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Eine Doppelversicherung kommt häufiger vor, als viele Verbraucher denken. Es gibt mit Ausnahme der Kfz-Versicherung keine Sicherungsmechanismen, die einen doppelten Vertragsabschluss vermeiden. Was passiert bei einer Doppelversicherung, warum kann sie beim Auto kaum vorkommen?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Doppelversicherung bei der Kfz-Versicherung
  3. Doppelversicherung bei anderen Policen
  4. Privat und gleichzeitig gesetzlich krankenversichert
  5. Doppelt versichert – wer zahlt im Schadensfall?
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Kfz-Versicherung ist eine Doppelversicherung aufgrund der elektronischen Versicherungsbestätigung fast unmöglich.
  • Bestehen irrtümlich zwei Versicherungsverträge, tritt der Versicherer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zurück, der den jüngeren Vertrag betreut.
  • Eine doppelte Krankenvollversicherung in der privaten Krankenversicherung und der Ersatzkasse entbindet nicht von der Beitragszahlung an beide Unternehmen.
  • Bei einer Doppelversicherung mit der betrügerischen Intention, den Schaden zweimal regulieren zu lassen, sind beide Versicherer von der Leistung freigestellt.

Die Doppelversicherung bei der Kfz-Versicherung

Wer ein Auto zulassen möchte, oder den Versicherer wechseln will, benötigt eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Dieser Code ist bei der Kfz-Zulassungsstelle hinterlegt. Bei der Zulassung sieht die Zulassungsstelle sofort, ob das Auto bereits bei einem anderen Unternehmen versichert ist.

Ein Wechsel der Versicherung wird ebenfalls der Zulassungsstelle anhand der eVB mitgeteilt. Dies gilt für die Kündigung durch die bisherige Gesellschaft genauso wie für den Neuvertrag des künftigen Versicherers. Eine Doppelversicherung sollte auch hier auffallen. Allerdings kann es dazu kommen, dass es Überschneidungen bei den Terminen für Kündigung und Neuabschluss gibt. Dies ist aber nur möglich, wenn der Wechsel nicht zum Ende des Versicherungsjahres, einheitlich dem 31. Dezember, stattfindet. Schließt ein Fahrzeughalter, aus welchen Gründen auch immer, eine zweite Versicherung für dasselbe Fahrzeug ab, tritt nach Anzeige des Sachverhaltes der Versicherer vom Vertrag zurück, der als Zweiter dazu kam. Meist ist dazu noch nicht einmal ein Zutun des Versicherungsnehmers notwendig. Durch die Meldung der Zulassungsstelle regeln die Gesellschaften dies unter sich. Der Versicherungsnehmer bleibt nach wie vor bei dem alten Unternehmen unter Vertrag. Zuviel gezahlte Beiträge werden zurückerstattet.

Vorsätzliche Doppelversicherung beim Auto

Grund für eine gewollte Doppelversicherung beim Auto kann die Intention sein, einen Schadensfall doppelt regulieren zu lassen. Wie geschildert, ist es schwierig, ein Fahrzeug bei zwei Gesellschaften zu platzieren. Die doppelte Schadensregulierung oder der Versuch, diese zu erzielen, stellen den Straftatbestand des Betruges dar. In diesem Fall haben beide Versicherer gemäß Paragraf 78, Abs. 3, Versicherungsvertragsgesetz, das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Leistung zu verweigern.

Doppelversicherung bei anderen Policen

Ein Paar lebte bislang getrennt und zieht nun zusammen. Beide sind umsichtige Menschen, es bestehen folglich zwei Haftpflichtversicherungen, zwei Hausratversicherungen und zwei Rechtschutzversicherungen. Für alle drei Policen gilt, dass sie unter Angabe des Grundes der gemeinsamen Haushaltsführung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufgelöst werden können.

Dies gilt allerdings jeweils nur für die Policen, die eine kürzere Vorlaufzeit aufweisen. Überzahlte Beiträge, beispielsweise weil der Jahresbeitrag im Voraus entrichtet wurde, werden den Versicherungsnehmern zurückerstattet.

Viele Verbraucher verfügen zum einen über eine Kreditkarte, zum anderen über eine Auslandskrankenversicherung. Viele Kreditkartenemittenten schließen automatisch eine solche Police als Zusatzleistung in die Kreditkarte mit ein. Die gesonderte Auslandskrankenversicherung daher zu kündigen, kann allerdings ein Fehler sein. Grundsätzlich sollten Versicherungsnehmer die Vertragsbedingungen der beiden Verträge genau vergleichen. Es ist nicht auszuschließen, dass das kleine Extra der Kreditkarte gegenüber der eigenständigen Reisekrankenversicherung Defizite aufweist.

Privat und gleichzeitig gesetzlich krankenversichert – rechtlich zulässig?

Für Arbeitnehmer eher kein Thema, kann es bei Selbstständigen durchaus vorkommen, dass eine Doppelversicherung sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in einer privaten Krankenversicherung vorliegt. Rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden. Tritt der Zustand, beispielsweise aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Kündigung bei der Ersatzkasse ein, haben beide Versicherer Anspruch auf die Prämie.

Das Amtsgericht Dortmund hatte am 27.08.2019 (Az.: 425 C 1969/19) entschieden, dass dem Versicherungsnehmer in diesem Fall gegenüber der privaten Krankenversicherung kein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Er musste die Beiträge an beide Gesellschaften abführen.

Doppelt versichert – wer zahlt im Schadensfall?

Man könnte annehmen, dass beide Versicherungsgesellschaften versuchen, den Schaden durch das jeweils andere Unternehmen regulieren zu lassen, um selbst keine Kosten tragen zu müssen. Ganz so einfach ist es aber nicht.

Paragraf 78 Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass beide Versicherungsgesellschaften im Sinne des Paragrafen 421 BGB gesamtschuldnerisch haften. Das bedeutet, dass beide Unternehmen in der Regulierungspflicht sind, allerdings in der Summe nur bis zur Höhe des entstandenen Schadens. Den Ausgleich müssen die Versicherer dann unter sich aushandeln.

War es jedoch die Absicht des Versicherungsnehmers, durch die Doppelversicherung einen Vermögensvorteil zu erzielen, sind beide Gesellschaften von der Leistung befreit. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Hausbesitzer seine Immobilie doppelt versichert und dann vorsätzlich einen Brandschaden verursacht.

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