Fahrzeugschein – Zulassungsbescheinigung (Teil 1)
Stand: 16.02.2024
Der Fahrzeugschein, auch: Zulassungsbescheinigung Teil 1, ist das offizielle Dokument, welches die Nutzung des darin benannten Fahrzeugs im Straßenverkehr erlaubt. Neben dem Kennzeichen und dem Namen der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters gibt der Fahrzeugschein auch detaillierte Informationen über das Fahrzeug.
- Wann benötige ich den Fahrzeugschein?
- Was ist am Fahrzeugschein von Elektroautos besonders?
- Was dokumentiert der Fahrzeugschein?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Der Fahrzeugschein ist sozusagen der "Ausweis" eines Autos.
- Das Dokument muss die Fahrerin oder der Fahrer immer bei sich führen und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzeigen.
- Im Gegensatz zum Fahrzeugbrief benennt der Fahrzeugschein die Halterin oder den Halter des Wagens, nicht aber die Eigentümerin oder den Eigentümer.
- Der alte Fahrzeugschein wurde im Jahr 2005 durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 abgelöst.
Wann benötige ich den Fahrzeugschein?
Gemäß Paragraf 11, Absatz 6 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) muss die Führerin beziehungsweise der Führer eines Fahrzeuges den Fahrzeugschein immer mit sich führen. Das gilt auch, wenn Sie mit einem geliehenen Fahrzeug unterwegs sind.
Die Polizei ist berechtigt, bei einer Kontrolle Einsicht in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu nehmen. Dies ist vor allem dann relevant, wenn die Vermutung besteht, dass an dem Fahrzeug technische Veränderungen vorgenommen wurden, die vom TÜV genehmigt werden müssten. Im alten Fahrzeugschein waren beispielsweise alle zugelassenen Reifengrößen aufgeführt, in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist allerdings nur noch eine Variante vermerkt. Technische Veränderungen gegenüber der Serienausführung werden allerdings auf einem Beiblatt aufgeführt.
Wer bei einer Kontrolle den geforderten Fahrzeugschein nicht vorweisen kann, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Übrigens müssen Sie immer das Original vorweisen, eine Kopie genügt nicht.
Was ist am Fahrzeugschein von Elektroautos besonders?
Den Fahrzeugschein eines E-Autos mit reinem Batterieantrieb (BEV) benötigen Sie, um Ihre THG-Quote einmal pro Jahr zu veräußern. Dabei erhalten Sie aufgrund der eingesparten CO2-Emissionen mindestens 100 Euro jährlich. Möglich sind auch Erlöse in Höhe von bis zu 350 Euro.
Zusammen mit einigen Details zu Ihrer Person reichen Sie dazu eine Kopie – Foto oder Scan genügt – der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei einem Anbieter Ihrer Wahl ein. Dieser lässt anschließend die Angaben vom Umweltbundesamt überprüfen und verkauft Ihre THG-Quote an Mineralölkonzerne. Jene können nur durch den Zertifikatshandel die auferlegten CO2-Zielwerte für ausreichenden Klimaschutz einhalten.
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Was dokumentiert der Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugschein lässt sich mit einem Ausweis für das Fahrzeug vergleichen. Im Gegensatz zum Fahrzeugbrief, der Zulassungsbescheinigung Teil 2, liegt der Schwerpunkt in den Daten des Fahrzeuges. Der Fahrzeugschein weist darauf hin, wer die Halterin beziehungsweise der Halter des Wagens und damit für die Straßenverkehrstauglichkeit verantwortlich ist. Der Fahrzeugbrief dagegen dokumentiert die Besitzverhältnisse.
Der Unterschied wird am Beispiel eines Leasingfahrzeuges deutlich:
- Die Leasingfirma ist im Besitz des Autos, behält folglich auch den Fahrzeugbrief.
- Für das auf Sie geleaste Fahrzeug sind Sie die Halterin beziehungsweise der Halter. Sie erhalten den Fahrzeugschein und müssen sich darum kümmern, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Im Fahrzeugschein wird auch der TÜV-Besuch abgestempelt.
Welche Daten sind im Fahrzeugschein erfasst?
Insgesamt umfasst der Fahrzeugschein über 50 Einträge. Dazu zählen unter anderem (mit Angabe des Feldes im Fahrzeugschein):
Feld
|
Bezeichnung
|
---|---|
B | Datum der Erstzulassung |
D.1 | Marke |
D.2 | Typ / Variante / Version |
D.3 | Handelsbezeichnung(en) |
E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
F.1 | Technisch zulässige Gesamtmasse in kg |
F.2 | Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg |
G | Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) |
H | Gültigkeitsdauer |
I | Datum der Zulassung |
J | Fahrzeugklasse |
K | Nummer der EG-Typengenehmigung / ABE |
L | Anzahl der Achsen |
O.1 | Technisch zulässige Anhängelast grebremst in kg |
O.2 | Technisch zulässige Anhängelast ungrebremst in kg |
P.1 | Hubraum in cm3 |
P.2/P.4 | Nennleistung in kW / Nenndrezahl bei min1 |
P.3 | Kraftstoffart oder Energiequelle |
Q | Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern) |
R | Farbe des Fahrzeugs |
S.1 | Sitzplätze einschließlich Fahrersitz |
S.2 | Stehplätze |
T | Höchstgeschwindigkeit in km/h |
U.1 | Standgeräusch in dB(A) |
U.2 | Drezahl in m(hoch -1) zu U.1 |
U.3 | Fahrgeräusch in dB(A) |
V.7 | CO2 (in g/km) kombinierter Wert |
V.9 | Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse |
(2) | Hersteller-Kurzbezeichnung |
(2.1) | Code zu (2) |
(2.2) | Code zu D.2 mit Prüfziffer |
(3) | Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
(4) | Art des Aufbaus |
(5) | Bezeichnung Fahrzeugklasse / Aufbau |
(6) | Datum zu K |
(7) | Technisch zulässige maximale Achslast / Masse je Achsgruppe in kg |
(7.1) bis (7.3) | Achse 1 bis Achse 3 |
(8) | Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg |
(8.1) bis (8.3) | Achse 1 bis Achse 3 |
(9) | Anzahl der Antriebsachsen |
(10) | Code zu P.3 |
(11) | Code zu R |
(12 | Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m3 |
(13) | Stützlast in kg |
(14) | Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse |
(14.1) | Code zu V.9 oder (14) |
(15) | Bereifung |
(15.1) bis (15.3) | auf Achse 1 bis Achse 3 |
(16) | Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II |
(17) | Merkmal zur Betriebserlaubnis |
(18) | Länge in mm |
(19) | Bereite in mm ohne Spiegel und Anbauteile |
(20) | Höhe in mm |
(21) | Sonstige Vermerke |
(22) | Bemerkungen und Ausnahmen |
Die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erfassten Daten sind sowohl im örtlichen als auch im zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Dies erleichtert die Ausstellung eines neuen Dokuments, wenn Sie den Fahrzeugschein verloren haben oder der Fahrzeugschein gestohlen wurde.
Fahrzeugscheine werden bei Ummeldung oder Neuanmeldung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs oder bei Verlust oder Diebstahl des Scheins ausgestellt. Zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge erhalten ebenfalls einen Fahrzeugschein. In diese Kategorie fallen beispielsweise Leichtkrafträder oder Arbeitsmaschinen.
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