Betriebserlaubnis
Eine Betriebserlaubnis wird immer dann benötigt, wenn ein Kraftfahrzeug für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden soll. Die Regularien für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind im §19 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) aufgeführt. Die Betriebserlaubnis ist ein Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge, zusammen mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Betriebserlaubnis ist eine offizielle Bestätigung, dass das betreffende Fahrzeug den Vorschriften für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr entspricht.
- Die in Deutschland durch das Kraftfahrtbundesamt ausgegebene Betriebserlaubnis gilt lediglich national, also nur im Bundesgebiet.
- Grundsätzlich bleibt eine Betriebserlaubnis so lange bestehen, bis das Fahrzeug endgültig außer Betrieb gesetzt wird.
Was ist die Betriebserlaubnis?
Vereinfacht gesagt, handelt es sich bei einer Betriebserlaubnis um eine offizielle Bestätigung, dass das betreffende Fahrzeug den Vorschriften für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr entspricht. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist in Deutschland bei Serienfahrzeugen sowie Serien-Zubehörteilen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zuständig. Jeder Hersteller muss also zunächst eine entsprechende Betriebserlaubnis für das betreffende Fahrzeugmodell beantragen, bevor dies in den Handel kommen und offiziell verkauft werden kann.
Geltungsbereich der Betriebserlaubnis
Die in Deutschland durch das Kraftfahrtbundesamt ausgegebene Betriebserlaubnis gilt lediglich national, also nur im Bundesgebiet. Darüber hinaus existiert inzwischen die Europäische Typgenehmigung (ETG), welche die Betriebserlaubnis in einigen Bereichen abgelöst hat. Sie wurde erforderlich, da bestimmte Fahrzeuge nicht nur auf nationaler Ebene zugelassen werden müssen. Auch die Typgenehmigungen werden in Deutschland von Kraftfahrzeugbundesamt erteilt.
Es gibt in Deutschland verschiedene Arten einer Betriebserlaubnis. Hier eine Übersicht:
Allgemeine Betriebserlaubnis für Serienfahrzeuge
Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird für Serienfahrzeuge erteilt. In diesem Rahmen erhalten sämtliche nach demselben Baumeister gefertigten Serienfahrzeuge die gleiche Betriebserlaubnis. Wurde die Betriebserlaubnis erteilt, kann der Hersteller die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (auch als Fahrzeugbrief bekannt) ausgeben. Damit ist die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr möglich. Grundsätzlich wird die Betriebserlaubnis so lange erteilt, bis entweder das Kraftfahrtbundesamt einen entsprechenden Widerruf geltend macht, oder das Fahrzeug nicht mehr den Vorschriften entspricht. Dies ist beispielsweise bei einem Modellwechsel oder teilweise auch bei großen Facelifts der Fall.
Die Betriebserlaubnis für ein Serienfahrzeug erlischt, wenn an diesem Fahrzeug nicht genehmigte Veränderungen vorgenommen werden. Jede Veränderung benötigt also wiederum eine eigene Betriebserlaubnis, mit der sie in die vorhandenen Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann, so dass das komplette Fahrzeug wiederum der ursprünglich erteilten Betriebserlaubnis entspricht. Ausgenommen dafür sind Zubehörteile, für die bereits eine allgemeine Betriebserlaubnis besteht.
Einzelbetriebserlaubnis
Für Fahrzeuge, die nicht in Serie produziert oder aus dem Ausland importiert werden, und für die noch kein Modell im europäischen Wirtschaftsraum homologiert wurde, kann in Deutschland von der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden. Dazu ist jedoch zunächst das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig. Die Einzelbetriebserlaubnis kann beispielsweise für selbst konstruierte Fahrzeuge, die keinem Serienmodell entsprechen, beantragt werden. Auch stark veränderte Serienfahrzeuge können durch die Einzelbetriebserlaubnis wieder zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden.
Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
Für Zubehörteile, zum Beispiel Fahrwerksfedern, Felgen, Anbauteile etc. kann eine Allgemeine Betriebserlaubnis beantragt werden. Sie gilt immer in Zusammenhang mit den entsprechenden Anbauanweisungen des Herstellers. Nur wenn diese beachtet werden, gilt die Allgemeine Betriebserlaubnis, und die für das Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis bleibt bestehen. Deshalb ist der Fahrer verpflichtet, die Allgemeine Betriebserlaubnis für das entsprechende Teil - genauso wie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 - stets mit sich zu führen und der Polizei auf Verlangen zur Kontrolle vorzulegen.
Wann erlischt eine Betriebserlaubnis?
Normalerweise bleibt eine Betriebserlaubnis so lange bestehen, bis das Fahrzeug endgültig außer Betrieb gesetzt wird. Unter bestimmten Umständen kann die Betriebserlaubnis jedoch auch vorher gelöscht bzw. entzogen werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn durch das Fahrzeug eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, sich das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert hat oder das Fahrzeug mit nicht genehmigten Bauteilen verändert wurde. Wer ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehr bewegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss sowohl mit einer Geldbuße als auch mit dem Eintrag von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Weiterhin kann die zuständige Zulassungsbehörde die Kennzeichen des Fahrzeugs entwerten und somit den Betrieb untersagen.