Auslandsschadenschutz
Der Auslandsschadenschutz, für Leihwagen als Mallorca-Police bekannt, ist eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung für das eigene Auto oder den Leihwagen im Ausland. Einige Versicherer schließen den Auslandsschadensschutz automatisch in der Police mit ein, andere bieten diese Komponente als zusätzlich wählbaren Versicherungsschutz an.
- Wozu dient der Auslandsschadenschutz?
- Was ist bei einem selbstverschuldeten Unfall im Ausland?
- Ist der Auslandsschadenschutz sinnvoll?
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FINANZTIP-Kfz-Studie (10/2023)
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Das Wichtigste in Kürze
- Der Auslandsschadenschutz übernimmt bei deutschen Verkehrsunfallopfern die Differenz der Schadensansprüche, wenn die ausländische Versicherung zu gering ausfällt.
- Der Baustein ist nicht für alle Länder notwendig, ein Blick auf die jeweils geltenden Deckungssummen vor Fahrtantritt ist sinnvoll.
- Der Auslandsschadenschutz ist selbst bei Fahrten nach Österreich, Schweiz oder Italien empfehlenswert.
- Die Mallorca-Police greift bei Leihwagen im Ausland und schließt bei einem verschuldeten Unfall die Lücke zwischen ausländischer Versicherung und tatsächlichen Schadensersatzforderungen.
Wozu dient der Auslandsschadenschutz?
Der Versicherungsnehmer fährt mit seinem Auto in das Ausland. Dort verursacht ein Einheimischer einen Unfall, es kommt bei dem deutschen Versicherungsnehmer zu einem Sachschaden und Personenschaden.
Die Pflichtversicherungssummen bei Personenschäden liegen im Ausland häufig deutlich unter den Deckungssummen in Deutschland. So beträgt sie in der Schweiz 4,43 Millionen Euro, in Tschechien 1,35 Millionen Euro, in Bosnien nur knapp 800.000 Euro. Nicht alle Nachbarländer bieten wie Frankreich eine unbegrenzte Haftung.
Angenommen, die Deckungssumme des Unfallverursachers reicht nicht aus, um den Schadensersatzanspruch des deutschen Geschädigten zu kompensieren. Die Folge ist, dass der deutsche Versicherungsnehmer selbst für die Kosten aufkommen muss.
In den USA könnte ein unverschuldeter Unfall für das Unfallopfer aufgrund der Kosten für Heilbehandlung eine finanzielle Katastrophe bedeuten.
In diesem Moment, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers nicht ausreichende Deckung bietet, greift der Auslandsschadenschutz. Er stellt sicher, dass der deutsche Fahrer im Ausland im Fall eines Unfalls genauso gestellt wird, als wenn sich der Unfall in Deutschland ereignet hätte.
Was ist bei einem selbstverschuldeten Unfall im Ausland?
Der Auslandsschutz ist als Baustein in der Haftpflichtversicherung bei einem nicht verschuldeten Unfall zu verstehen. Innerhalb der geografischen Grenzen Europas gelten die gleichen Bedingungen wie in Deutschland. In einigen Ländern muss der Versicherungsnehmer, wenn er keine grüne Versicherungskarte dabei hat, an der Grenze allerdings eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
Für Schäden am Fahrzeug kommt nach einem selbstverschuldeten Unfall die Kaskoversicherung auf.
Die Mallorca-Police
Die Mallorca-Police greift als Auslandsschadenschutz für Mietwagen im Ausland. Verursacht der deutsche Fahrer mit einem Mietwagen einen Unfall, kann umgekehrt die gleiche Problematik greifen wie bei einer Fahrt mit dem eigenen Auto.
Der Urlauber verursacht einen Unfall, die Deckungssumme des Leihwagens ist nicht ausreichend, um die Schadensersatzforderungen des Geschädigten zu decken. In diesem Fall stellt der deutsche Versicherer den Unfallverursacher so, als ob er den Unfall mit dem eigenen Fahrzeug verursacht hätte. Er leistet die Differenz zur Haftpflicht des ausländischen Mietwagens bis zur Höhe der in Deutschland geltenden Versicherungssumme. Die Mallorca-Police ist heute bei fast allen Versicherern automatisch Bestandteil des Vertrages.
Ist der Auslandsschadenschutz sinnvoll?
Diese Frage lässt sich am besten dadurch beantworten, dass der Kfz-Besitzer prüft, wie hoch die gesetzlichen Versicherungssummen in dem jeweiligen Land ausfallen, das er bereisen möchte. In Österreich liegt die gesetzliche Deckungssumme für Personenschäden bei 6,3 Millionen Euro, in Italien nur bei fünf Millionen Euro. Es ist also durchaus ratsam, auch bei Reisen in die EU-Mitgliedsstaaten erst einmal zu schauen, wie es sich dort mit dem Versicherungsschutz der einheimischen Autofahrer verhält.
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FINANZTIP-Kfz-Studie (10/2023)
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