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Geschwindigkeitsüberschreitung

Auch Verkehrsteilnehmer ohne Bleifuß sind manchmal mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Eine kurze Unachtsamkeit, etwas zu viel Druck aufs Gaspedal und schon kann man in die Radarfalle geraten. Zu schnelles Fahren ahndet der Gesetzgeber mit Bußgeldern. Auch Punkte in Flensburg kann der Autofahrer für überhöhte Geschwindigkeit kassieren und in manchen Fällen sogar die Fahrerlaubnis einbüßen. Denn zu schnelles Fahren führt häufig zu Unfällen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Tempolimit: Was ist zu schnell?
  3. Was kostet zu schnelles Fahren?
  4. Ab welchem Tempo gibt es Punkte?
  5. Wann droht ein Fahrverbot?
  6. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit ist eine Hauptursache für Unfälle. Daher ahndet der Gesetzgeber solches Fahrverhalten.
  • Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote kommen als Ahndung zum Einsatz.
  • Es gibt einen Toleranzbereich. Dadurch ist die geahndete Geschwindigkeit geringer als das gemessene Tempo.
  • Bei gröberen Verstößen in der Probezeit verlängert sich diese um zwei Jahre.
  • Die Verjährungsfrist des Bußgeldbescheids beträgt drei Monate.

Tempolimit: Was ist zu schnell?

Die Geschwindigkeit auf Deutschlands Straßen ist klar geregelt. Nur auf Autobahnen ohne Hinweisschild gilt kein Tempolimit. Allerdings ist selbst für die Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h angedacht. Auf Landstraßen dürfen Autofahrer 100 km/h nicht überschreiten. Innerorts darf die Tachonadel nicht die 50 km/h übersteigen. Hinweisschilder können das Tempolimit noch weiter einschränken. Überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit sind eine Hauptursache für Verkehrsunfälle.

Auch Lärm und der vermehrte Ausstoß von Abgasen und CO2 sind Gründe dafür, dass der Gesetzgeber Tempoüberschreitungen aktiv verfolgt. Dafür verwendet er mobile und stationäre Geschwindigkeitskontrollen, sogenannte Blitzer. Der Bußgeldkatalog regelt die Ahndung der Verstöße gegen die Verkehrsordnung und listet die Regelstrafen auf. Allerdings ist das Strafmaß Ermessenssache und kann höher ausfallen. Gerade bei Wiederholungstätern setzen die Behörden höhere Bußgelder an. Der Bußgeldbescheid muss innerhalb von drei Monaten ab Tattag zugestellt werden. Sonst verjährt er.

Toleranzberechnung

Weil beim Messen der Geschwindigkeit Ungenauigkeiten möglich sind, gesteht die Polizei dem Fahrer einen Toleranzbereich zu. Er soll nicht für mehr büßen, als er für sein Fehlverhalten verdient. Außerdem berücksichtigen die Behörden durch die Toleranzberechnung kleine mögliche Abweichungen auf dem Tachometer. Daher erfolgt von der gemessenen Geschwindigkeit ein Toleranzabzug. Hierfür wird die individuelle Verkehrssituation und die Tages- oder Nachtzeit berücksichtigt. Setzt die Polizei statt dem Blitzer ungenauere Methoden wie das Videonachfahrverfahren ein, liegt der Toleranzbereich höher. Grundsätzlich gelten bei Blitzern folgende Abzüge:

  • Überschreitungen unter 100 km/h: Abzug von 3 km/h
  • Überschreitungen über 100 km/h: Abzug von 3 Prozent

Was kostet zu schnelles Fahren?

Der Bußgeldkatalog sieht folgende Regelsätze bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts vor:

  • bis 10 km/h: 30 €
  • 11 bis 15 km/h: 50 €
  • 16 bis 20 km/h: 70 €
  • 21 bis 25 km/h: 80 €
  • 26 bis 30 km/h: 100 €
  • 31 bis 40 km/h: 160 €
  • 41 bis 50 km/h: 200 €
  • 51 bis 60 km/h: 280 €
  • 61 bis 70 km/h: 480 €
  • mehr als 70 km/h: 680 €

Außerorts gelten diese Regelsätze:

  • bis 10 km/h: 20 €
  • 11 bis 15 km/h: 40 €
  • 16 bis 20 km/h: 60 €
  • 21 bis 25 km/h: 70 €
  • 26 bis 30 km/h: 80 €
  • 31 bis 40 km/h: 120 €
  • 41 bis 50 km/h: 160 €
  • 51 bis 60 km/h: 240 €
  • 61 bis 70 km/h: 440 €
  • mehr als 70 km/h: 600 €

Ab welchem Tempo gibt es Punkte?

Fährt ein Verkehrsteilnehmer innerorts mit folgenden Geschwindigkeitsüberschreitungen, handelt er sich in Flensburg folgende Punkte ein:

  • 21 bis 30 km/h: 1
  • ab 31 km/h: 2

Außerorts:

  • 21 bis 40 km/h: 1
  • ab 41 km/h: 2

Wann droht ein Fahrverbot?

Neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg ziehen massive Geschwindigkeitsüberschreitungen auch Fahrverbote nach sich. Diese Fahrverbotsfristen gelten:

  • 21 bis 50 km/h innerorts: 1 Monat
  • 51 bis 60 km/h innerorts: 2 Monate
  • über 60 km/h innerorts: 3 Monate
  • 26 bis 60 km/h außerorts: 1 Monat
  • 61 bis 70 km/h außerorts: 2 Monate
  • mehr als 70 km/h außerorts: 3 Monate

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit

Auch für in der Probezeit befindliche Fahrer sieht der Gesetzgeber die gleichen Regelsätze des Bußgeldkatalogs vor. Überschreitet jedoch das Bußgeld die Höhe von 60 Euro, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Ist ein Fahrer in der Probezeit mit 21 oder mehr km/h zu viel unterwegs, begeht er einen sogenannten A-Verstoß. Solche schweren Verstöße ziehen einen Punkt in Flensburg nach sich. Zusätzlich muss der Fahrer ein Aufbauseminar absolvieren.

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