Abgesichert beim Wildschaden
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Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.
Berechnet anhand von
*Fahrzeugwechsel; Volkswagen UP! (HSN: 0603, TSN: BGV), gebraucht, Neuwert ca. 15.000 €, Erstzulassung am 17.04.2017, Versicherungsbeginn 05.07.2024, normales Kennzeichen, gewünschter Versicherungsschutz= Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, keine weiteren Rabatte, selbstbewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise. Anzeige aller möglichen Tarifvarianten.
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)
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Wildunfall und Wildschaden mit dem Auto
Das Risiko für einen Wildunfall steigt in der abendlichen Dämmerung, wenn sich das Wild auf Nahrungssuche begibt. Das Risiko, mit einem Wildschwein zu kollidieren, ist in der Nacht recht hoch. Hierbei ist die Gefahr im ländlichen Raum höher als in Großstädten, wobei es auch in der Stadt immer wieder zu Wildschweinsichtungen kommt. Gerade wer in der Dämmerung auf Landstraßen unterwegs ist, muss mit Wildwechsel rechnen. Zusammenstöße mit Wildtieren können jedem Autofahrer trotz vorsichtiger Fahrweise passieren. Alleine 2017 wurden 228.490 Wildtiere im Straßenverkehr getötet. Das schlägt sich auch in der Schadensbilanz der Autoversicherer nieder.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) belegen Zusammenstöße mit Tieren mit 264.000 Fällen Platz 2 der häufigsten Schadensarten in der Teilkaskoversicherung. Für Autofahrer ist es vor allem wichtig zu wissen, wie sie sich im Ernstfall richtig verhalten. Von den grundlegenden Regeln am Unfallort bis hin zur Versicherungsmeldung – lesen Sie hier, was bei Wildunfällen zu tun ist.
- Wildschäden in der Kfz-Versicherung
- Haarwild- vs. Tierschaden
- Besonderheit eines Wildunfalls
- Wo und wann lauern Gefahren?
- Unfälle vermeiden: Tipps
- Nach dem Unfall: Verhalten am Unfallort
- Kostenloser Downloads
- Versicherung nach Unfall kündigen
- Häufig gestellte Fragen
Wildschäden in der Kfz-Versicherung: Große Unterschiede im Deckungsumfang
Im Gegensatz zu Sturmschäden bestehen in der Wildschadendeckung erhebliche Unterschiede. Diese zeigen sich nicht nur von Versicherer zu Versicherer, sondern auch innerhalb der Tarifvarianten der einzelnen Gesellschaften. Der Kfz-Versicherungsvergleich hilft dabei, sich die verschiedenen versicherten Risiken anzuschauen. Mit wenigen Schritten lassen sich die Angebote gegenüberstellen und das Beste herausfiltern:
- Kfz-Versicherungsvergleich starten: Fahrzeugtyp über die Typschlüsselnummer aus dem Kraftfahrzeugschein entnehmen oder über den Kfz-Versicherungsvergleich auswählen und versicherungsrelevante Daten eingeben.
- Angebote vergleichen: Über den Filter können weitere Auswahlkriterien definiert oder ein Angebot angeschaut werden.
- Geschafft! Sie können die gewünschte Kfz-Versicherung direkt online abschließen und vom Wechselangebot profitieren.
Das Wichtigste zum Versicherungsschutz
Im Sinne des Bundesjagdschutzgesetzes umfasst der Begriff Haarwild folgende Tierarten:
- Wisent
- Elchwild
- Rotwild
- Damwild
- Sikawild
- Rehwild
- Gamswild
- Steinwild
- Muffelwild
- Schwarzwild
- Feldhase
- Schneehase
- Wildkaninchen
- Murmeltier
- Wildkatze
- Luchs
- Fuchs
- Steinmarder
- Baummarder
- IltisHermelin
- Mauswiesel
- Dachs
- Fischotter
- Seehund
Wildvögel fallen nicht in die Kategorie „Haarwild“.
Die Teilkaskoversicherung kommt grundsätzlich für Wildschäden an Ihrem Auto auf. Einige Versicherer unterscheiden in ihren Verträgen aber die einzelnen Tierarten. In manchen Policen sind daher nur Zusammenstöße mit Haarwild enthalten. Dazu zählen Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse, Marder, Hasen und selbst Fischotter oder Seehunde – andere Tiere sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Läuft Ihnen etwa eine Kuh, eine Katze oder ein Huhn vors Auto, zahlt die Versicherung nicht. Leistungsstarke Policen versichern Schäden durch alle Arten von Wild- und Nutztieren. Diese erweiterte Wildschadenklausel ist in vielen Tarifen inzwischen enthalten.
Bei Zusammenstößen mit Kleintieren kann der Schaden in den Bereich der Selbstbeteiligung fallen. Dann zahlen Sie die Reparaturkosten selbst. Die vereinbarte Grenze liegt häufig bei 150 Euro. Bei Unfällen mit Großwild liegt die Schadenssumme oft über der Selbstbeteiligung.
In eine höhere Schadenfreiheitsklasse werden Sie bei der Teilkaskoversicherung übrigens nicht rückgestuft. Ihre Kfz-Prämie erhöht sich also nicht und Ihnen entstehen keine finanziellen Nachteile.
Ist das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden, erhalten Sie Schadensersatz. Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, abzüglich des Restwerts des Unfallwagens. Umfangreichere Policen ersetzen den Neuwert eines Neuwagens oder den Kaufwert eines Gebrauchtwagens.
Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, unabhängig von der Tierart. Wenn Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden ersetzt, kommen Sie allerdings in eine höhere Schadenfreiheitsklasse. Damit wird die Kfz-Prämie teurer. Erst mit jedem weiteren unfallfreien Jahr werden Sie wieder in eine bessere Klasse eingestuft.
Schaden durch „Beinahe-Unfall“
Nicht jeder Wildunfall endet mit einem Zusammenprall. Was für die Tiere ein Glück ist, kann für den Fahrer zum Problem bei der Autoversicherung werden. Nimmt das Auto Schaden, fehlt der Beweis eines Wildunfalles. Bei der Teilkaskoversicherung helfen hier oft nur Zeugenaussagen. Die Vollkaskoversicherung reguliert zwar den Schaden, dafür steigt aber der Kfz-Beitrag.
Wichtig zu wissen: Das Tier ist geflüchtet und Sie sind nicht sicher, ob Sie es vielleicht gestreift haben? Benachrichtigen Sie den Jäger in jedem Fall. Der kann mit Spürhunden die Fährte aufnehmen und das vielleicht verletzte Tier finden.
Hat der Fahrer verhältnismäßig reagiert?
Wenn Sie Kleintieren ausweichen und Ihr Auto dabei Schaden nimmt, zahlt die Teilkaskoversicherung häufig nicht, auch wenn Beweise vorhanden sind. Denn wenn ein Igel über die Straße läuft und das Auto mit einem Totalschaden am nächsten Baum landet, hat der Fahrer unverhältnismäßig reagiert.
Ist der Fahrer dagegen ausgewichen, um größeren Schaden zu vermeiden, besteht der Versicherungsschutz weiterhin. Im Zweifelsfall muss so ein Fall vor Gericht geklärt werden.
Generell gilt: Riskante Ausweichmanöver setzen nicht nur die eigene Sicherheit und die Dritter aufs Spiel, sondern auch den Versicherungsschutz.
Haarwildschaden vs. Tierschaden
Ältere Versicherungsbedingungen und sehr preiswerte Angebote sehen bei der Erstattung von Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren nur Haarwildschäden vor. Unter Haarwild versteht man Rehe, Hirsche und Wildschweine.
Etwas neuere Tarife haben den Tierschaden weiter gefasst und leisten auch, wenn der Fahrer mit einer Kuh, einem Schaf oder einer Ziege zusammenstößt. Die ideale Absicherung unterscheidet überhaupt nicht mehr. Sie erstattet alle Kosten, abzüglich der Selbstbeteiligung, die aus einem Unfall mit einem Tier resultieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Hirsch, Hund oder Vogel der Verursacher war. Wer schon einmal ein Auto gesehen hat, das mit einem Wildschwein kollidierte, weiß, dass nach einem Wildunfall auch ein Totalschaden nicht auszuschließen ist.
Tierschäden werden durch die Teilkaskoversicherung reguliert. Dies hat den Vorteil, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall nicht in der Schadensfreiheitsklasse heraufgestuft wird. Die Erstattung reicht maximal bis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Bei einem älteren Auto kann es sein, dass der Schaden höher ausfällt, als das Fahrzeug noch Restwert aufweist.
Die Besonderheit bei einem Wildunfall
Kommt es zu einem Zusammenstoß mit Haarwild, ist der Ablauf etwas anders als beispielsweise bei einem Unfall mit einem Hund. Bei einem Wildunfall müssen der zuständige Jagdpächter oder der Revierförster und die Polizei informiert werden. Wer ein Tier anfährt, dieses liegen lässt und weiterfährt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Etwas anderes ist es natürlich, wenn das Tier flüchten kann und es am Auto selbst zu keinem Schaden kam. Es ist allerdings auch unzulässig, ein verletztes oder getötetes Tier einzupacken und mitzunehmen.
Die Schadenmeldung an den Versicherer muss vorab telefonisch so rasch wie möglich erfolgen. In diesem Zusammenhang erfährt der Versicherungsnehmer bei Werkstattbindung dann auch, zu welcher Werkstatt er sein Auto bringen muss und ob ein Gutachter eingeschaltet wird. Zusätzlich zur klassischen Schadensmeldung muss der Versicherungsnehmer auch eine Wildunfallbescheinigung einreichen. Diese dokumentiert genau, wie sich der Schaden ereignete und mit welchem Wildtier er kollidierte. Die Bescheinigung wird auch vom entsprechenden Jagdpächter unterschrieben.
Wo und wann passieren die meisten Wildunfälle?
Zunächst einmal ist es für Autofahrer wichtig zu wissen, wann und wo im Straßenverkehr eine besondere Gefahr für Wildunfälle besteht. Insbesondere in der Morgen- und der Abenddämmerung sowie im Frühjahr und im Herbst besteht eine erhöhte Gefahr für Wildunfälle, besonders an Stellen, wo oft Wildwechsel stattfindet. Dies sind beispielsweise Waldränder oder auch Stellen auf Landstraßen, die durch Naturschutzgebiete führen. An solchen Gefahrenpunkten befinden sich häufig Schilder mit dem Hinweis auf Wildwechsel, welche den Autofahrer zum Drosseln der Geschwindigkeit seines Fahrzeugs animieren sollen.
Bei Dämmerung oder Dunkelheit wird Wild insbesondere vom Lichtkegel der Scheinwerfer des Fahrzeugs angezogen. Es empfiehlt sich daher, an gefährdeten Stellen möglichst nicht mit Fernlicht zu fahren und erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen.
Hinweis: Wann ist die Gefahr am größten?
- Wildtiere sind dämmerungsaktiv. Die meisten Wildunfälle passieren deswegen früh morgens oder abends.
- Auch im Frühjahr oder Herbst steigt das Risiko für Wildunfälle. Rehe, Hirsche und Co. sind nach dem langen Winter oder nach der Erntezeit im Herbst häufiger auf Futtersuche. Im Oktober werden außerdem die Tage wieder kürzer und die Tiere suchen ihr Winterquartier.
- Besondere Vorsicht gilt auch im März, wenn der Berufsverkehr durch die Zeitumstellung wieder in die Dämmerung fällt.
Unfall mit Wild unvermeidbar: So verhalten Sie sich richtig!
Kollisionen mit Wildtieren können fatale Folgen haben. So prallt beispielsweise ein Rehbock bei einer Fahrgeschwindigkeit von nur 60 km/h mit etwa einer Tonne Gewicht auf das Fahrzeug auf, falls es der Fahrer nicht schafft, vorher entsprechend abzubremsen. Noch extremer sieht es bei der Kollision mit einem Wildschwein aus. Bei gleicher Fahrgeschwindigkeit hat dieses Tier beim Aufprall auf das Fahrzeug etwa das Gewicht eines ausgewachsenen Nashorns.
Ein Problem ergibt sich bei vielen Wildunfällen nicht durch das Wildtier selbst, sondern durch ein eingeleitetes Ausweichmanöver des Autofahrers. Kollisionen mit Bäumen, Fahrzeugüberschläge etc. kommen in diesem Zusammenhang häufig vor. Experten empfehlen daher, bei der unvermeidlichen Kollision mit einem Wildtier keinen Ausweichversuch zu unternehmen, sondern das Lenkrad festzuhalten und möglichst stark abzubremsen. Das Fahrzeug soll also unter allen Umständen auf der Straße gehalten werden.
Checkliste für sicheres Fahren bei Wild auf der Fahrbahn
- Bremsen Sie kontrolliert ab. Halten Sie das Lenkrad fest, um nicht vom Weg abzukommen.
- Blenden Sie das Fernlicht ab. Der Lichtkegel kann Wildtiere unnötig irritieren, so dass sie mitten auf der Straße stehen bleiben.
- Hupen Sie, um das Tier vielleicht doch noch von der Fahrbahn zu vertreiben.
- Achten Sie darauf, ob weitere Tiere nachkommen.
- Vermeiden Sie riskante Ausweichmanöver. Unkontrollierte Reaktionen können Ihr eigenes Auto ins Schleudern bringen und von der Fahrbahn abbringen.
- Gefährden Sie keine Dritten. Das gilt besonders bei Gegenverkehr oder wenn andere Autos hinter Ihnen fahren.
Was passiert bei einer Vollbremsung?
Steht plötzlich ein Wildschwein oder ein Hirsch auf der Straße, ist eine Vollbremsung angemessen und notwendig. Wer dagegen für Kleintiere wie Igel, Hasen oder Füchse eine riskante Vollbremsung hinlegt, und dabei einen Auffahrunfall verursacht, trägt unter Umständen eine Mitschuld.Schadensmeldung bei der Versicherung
Nach einem Wildunfall: Richtiges Verhalten am Unfallort
- Am Unfallort bleiben: Halten Sie an und stellen Sie das Fahrzeug ab. Wenn Sie bei einem verletzten Tier einfach weiterfahren, verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz.
- Unfallstelle absichern: Sichern Sie die Unfallstelle ab. Machen Sie den Warnblinker an und stellen Sie gut sichtbar und mit ausreichender Entfernung ein Warndreieck auf. Auf Landstraßen sollte der Abstand mindestens 150 Meter betragen. Bringen Sie sich dabei nicht unnötig selbst in Gefahr, gerade auf stark befahrenen Straßen.
- Polizei rufen: Verständigen Sie die Polizei (110).
- Forstamt informieren: Informieren Sie das Forstamt oder den zuständigen Wildhüter bzw. Jagdpächter. Meistens verständigen die Polizeibeamten den Zuständigen.
- Unfallhergang dokumentieren: Dokumentieren Sie den Unfall gemeinsam mit der Polizei und dem Forstbeamten oder Jäger. Dazu gehören Fotos vom Unfallort, ein Unfallbericht und eine Wildunfallbescheinigung. Diese Unterlagen benötigen Sie später für Ihre Kfz-Versicherung.
- Sind weitere Fahrzeuge beteiligt? Dann nehmen Sie die Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten oder Zeugen auf. Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig, benachrichtigen Sie zusätzlich den Abschleppdienst.
Kostenlose Checklisten und Muster zum Download
Laden Sie sich Ihre kostenlose Checkliste für das Handschuhfach: „Was tun bei einem Wildunfall?“ mit einem Klick herunter (PDF-Download).
Tipp: Melden Sie den entstandenen Schaden immer so schnell und genau wie möglich Ihrer Autoversicherung. Mehr Tipps zum richtigen Verhalten im Schadensfall erhalten Sie hier: Schäden in der Kfz-Versicherung. Nutzen Sie einfach unser kostenloses Muster für Ihre Schadensregulierung an die Versicherung.
Versicherung nach einem Wildunfall kündigen
Ein Wildunfall ist jedem anderen Schaden gleichzustellen und bewirkt damit auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wer feststellt, dass seine Police nur Schäden durch Zusammenstöße mit Haarwild deckt, möchte vielleicht künftig eine Police nutzen, die für Unfälle mit allen Tierarten aufkommt.
Besteht kein Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung, empfiehlt es sich, im Herbst einen Kfz-Versicherungsvergleich zu nutzen. Die ordentliche Kündigungsfrist endet am 30. November. Nach dem Sommer passen die Versicherer in der Regel ihre Prämien neu an, beziehungsweise gestalten auch die Tarifbedingungen teilweise neu. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich günstigere Beiträge für gleiche Leistungen oder erweiterte Leistungen, beispielsweise Tierschäden generell, zum gleichen Preis finden lassen, ist hoch.
Häufig gestellte Fragen
Sämtliche Reparaturkosten durch einen Wildunfall übernimmt die Vollkaskoversicherung. Wenn man die Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt, kommt es in der Regel allerdings zu einer Rückstufung in der SF-Klasse und demzufolge zu höheren Prämienzahlungen.
Wenn beispielweise ein Wildschwein oder ein Reh in Ihr parkendes Auto gerannt und ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, ist dies kein Wildschaden beziehungsweise Wildunfall, der von der Teilkaskoversicherung abgedeckt wird. In diesem Fall spring die Vollkaskoversicherung ein.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für einen Wildunfall nicht, wenn man den Wildunfall nicht ausreichend nachweisen kann oder wenn man den Unfall selbst verschuldet hat (zum Beispiel durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung). In beiden genannten Fällen kommt jedoch die Vollkaskoversicherung auf, sodass man in der Regel bis auf die Selbstbeteiligung keine Kosten selbst tragen muss.
Kfz-Versicherung
06221 777 00 40
Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
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