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Auch wenn der Begriff Ablehnungsfrist aus sich heraus zunächst selbsterklärend ist, wird er nicht jedem Versicherungsnehmer geläufig sein. Bei dieser Frist handelt es sich um den Zeitraum, der einem Versicherer zusteht, über die Annahme oder Ablehnung eines Vertrages zu entscheiden. Weshalb der Ablehnungsfrist in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine besondere Bedeutung zukommt, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht
  3. Unterschiedliche Ablehnungsfristen
  4. Gründe für eine mögliche Ablehnung
  5. Ablehnungsfrist überschritten
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ablehnungsfrist spielt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung eine zentrale Rolle.
  • Sie beträgt, je nach gesetzlicher oder anderer Deckung, entweder 14 Tage oder vier Wochen.
  • Versicherer dürfen Verträge nicht willkürlich ablehnen, es müssen vorgegebene Gründe vorliegen.
  • Überschreitet der Versicherer die Ablehnungsfrist, gilt der Antrag als angenommen.

Kfz-Haftpflichtversicherung – zwingend nach Paragraf 1, Pflichtversicherungsgesetz

Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, benötigt in Deutschland zwingend eine Haftpflichtversicherung. Dies regelt Paragraf 1 des Pflichtversicherungsgesetzes. Diese Tatsache bedeutet aber nicht zwingend, dass eine Versicherungsgesellschaft automatisch jeden Antrag akzeptiert (Kontrahierungszwang). Ein Autoversicherer hat durchaus das Recht, einen Antrag abzulehnen. Dafür darf er sich aber nicht endlos Zeit lassen.

Unterschiedliche Ablehnungsfristen

Handelt es sich um eine mit den gesetzlichen Versicherungssummen, muss die Ablehnung innerhalb von 14 Tagen ausgesprochen werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen lauten

  • 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden,
  • 1,22 Millionen Euro bei Sachschäden,
  • 50 Tausend Euro für reine Vermögensschäden.

Allerdings bieten die Kfz-Versicherer davon abweichend andere Deckungssummen. 50 Millionen für Personenschäden sind als normal anzusehen. Gleiches gilt für Sachschäden.

Handelt es sich um einen Versicherungsvertrag mit Versicherungssummen, die von den gesetzlich vorgeschriebenen abweichen, verlängert sich die Ablehnungsfrist auf vier Wochen. Dies gilt auch, wenn die Haftpflichtversicherung zusätzliche Einschlüsse, beispielsweise eine Mallorca-Police, einen Rabattschutz oder eine Eigenschadendeckung beinhaltet.

Die Regelung der gesetzlichen Fristen für die Ablehnung bezieht sich ausschließlich auf die Kfz-Haftpflicht, da diese eine Pflichtversicherung ist. Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind davon ausgenommen.

Gründe für eine mögliche Ablehnung

Die Ablehnung eines Versicherungsvertrages kann sowohl objektive als auch subjektive Gründe haben.

Objektive Gründe

Trotz Internet gibt es nach wie vor Versicherer, die nur regional tätig sind. Stellt ein Fahrzeughalter aus Thüringen bei einem Versicherer, der nur in Schleswig-Holstein arbeitet, einen Antrag, kann die Gesellschaft diesen ablehnen.

Gleiches gilt auch für bestimmte Zielgruppen. Der Kommunale Versicherungsverband Köln beispielsweise versichert nur Personen, die, allerdings bundesweit, bei einer kommunalen Einrichtung beschäftigt sind. Der Antrag eines selbstständigen Handwerkers würde aus Satzungsgründen abgelehnt.

Ein weiterer Grund kann die Wagnisklasse des Fahrzeuges sein. Nicht jede Assekuranz versichert Mietwagen, Taxis oder LKWs. Einige Gesellschaften sehen auch besondere Bedingungen bei besonders hochwertigen Fahrzeugen vor. So kann die Gesellschaft darauf bestehen, dass der Versicherungsnehmer noch mindestens drei weitere Verträge aus unterschiedlichen Sparten dort abschließt.

Subjektive Gründe

Bei den subjektiven Gründen spielt meist ein Fehlverhalten des Versicherungsnehmers in der Vergangenheit eine Rolle.

Es besteht beispielsweise kein Annahmezwang, wenn der Versicherungsnehmer in einem anderen Fall die Erstprämie nicht gezahlt hatte. Der Vertrag kann auch abgelehnt werden, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Drohungen oder arglistiger Täuschung versuchte, Versicherungsschutz zu erhalten.

Der Versicherer kann den Antrag auch ablehnen, wenn der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten, beispielsweise die vorvertragliche Anzeigepflicht, verletzt hat.

Eine Unfallhäufung in der Vergangenheit kann zu einer Kündigung des Vorvertrages durch den Versicherer geführt haben. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als Sachversicherung ist auf den Schadensfall abgeschlossen. Theoretisch endet der Versicherungsschutz mit der Schadensregulierung. Läuft der Vertrag danach weiter, geschieht dies in stillschweigendem Einverständnis.

Ablehnungsfrist überschritten

Mit der zeitlichen Beschränkung der Ablehnungsfrist stellt der Gesetzgeber sicher, dass ein Fahrzeughalter nicht durch Bürokratie von der Zulassung des Fahrzeugs abgehalten wird. Die Ablehnungsfrist beginnt mit dem Datum der Antragstellung und Eingang des Antrags beim Versicherer. Überschreitet dieser die Ablehnungsfrist, was eigentlich nur bei subjektiven Gründen der Fall sein kann, gilt der Antrag automatisch als angenommen. Da Kfz-Versicherungen vertraglich auf ein Jahr ausgelegt sind, kann der Versicherer erst zum Ende des Versicherungsjahres oder nach einer Schadensregulierung kündigen.

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