Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Die Terminologie Fahrzeugschein hat sich im alltäglichen Sprachgebrauch bewahrt, auch wenn das Behördendeutsch heute von der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ spricht. Ging der Fahrzeugschein verloren, kann der Halter für die Erstellung eines neuen Scheins auf den Fahrzeugbrief, heute als „Zulassungsbescheinigung Teil II“ zurückgreifen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Fahrzeugschein verloren – was ist zu tun?
  3. Wann wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt?
  4. Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?
  5. Was passiert bei Verlust des Kfz-Scheins?
  6. Was ist für die Ausstellung eines neuen Kfz-Scheins notwendig?
  7. Verlust des Kfz-Briefes
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fahrer eines Fahrzeugs muss den Fahrzeugschein immer im Original mit sich führen.
  • Ging der Fahrzeugschein verloren,ist unverzüglich die ausstellende Behörde zu informieren.
  • Wurde der Fahrzeugschein gestohlen, ist eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zwingend.
  • Die Kosten für die Ausstellung eines neuen Scheins bei Verlust betragen 45 Euro.

Fahrzeugschein verloren – was ist zu tun?

Der Fahrzeugschein basiert auf dem Fahrzeugbrief, listet aber nur den Namen und die Anschrift des aktuellen Halters auf. Aus dem Fahrzeugbrief lässt sich erkennen, wer das Fahrzeug vorher besaß. Der Fahrzeugbrief beschreibt alle technischen Details des Fahrzeuges und enthält auch die Fahrgestellnummer. Der Fahrer ist gemäß Paragraf 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dazu verpflichtet, den Fahrzeugschein, die „Zulassungsbescheinigung Teil I“ immer mit sich zu führen, wenn er das Auto nutzt. Bei einer Kontrolle ist der Fahrzeugschein auf Verlangen vorzulegen. Hat der Fahrer keinen Fahrzeugschein dabei, kann er gemäß § 48 Nr. 5 FZV mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro belegt werden.

Es ist nicht zulässig, als Alternative zu dem Originaldokument eine Fotokopie zu nutzen. Noch kritischer wird es, wenn der Halter eine Farbkopie anfertigt und mit sich führt. In diesem Fall kann ihm ein Verfahren wegen Urkundenfälschung drohen.

Der Kfz-Brief „verbrieft“ das Eigentum an dem Fahrzeug. Er sollte daher keinesfalls im Auto aufbewahrt werden, sondern vorzugsweise an einem sicheren Ort, möglichst in einem Safe, liegen. Wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug.

Wann wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt?

Die Zulassungsbehörde stellt natürlich ein neues Dokument aus, wenn der Fahrzeugschein verloren ging. Es gibt aber noch genügend andere Gründe, wann ein neuer Fahrzeugschein notwendig wird. Dies ist natürlich der Fall bei einer Neuzulassung oder wenn das Fahrzeug stillgelegt war. Bei einem Halterwechsel wird ebenfalls ein neuer Schein ausgestellt, da der Name des aktuellen Halters vermerkt sein muss.

War es früher notwendig, dass bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kennzeichen und ebenfalls ein neues Dokument benötigt wurden, kommt heute für die Kfz Ummeldung nur ein Aufkleber mit der neuen Anschrift auf den Schein. Seit dem Jahr 2015 ist die Ausfertigung eines neuen Kennzeichens nicht mehr nötig.

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?

Erfolgt die Ausstellung aufgrund einer Neuzulassung oder nach einem Halterwechsel, sind die Kosten für den Fahrzeugschein in den Gebühren für die Ummeldung oder die Kfz-Zulassung bereits enthalten. Ist der Fahrzeugschein unbrauchbar, sprich unleserlich, fallen für eine erneute Anfertigung elf Euro an. Benötigt der Halter einen neuen Fahrzeugschein, weil der den alten verloren hat, berechnet ihm die Zulassungsstelle 45 Euro. Abgesehen von der Zeit auf der Zulassungsstelle sind 45 Euro ein guter Grund, den Schein sorgsam aufzubewahren.

Was passiert bei Verlust des Kfz-Scheins?

Zunächst einmal muss der Fahrzeughalter bei Verlust dies unverzüglich der Zulassungsbehörde melden, welche den Kfz-Schein ausstellte und einen neuen Schein beantragen. Wurde der Schein gestohlen, ist eine Anzeige bei der Polizei zwingend. Der Halter bekommt in diesem Fall eine Bescheinigung der Zulassungsbehörde über den Diebstahl und eine schriftliche Erlaubnis, das Fahrzeug eine Woche ohne gültigen Fahrzeugschein bewegen zu dürfen.

Findet sich der verlorene Kfz-Schein nach Ausstellung des Neuen wieder, muss der Halter den alten Schein zur Entwertung bei der Zulassungsbehörde abgeben. Es darf für jedes Fahrzeug nur ein Fahrzeugschein existieren.

Was ist für die Ausstellung eines neuen Kfz-Scheins notwendig?

Ist der Fahrzeugschein verloren gegangen, reicht es leider nicht, zur Zulassungsbehörde zu gehen und zu sagen „ich brauche einen Neuen“. Für die Ausstellung muss der Fahrzeughalter einige Unterlagen mitbringen:

  • Als erstes bedarf es natürlich des Identitätsnachweises in Form des Personalausweises oder eines Reisepasses mit Wohnsitzbescheinigung.
  • Der Fahrzeugbrief kann notwendig sein, muss aber in der Regel nicht mehr vorgelegt werden, da die Daten im Rechenzentrum gespeichert sind.
  • Das Formular vom TÜV, in dem die gültige Hauptuntersuchung (HU) bestätigt wird.
  • Hat der Halter den Schein verloren, muss er darüber eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Bei Diebstahl muss er die Diebstahlsanzeige vorlegen.
  • Die Verlusterklärung kann formlos ausfallen.
  • Beantragt ein Dritter im Auftrag des Halters den neuen Schein, muss er eine Vollmacht und einen Identitätsnachweis des Halters vorlegen.

Verlust des Kfz-Briefes

Umständlicher wird es, wenn der Kfz-Brief verloren gegangen ist. In diesem Fall muss der Halter eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben. Anschließend wird der Brief in einem Verkehrsblatt ausgeschrieben. Erst wenn er nach einer Frist von zwei Monaten nicht wieder aufgetaucht ist, kann die Zulassungsbehörde einen neuen Brief ausstellen. Die benötigten Unterlagen sind mit denen für die Ausstellung eines neuen Scheins identisch.

Kfz-Versicherungen vergleichen

Verivox NGG Siegel
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.

Mehr erfahren

Kfz-Versicherung

  • 1-Klick-Kündigungsservice

    EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
    Beim Abschluss des neuen Vertrages kündigen wir – auf Wunsch – Ihren alten Vertrag. Für Sie: Einfach und kostenlos.

    Kündigungsgarantie:
    Verivox garantiert eine rechtswirksame Kündigung. So sind Sie sicher, dass Ihr alter Vertrag fristgerecht endet, wenn Sie in die Kündigung eingewilligt haben und Ihre Angaben korrekt sind.

    Ohne Papier und ohne Unterschrift:
    Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert.

  • Nirgendwo-Günstiger-Garantie

    Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.

    Mehr erfahren

  • FINANZTIP(10/2023): Top-Preise bei Verivox

    FINANZTIP-Kfz-Studie (10/2023)

    Das unabhängige Verbraucherportal FINANZTIP hat in seiner aktuellen Studie nach den günstigsten Preisen für Kfz-Versicherungen gesucht. Das Ergebnis: Autofahrer fanden bei Verivox zuverlässig Top-Preise.

    FINANZTIP empfiehlt: "Vergleichsportale bieten den besten Überblick über die Preise und Bedingungen verschiedener Versicherer." Ein doppelter Vergleich – d. h. eine Kombination aus Portal und Direktversicherer – liefert die günstigsten Ergebnisse.