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Mit einer Flottenversicherung können Unternehmen das Risiko von Unfällen und Schäden an den eigenen Fahrzeugen kalkulierbar machen. Hierbei ist ein Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter wichtig. Jedes Unternehmen ist anders – daher sollte auch die Flottenversicherung genau auf die Bedürfnisse des Betriebes abgestimmt sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Flottenversicherung ist der Versicherungsschutz für den Fuhrpark eines Unternehmens.
  • Flottenversicherungen werden gerne von Taxiunternehmen, Speditionen, Busunternehmen oder Baufirmen abgeschlossen.
  • Im Rahmen der Haftpflicht kommt die Versicherung für Schäden an Kfz des Unfallgegners sowie für Personenschäden auf.

Was ist eine Flottenversicherung?

Unter einer Flottenversicherung versteht man den Versicherungsschutz für den Fuhrpark eines Unternehmens. Wichtig ist hierbei die gewerbliche Nutzung der Fahrzeuge. Die meisten Anbieter verlangen für eine Flottenversicherung, dass der Fuhrpark aus mindestens drei, manchmal auch mindestens fünf Fahrzeugen besteht. Für diese Mindestzahl ist es unerheblich, ob es sich um Pkw, Lieferwagen oder Lkw handelt. Für einen sehr großen Fuhrpark können Sonderbedingungen ausgehandelt werden.

Für welche Unternehmen bietet sich eine Flottenversicherung an?

Flottenversicherungen werden gerne von Taxiunternehmen, Speditionen, Busunternehmen oder Baufirmen abgeschlossen. Aber beispielsweise auch für Unternehmen, deren Mitarbeiter viel in Firmenwagen im Außendienst unterwegs sind, kann sich diese Art der Versicherung für die Fahrzeuge lohnen. Das gilt auch für Handwerksunternehmen mit mehreren Kfz.

Die Vorteile der Flottenversicherung

Die Flottenversicherung erleichtert die Organisation des Versicherungsschutzes für die Fahrzeuge des Unternehmens. Wird nicht nur eine Haftpflicht, sondern auch eine Teilkasko oder Vollkasko abgeschlossen, kann so das in den Fahrzeugen steckende Firmenvermögen abgesichert werden. Je nach Umfang der Versicherung kann der Firmeninhaber so die Haftpflicht bei Fehlverhalten eines seiner Mitarbeiter versichern.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Flottenversicherung?

Die Versicherung des Fuhrparks über eine Flottenversicherung umfasst in jedem Fall die Haftpflicht. Teilkasko und Vollkasko können frei gewählt werden. Außerdem kann der Versicherungsschutz eine Insassenversicherung einschließen. Je nach Art des Unternehmens ist auch eine Versicherung für Umwelt- oder Infrastrukturschäden möglich.

Welche Schäden reguliert die Flottenversicherung?

Im Rahmen der Haftpflicht kommt die Versicherung für Schäden an Kfz des Unfallgegners sowie für Personenschäden auf. Ist die Flottenversicherung entsprechend angelegt, kommt sie auch, unabhängig von der Schuldfrage, für Umweltschäden oder deren Beseitigung auf. Außerdem werden Havariekosten übernommen. Umfasst die Versicherung neben der Haftpflicht auch Teilkasko oder Vollkasko, werden zusätzlich Schäden ohne Unfallgegner und Eigenschäden ersetzt.

Was sind Schäden ohne Unfallgegner?

Diese können beispielsweise sein:

  • Verlust eines oder mehrerer Kfz durch Diebstahl
  • Schäden an den Kfz durch einen Einbruch
  • Schäden an einem Kfz durch einen Wildunfall
  • Schäden an einem oder mehreren Kfz durch Tierbiss – beispielsweise durch Marder
  • Glasbruch
  • Reifen- und Bruchschäden an den Kfz des Fuhrparks

Welche Eigenschäden reguliert die Flottenversicherung?

Je nach Ausgestaltung der Versicherung werden Schäden übernommen, die durch Unfälle zwischen versicherten Kfz des Fuhrparks entstehen. Auch Schäden, die durch ein versichertes Kfz an Sachen auf dem Betriebsgelände verursacht werden, können in die Versicherung eingeschlossen sein.

Welche Faktoren beeinflussen den Beitrag für die Flottenversicherung?

Die Beitragshöhe hängt einerseits natürlich von dem gewählten Versicherungsschutz ab – nur Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko. Ein weiterer Faktor ist das Gewerbe, für das die Fahrzeuge eingesetzt werden. Für Kfz im Straßenverkehr wird mit einer höheren Unfallwahrscheinlichkeit gerechnet als für reinen Werkverkehr. Die Anzahl der versicherten Fahrzeuge spielt ebenfalls eine Rolle. Viele Versicherer bieten für einen Fuhrpark mit 15 oder mehr Fahrzeugen Sonderkonditionen an.

Was ist eine GAP-Deckung für Kfz?

Die GAP-Deckung bezieht sich auf Fahrzeuge, die geleast wurden. Wird mit einem geleasten Fahrzeug ein Unfall mit Totalschaden verursacht oder wird das Kfz gestohlen, ersetzt die Versicherung im Normalfall den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Der Leasing-Vertrag läuft aber weiter und es müssen weiterhin die Leasingraten bezahlt werden. Ist dieser Leasingrestbetrag höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, entsteht dem Leasingnehmer ein Verlust. Diesen Verlust übernimmt die GAP-Deckung. Da viele gewerblich genutzte Fahrzeuge geleast werden, ist dies eine nicht unbedeutende Versicherungsoption.

Auf diese Punkte sind beim Abschluss einer Flottenversicherung zu beachten

Bevor der Firmeninhaber einen Vertrag über eine Flottenversicherung abschließt, sollte er einige Punkte abklären:

  • Sind Sonderausstattungen oder Sonderaufbauten der Fahrzeuge mitversichert? Wenn ja, bis zu welcher Höhe?
  • Wird eine GAP-Deckung angeboten?
  • Sind grob fahrlässige Handlungen des Fahrers mitversichert?
  • Wie flexibel ist die Versicherung an eine sich ändernde Größe des Fuhrparks anpassbar?
  • Gibt es Einschränkungen in Bezug auf den Kreis der Fahrer, den Abstellort des Kfz oder die Kilometerleistung

Auf jeden Fall sollte der Firmeninhaber die Angebote mehrerer Versicherungen vergleichen. Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei der Flottenversicherung spürbare Unterschiede im Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Anbieter.