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Was mit einem Modellversuch in Niedersachen begann, ist seit Anfang 2011 auch bundesweit möglich: der Führerschein mit 17, auch „Begleitetes Fahren“ genannt. Seither können sich Jugendliche bereits im Alter von 17 Jahren in Begleitung eines mindestens 30 Jahre alten Beifahrers hinters Steuer setzen. Doch Obacht: Die Gültigkeit des Führerscheins mit 17 beschränkt sich ausschließlich auf Deutschland und wird mit Ausnahme Österreichs nicht im Ausland anerkannt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Voraussetzung für das begleitete Fahren
  3. Antrag auf begleitetes Fahren
  4. Kostet der Führerschein mit 17 mehr?
  5. Auswirkung auf Versicherung
  6. Fahren ohne Begleitperson
  7. Prüfbescheinigung statt Führerschein
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erziehungsberechtigten müssen dem begleiteten Fahren grundsätzlich schriftlich zustimmen.
  • Bereits bei Antragstellung muss mindestens ein Fahrer benannt werden, der als Begleitperson fungieren wird.
  • Beim Führerschein mit 17 gilt nach bestandener Fahrprüfung die gleiche Probezeit wie für alle anderen Fahranfänger.
  • Das begleitete Fahren wirkt sich Prämien mindernd auf die Autoversicherung der Eltern aus.

Die Voraussetzung für das begleitete Fahren

Der Führerschein mit 17 setzt das Einverständnis und die Unterschrift der Eltern voraus, da die Fahrschulausbildung auf einem Vertrag basiert, der auf der vollen Geschäftsfähigkeit der Vertragspartner fußt.

Die Fahrausbildung selbst kann bereits mit 16 Jahren und sechs Monaten begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf jedoch erst drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung einen Monat vorher. Das erstmalige Führen eines Kfz ist mit dem 17. Geburtstag zulässig. Bis zu seinem 18. Geburtstag muss der Fahrneuling grundsätzlich von einer bei Ausstellung der Fahrerlaubnis namentlich benannten Person begleitet wird.

Die Anforderungen an diese Person sind:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens seit fünf Jahren selbst im Besitz eines B-Führerscheins oder eines Pendants zur B-Erlaubnis
  • Maximal ein Punkt in Flensburg
  • Es gelten die identischen Anforderungen wie beim eigenen Fahren, das heißt nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol

Der 17jährige Fahrer darf keinerlei Alkohol getrunken haben, es gilt die Null-Promille-Grenze bis zum 21. Lebensjahr. Diese Grenze gilt im Übrigen für die gesamte zweijährige Probezeit, auch wenn der Führerschein erst später, aber vor dem 23. Geburtstag erworben wurde.

Antrag auf begleitetes Fahren

Um den Führerschein mit 17 ablegen zu müssen, ist ein gesonderter Antrag notwendig. Man erhält ihn bei der Fahrschule, der zuständigen Führerscheinstelle oder auf den Webseiten von Stadt oder Landkreis.

Für die Begleitpersonen gibt es meist ein jeweils eigenes Zusatzformular. Dieses müssen sie unterschreiben und Kopien von Ausweis und Führerschein beilegen.

Auf der Führerscheinstelle werden für den Antrag weitere Nachweise verlangt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung

Sind alle Unterlagen komplett, informiert die Führerscheinstelle die Fahrschule.

Wie viele Begleitpersonen müssen benannt werden?

Die Zahl der Begleiter ist nicht limitiert. Allerdings muss mindestens eine Begleitperson bereits beim Antrag auf begleitetes Fahren benannt werden. Natürlich erhöht sich die Möglichkeit, selbst zu fahren, je mehr Personen der Fahranfänger auf der Prüfbescheinigung eintragen lässt.

Kostet der Führerschein mit 17 mehr?

Nein, die Kosten für die Anmeldung, Theorie und die Fahrstunden sind altersunabhängig. Die Kosten des Führerscheins hängen von den Sätzen ab, welche die Fahrstunde berechnet und davon, wie geschickt oder ungeschickt sich der Fahrschüler im Unterricht und in der Prüfung anstellt.

Es entstehen jedoch Kosten für den Antrag zum begleiteten Fahren. Gebühren werden für die Überprüfung der einzelnen Begleitpersonen fällig (Auskunft über die Begleitperson im Fahreignungsregister). Dabei handelt es sich jedoch gewöhnlich um Beträge um die zehn Euro. Außerdem entstehen Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung (7,70 Euro).

Die Antragsgebühren sind aber örtlich unterschiedlich. Berlin etwa verlangt dafür 57,50 Euro. München berechnet eine Bearbeitungsgebühr von knapp 40 Euro – dazu kommen aber noch weitere Extragebühren.

Auswirkung auf Versicherung

In den meisten Fällen nutzen Fahranfänger zunächst das Auto der Eltern. Die Folge ist häufig ein signifikanter Anstieg der Versicherungsprämie. Der Führerschein mit 17 wirkt sich allerdings fast immer sehr positiv auf die Kfz-Versicherung aus. Normalerweise berechnen die Versicherer bis zu 100 Prozent Prämienaufschlag, wenn im Antrag angekreuzt wird, dass Fahrer unter 23 das Auto nutzen. Begleitetes Fahren führt bei einigen Versicherern sogar dazu, dass es gar keinen Prämienaufschlag gibt und bei anderen fällt dieser deutlich geringer aus.

Fahren ohne Begleitperson

Begleitetes Fahren heißt nicht ohne Grund „begleitetes Fahren“. Wer im Rahmen des Führerscheins mit 17 ohne Begleitperson erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Rechtlich gesehen handelt es sich um einen schweren Verkehrsverstoß. Zunächst muss der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro entrichten und bekommt einen Punkt in Flensburg. Die Fahrerlaubnis erlischt so lange, bis der Fahrer nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.

Prüfbescheinigung statt Führerschein

Einen Führerschein im klassischen Sinne gibt es im Rahmen des begleiteten Fahrens noch nicht. Der „Führerscheininhaber“ erhält zunächst nur eine Prüfbescheinigung. Diese muss er innerhalb von drei Monaten nach seinem 18. Geburtstag in einen gültigen Kartenführerschein umtauschen beziehungsweise diesen einfach abholen. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht notwendig.

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