschland

Wildunfälle vermeiden

Kollisionen mit Wildtieren können fatale Folgen haben. So prallt beispielsweise ein Rehbock bei einer Fahrgeschwindigkeit von nur 60 km/h mit etwa einer Tonne Gewicht auf das Fahrzeug auf, falls es der Fahrer nicht schafft, vorher vollständig abzubremsen. Noch extremer sieht es bei der Kollision mit einem Wildschwein aus. Bei gleicher Fahrgeschwindigkeit hat dieses Tier beim Aufprall auf das Fahrzeug etwa das Gewicht eines ausgewachsenen Nashorns.

Ein Problem ergibt sich bei vielen Wildunfällen nicht durch das Wildtier selbst, sondern durch ein eingeleitetes Ausweichmanöver des Autofahrers. Kollisionen mit Bäumen, Fahrzeugüberschläge et cetera kommen in diesem Zusammenhang häufig vor. Experten empfehlen daher, bei der unvermeidlichen Kollision mit einem Wildtier keinen Ausweichversuch zu unternehmen, sondern das Lenkrad festzuhalten und möglichst stark abzubremsen. Das Fahrzeug soll also unter allen Umständen auf der Straße gehalten werden.

Wer in der Dämmerung, vor allem abends, unterwegs ist, sollte stets besonders gut auf seine Umgebung achten und jederzeit in der Lage sein, abzubremsen. Der Bremsweg verlängert sich, je schneller Sie unterwegs sind. Befindet sich ein Tier bereits auf der Straße, erkennen Sie es zumeist erst, wenn es etwa 60 Meter entfernt ist. Bei dieser Entfernung braucht es schon bei Tempo 80 eine schnelle Reaktion, um das Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen zu bringen. Wer schneller fährt, hat kaum eine Chance, den Aufprall zu verhindern.

Checkliste für sicheres Fahren bei Wild auf der Fahrbahn

  1. Bremsen Sie kontrolliert ab. Halten Sie das Lenkrad fest, um nicht vom Weg abzukommen.
  2. Blenden Sie das Fernlicht ab. Der Lichtkegel kann Wildtiere unnötig irritieren, so dass sie mitten auf der Straße stehen bleiben.
  3. Hupen Sie, um das Tier vielleicht doch noch von der Fahrbahn zu vertreiben.
  4. Achten Sie darauf, ob weitere Tiere nachkommen.
  5. Vermeiden Sie riskante Ausweichmanöver. Unkontrollierte Reaktionen können Ihr eigenes Auto ins Schleudern bringen und von der Fahrbahn abbringen.
  6. Gefährden Sie keine Dritten. Das gilt besonders bei Gegenverkehr oder wenn andere Autos hinter Ihnen fahren.

Was passiert bei einer Vollbremsung?

Steht plötzlich ein Wildschwein oder ein Hirsch auf der Straße, ist eine Vollbremsung angemessen und notwendig. Wer dagegen für Kleintiere wie Igel, Hasen oder Füchse eine riskante Vollbremsung hinlegt und dabei einen Auffahrunfall verursacht, trägt unter Umständen eine Mitschuld.

Nach einem Wildunfall: Richtiges Verhalten am Unfallort

  1. Am Unfallort bleiben: Halten Sie wenn möglich immer an. Wenn Sie bei einem verletzten Tier einfach weiterfahren, verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz und müssen unter Umständen bis zu 5.000 Euro Strafe zahlen. Außerdem gilt in einigen Bundesländern eine Meldepflicht für Wildunfälle. Wer bei einem toten Tier weiterfährt, kann nachträglich noch den Wildunfall melden. Nur dann leistet die Versicherung. Es können allerdings Bußgelder ausgestellt werden, zum Beispiel für die Verschmutzung der Fahrbahn, die fehlende Verkehrssicherung nach einem Unfall oder allein dafür, dass Sie nicht angehalten haben.
  2. Erste Hilfe leisten: Hat sich ein Mitfahrer beim Aufprall verletzt, rufen Sie über die 112 einen Rettungswagen und leisten Sie Erste Hilfe.
  3. Unfallstelle absichern: Setzen Sie den Warnblinker, ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie gut sichtbar und mit ausreichender Entfernung ein Warndreieck auf. Auf Landstraßen sollte der Abstand mindestens 150 Meter betragen. Bringen Sie sich dabei nicht unnötig selbst in Gefahr, gerade auf stark befahrenen Straßen. Ein totes Tier können Sie – mit Decke oder Handschuhen, um Infektionen zu vermeiden – an den Straßenrand ziehen, damit keine Folgeunfälle passieren. Verletzte Tiere sind allerdings gefährlich, da sie sich unerwartet stark wehren können. Halten Sie sich von diesen fern.
  4. Polizei rufen: Verständigen Sie die Polizei (110).
  5. Forstamt informieren: Informieren Sie das Forstamt oder den zuständigen Wildhüter beziehungsweise Jagdpächter. Meistens verständigen die Polizeibeamten die zuständige Person.
  6. Unfallhergang dokumentieren: Dokumentieren Sie den Unfall gemeinsam mit der Polizei und dem Forstbeamten oder Jäger. Dazu gehören Fotos vom Unfallort, ein Unfallbericht und eine Wildunfallbescheinigung. Die Wildunfallbescheinigung erhalten Sie in der Regel von Polizei oder Jäger am Unfallort. Der Jäger muss sie gemeinsam mit Ihnen ausfüllen und unterzeichnen. Es können Gebühren von bis zu 15 Euro entstehen. Diese Unterlagen benötigen Sie später für Ihre Kfz-Versicherung.
  7. Sind weitere Fahrzeuge beteiligt? Dann nehmen Sie die Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten oder Zeugen auf. Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig, benachrichtigen Sie zusätzlich den Abschleppdienst.

Schadensersatz zwischen Jagdpächter und Fahrer

Ein Jagdpächter kann nach einem Wildunfall keinen Schadensersatz für das getötete Tier fordern, da Wild herrenlos ist. Anders sieht es aus, wenn der Fahrer den Unfall nicht meldet und Wild verdirbt, das noch hätte verwertet werden können. Für Schäden am Fahrzeug kann der Jagdpächter nicht belangt werden, es sei denn, eine Treibjagd wurde nicht ordnungsgemäß abgesichert oder über Schilder kommuniziert. Falls durch ein Ausweichmanöver das Grundstück des Jagdpächters beschädigt wird, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers.

Kostenlose Checklisten und Muster zum Download

Laden Sie sich Ihre kostenlose Checkliste für das Handschuhfach: „Was tun bei einem Wildunfall?“ mit einem Klick herunter (PDF-Download).

Melden Sie den entstandenen Schaden immer so schnell und genau wie möglich Ihrer Autoversicherung. Mehr Tipps zum richtigen Verhalten im Schadensfall erhalten Sie hier: Schäden in der Kfz-Versicherung.

Versicherung nach einem Wildunfall kündigen

Nach einem Wildunfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung den Schaden bezahlt. Besteht kein Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung, empfiehlt es sich, im Herbst einen Kfz-Versicherungsvergleich zu nutzen. Die ordentliche Kündigungsfrist endet bei den meisten Verträgen am 30. November. Nach dem Sommer passen die Versicherer in der Regel ihre Prämien neu an oder gestalten die Tarifbedingungen teilweise neu. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sich günstigere Beiträge für gleiche Leistungen oder erweiterte Leistungen, beispielsweise Tierschäden generell, zum gleichen Preis finden lassen.

Zum Vergleich


Häufig gestellte Fragen

Nicht unbedingt. In vielen Bundesländern besteht allerdings eine Meldepflicht für Wildunfälle. Außerdem riskieren Sie ein heftiges Bußgeld wegen Tierquälerei, sollte das Tier den Aufprall überlebt haben. Ohne Wildunfallbescheinigung und Meldung des Unfalls leistet außerdem keine Versicherung.

Sie haben in der Regel 5 Tage Zeit, um den Wildunfall bei Ihrer Versicherung zu melden. Allerdings sollten Sie bestenfalls schon in den ersten 24 Stunden online oder telefonisch Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzusprechen.

Wird der Wildschaden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt, zahlt auch diese das Gutachten. Leistet die Vollkasko, übernimmt diese die Kosten für das Gutachten.

Viele Teilkasko-Policen versichern nur den Zusammenstoß mit Haarwild. Hierzu zählen zum Beispiel Wildschweine, Hirsche, Rehe oder Dachse. Bei Zusammenstößen mit anderen Tieren wie Vögeln, Ziegen oder Katzen muss die erweiterte Wildschadenklausel vereinbart sein, damit die Teilkaskoversicherung leistet. Die genaue Liste von Tieren, die als Wildunfall zählen oder nicht, kann von Versicherer zu Versicherer variieren.

In der Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klasse. Leistet die Teilkasko, bleibt Ihr Versicherungsbeitrag gleich.

Wenn die Vollkasko allerdings die Reparaturkosten nach einem Wildunfall übernimmt, kommt es in der Regel zu einer Rückstufung in der SF-Klasse und demzufolge zu höheren Prämienzahlungen.

Wenn beispielsweise ein Wildschwein oder ein Reh in Ihr parkendes Auto gerannt und ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, ist dies kein Wildschaden beziehungsweise Wildunfall, der von der Teilkaskoversicherung abgedeckt wird. In diesem Fall springt die Vollkaskoversicherung ein.

Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für einen Wildunfall nicht, wenn man den Wildunfall nicht ausreichend nachweisen kann oder wenn man den Unfall selbst verschuldet hat (zum Beispiel durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung). In beiden genannten Fällen kommt jedoch die Vollkaskoversicherung auf, sodass man in der Regel bis auf die Selbstbeteiligung keine Kosten selbst tragen muss.

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06221 777 00 40

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