Teilkaskoversicherung

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Berechnet anhand von
*Fahrzeugwechsel; Volkswagen UP! (HSN: 0603, TSN: BGV), gebraucht, Neuwert ca. 15.000 €, Erstzulassung am 17.04.2017, Versicherungsbeginn 05.07.2024, normales Kennzeichen, gewünschter Versicherungsschutz= Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, keine weiteren Rabatte, selbstbewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise. Anzeige aller möglichen Tarifvarianten.
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation
Das Wichtigste zur Teilkaskoversicherung
- Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
- Sie kann nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden.
- Zum Versicherungsschutz der Teilkasko zählen unter anderem Schäden durch Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Glasbruch oder Wildtiere.
- Wie viel Sie für Ihre Teilkasko zahlen, hängt von Ihrer Regionalklasse und Ihrer Typklasse ab.
- Was deckt die Teilkasko ab?
- Leistungen im Überblick
- Erweiterter Schutz
- Wann lohnt sich eine Teilkasko?
- Was kostet eine Teilkasko?
- Unterschiede zu Kfz-Haftpflicht & Vollkasko
- Wann ist ein Wechsel sinnvoll?
- Ruheversicherungsschutz
- Häufig gestellte Fragen
Was deckt die Teilkasko ab?
Die Teilkaskoversicherung kommt für notwendige Reparaturkosten am eigenen Auto auf.
- Schäden durch Brand, Explosion oder Kurzschluss (Kabelbrand)
- Autodiebstahl (inkl. Raub)
- Unwetterschäden (Hagel, Blitz, Überschwemmung und Sturm)
- Unfällen mit Tieren (Wildunfall und Marderschäden)
- Glasschäden (Steinschlag)
❌ Selbst verschuldeten Unfällen
❌ Vandalismus
❌ Schäden am eigenen Auto bei Fahrerflucht
Erweiterter Schutz durch Vollkasko
Möchten Sie Ihr Fahrzeug auch bei Selbstverschulden und Vandalismus schützen, benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung.
Die Leistungen der Teilkaskoversicherung im Überblick
1. Kostenübernahme bei Brandschäden
Wird Ihr Auto durch eine Explosion oder durch offenes Feuer beschädigt, übernimmt die Teilkasko die Reparaturkosten.
Auch Kurzschlussschäden und daraus resultierende Folgeschäden werden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt.
2. Teilkaskoschutz bei Diebstahl
Wird Ihr Auto gestohlen, dann erhalten Sie von Ihrer Teilkaskoversicherung
- bei Neuwagen den Neupreis,
- bei Gebrauchtwagen den Kaufpreis oder Wiederbeschaffungswert.
Schließen Sie Ihr Fahrzeug immer ab!
Wird Ihr Fahrzeug gestohlen, weil es nicht verschlossen war, springt die Teilkaskoversicherung nicht ein. Achten Sie deshalb darauf, Ihr Auto immer ordnungsgemäß abzuschließen.
3. Unwetter- und Hagelschäden
Dazu zählen neben Sturm und Blitzschlag auch Lawinen oder Erdbeben. Die notwendigen Reparaturkosten werden von Ihrer Teilkaskoversicherung übernommen.
Auch bei Überschwemmungen ist Ihr Fahrzeug mit einer Teilkaskoversicherung geschützt.
Erleidet Ihr Auto einen Totalschaden, ist also nicht mehr einsatzfähig, dann erstattet Ihnen die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert.
4. Steinschlag
Bei Steinschlag ersetzt Ihnen die Teilkaskoversicherung die Kosten für den Austausch von Windschutz- und Fensterscheiben. Auch beschädigte Leuchtenabdeckungen sowie das Glas im Autospiegel sind im Schutzumfang der Teilkaskoversicherung enthalten.
5. Marderschäden und Wildschäden
Auch Marderschäden und Wildschäden durch Haarwild versichert die Teilkasko. Zu Haarwild gehören insbesondere Rehe, Füchse und Wildschweine.
Entsteht Ihnen durch Anknabbern oder Zerbeißen von Kabeln durch Marder ein Folgeschaden am Motor, ist dieser allerdings nicht automatisch mitversichert.
Erweiterter Teilkasko-Schutz: Mehr Sicherheit bei Wildunfällen, Marderbissen und Fahrlässigkeit
Erweiterte Wildschäden
Dieser Schutz kann erweitert werden, sodass die Versicherung auch bei Schäden durch Zusammenstöße mit Kühen, Pferden, Schafen oder Hunden greift. In den meisten Kfz-Teilkaskotarifen ist dieser zusätzliche Schutz bereits Standard.
Einige Autoversicherungen bieten diese Leistung allerdings nur als Zusatzschutz an. Die Mehrkosten liegen hier bei etwa zwei bis drei Prozent.
Marderbisse und Folgeschäden
Mit dieser Zusatzleistung sind Schäden versichert, welche durch einen Marder verursacht werden. In den meisten Situationen handelt es sich hier um elektronische Defekte, die durch Bisse in den Verkabelungen des Autos entstehen. Die Erstattung ist häufig auf etwa 3.000 Euro begrenzt. Der Teilkasko-Vergleich zeigt, dass die meisten Versicherungsanbieter diesen Schutz kostenlos anbieten. Ist dies nicht der Fall, so liegen die entstehenden Mehrkosten bei um die drei Prozent.
Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit
Mit dieser Vereinbarung deckt die Autoversicherung Schäden ab, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Fahren Sie beispielsweise mit erhöhter Geschwindigkeit und es passiert ein Unfall, verzichtet die Versicherung auf eine Kürzung der Leistung. Die meisten Teilkasko-Tarife enthalten diese Klausel bereits – Sie zahlen hier also in den meisten Fällen keine erhöhte Prämie.
Wann lohnt sich eine Teilkaskoversicherung?
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, kann die Teilkasko auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Eine Teilkasko lohnt sich bei alten Fahrzeugen meistens nicht. Für wenige Jahre alte Autos hingegen kann sich eine Teilkaskoversicherung rechnen, zum Beispiel, wenn der Fahrzeugwert noch bei über 4.000 Euro liegt. Mit folgenden zwei Überlegungen können Sie die Entscheidung für oder gegen eine Teilkaskoversicherung abwägen:
- Wie hoch ist der Preisunterschied zwischen Ihrem aktuellen Haftpflicht- und einem Teilkasko-Tarif? Rechnen Sie nach, in welchen Fällen sich die Teilkaskoversicherung für Sie lohnen würde. Wird Ihr Auto gestohlen – wie hoch wäre Ihr Verlust? Bedenken Sie hierbei, dass bei der Teilkasko nur der aktuelle Zeitwert des Fahrzeugs bewertet und dementsprechend ersetzt wird. Besitzen Sie ein altes Auto, so rechnet sich der Beitrag wahrscheinlich nicht. Ist Ihr Fahrzeug erst ein paar Jahre alt und wird mit einem Hagelschaden beschädigt, lohnt sich die Teilkasko dagegen in der Regel. Ein Hagelschaden kann schnell bis zu 2.000 Euro kosten.
- Können Sie sich anfallende Reparaturen ohne Probleme leisten? Oder lohnt sich der Aufpreis für den zusätzlichen Schutz mit Blick auf den aktuellen Fahrzeugwert? Ist Ihr Auto beispielsweise derzeit noch rund 5.000 bis 6.000 Euro wert, so rechnen sich die Kosten für die Versicherung mit einem Aufpreis von etwa 100 Euro pro Jahr.
Schutz für Neuwagen: Vollkaskoversicherung zu empfehlen
Bei Neuwagen oder Fahrzeugen, die weniger als fünf Jahre alt sind, bietet die Vollkaskoversicherung in der Regel den besten Schutz.
Sie erweitert die Leistungen der Teilkaskoversicherung um eine Erstattung bei selbst verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug sowie bei Beschädigung durch unbekannte Dritte. Außerdem ist es in der Vollkaskoversicherung möglich, für zwölf Monate oder länger eine Neupreisentschädigung zu vereinbaren, bei der der Kauf- oder Neupreis eines Neuwagens bei Totalschaden ersetzt wird.
Was kostet eine Kfz-Teilkasko?
Günstige Tarife zur Teilkaskoversicherung gibt es bereits ab 3,35 €. Die Kosten einer Teilkaskoversicherung hängen von vielen Faktoren ab. Einige davon kann der Versicherungsnehmer nicht direkt beeinflussen, so wie beispielsweise seine
- Regionalklasse oder
- Typklasse.
Ein höheres Schadensrisiko führt zu höheren Regional- und Typklassen und somit zu höheren Teilkasko-Prämien. Andere Vertragsdetails kann der Versicherte bei Abschluss festlegen, etwa wenn er eine Selbstbeteiligung oder eine Werkstattbindung vereinbart. Je höher die Selbstbeteiligung ausfällt, desto niedriger wird die jährliche Prämie für die Teilkasko. Bei der Berechnung der Teilkasko-Prämie spielt – anders als bei der Vollkasko oder Kfz-Haftpflicht – die Schadenfreiheitsklasse keine Rolle.
Was sind die häufigsten Teilkaskoschäden?
Mit mehr als zwei Millionen gemeldeten Schadensfällen im Jahr 2023 führt Glasbruch die Statistik der Teilkaskoschäden an Autos deutlich an. Dahinter folgen mit großem Abstand:
- Unwetterschäden durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag oder Überschwemmung (413.000 Fälle)
- Wildschäden (282.000 Fälle)
- Schäden durch Marderbiss (235.000 Fälle)
In insgesamt 63.000 Fällen war Diebstahl von fest eingebauten Kfz-Teilen wie Radio oder Navigationsgerät die Schadensursache.
Unterschiede zu Kfz-Haftpflicht und Vollkasko
Voll- und Teilkaskoversicherung haften, wenn das versicherte Fahrzeug beschädigt wird. Sie zahlen jedoch nicht, wenn die Schäden durch den Fahrer eines anderen Fahrzeugs verursacht wurden. Für solche Fälle ist nicht die eigene Autoversicherung, sondern die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners zuständig.
Die Vollkaskoversicherung ist grundsätzlich für Fälle gedacht, in denen der Versicherte die Schäden an seinem Fahrzeug selber zu verantworten hat. In Fällen, in denen weder der Versicherte noch der Fahrer eines anderen Fahrzeugs den Schaden verursacht hat, haftet die Teilkasko.
Wann ist der Wechsel von der Vollkasko zur Teilkasko sinnvoll?
Grundsätzlich sollte der Umfang Ihres Versicherungsschutzes zu Alter und Wert Ihres Fahrzeugs passen. Experten raten, ab einem Fahrzeugalter von fünf oder sechs Jahren die Vollkasko- in eine Teilkaskoversicherung umzuwandeln. Die Kosten für den Teilkaskoversicherungsschutz sind meist deutlich geringer.
Ausnahme 1: Sie haben eine hohe Schadenfreiheitsklasse
Für Versicherungsnehmer mit einer hohen Anzahl schadenfreier Jahre kann sich der Verbleib in der Vollkaskoversicherung lohnen. Die Beitragsberechnung erfolgt in der Vollkaskoversicherung in Abhängigkeit zur Schadenfreiheitsklasse, in der Teilkaskoversicherung jedoch nach festen Beitragssätzen. Sofern Sie sich eine günstige Schadenfreiheitsklasse "erfahren" haben, besteht die Möglichkeit, dass die Versicherungsprämie in der Vollkasko nur noch unwesentlich höher ist als die Versicherungsprämie in der Teilkasko – und das bei umfassenderen Leistungen. Informieren Sie sich deshalb schon im Vorfeld, inwieweit sich eine Vertragsänderung im Verhältnis von Preis zu Leistung für Sie lohnt.
Ausnahme 2: Hoher Zeitwert des Autos
Ihr Fahrzeug hat nach vier Betriebsjahren noch immer einen hohen Zeitwert. Auch in diesem Fall lohnt sich die Weiterversicherung Ihres Fahrzeugs in der Vollkaskoversicherung, da die von der Teilkaskoversicherung gezahlten Erstattungssummen vom Zeitwert abhängen.
Ruheversicherungsschutz in der Teilkasko
Versicherungsnehmern, die ihr Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum nicht nutzen, also stilllegen, bietet der Versicherer einen Ruheversicherungsschutz. Dieser ist in der Teilkasko beitragsfrei. Wird das Fahrzeug während der Stilllegung gestohlen, besteht Versicherungsschutz.
Kein Schutz besteht jedoch bei einer mut- oder böswilligen Beschädigung des Fahrzeugs. Diese ist nur in der Vollkaskoversicherung versichert.
Voraussetzung für den Ruheversicherungsschutz ist, dass das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Verkehrs in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (zum Beispiel einem abgeschlossenen Hofraum) abgestellt wird.
Soll das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, besteht der ursprüngliche Versicherungsumfang der Teilkasko. Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer das Ende der Stilllegung unverzüglich melden.
Kfz-Versicherung
06221 777 00 40
Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
So finden Sie die günstigste Teilkaskoversicherung:
- Online vergleichen
- Werkstattbindung akzeptieren
- Jährliche Zahlweise wählen
- Regelmäßig wechseln
Während sich für Neuwagen in der Regel eine Vollkasko anbietet, empfiehlt es sich, ab einem gewissen Fahrzeugalter auf eine Teilkasko umzusteigen. Für gewöhnlich lohnt sich eine derartige Police für Besitzer von Gebrauchtwagen, die bereits älter als fünf Jahre sind, aber noch einen Restwert von mehr als 4.000 Euro haben.
Außerdem spielt in diesem Zusammenhang die individuelle Situation eine Rolle. Von Bedeutung ist einerseits, wie hoch der Preisunterschied zwischen der derzeitigen Kfz-Haftpflicht und der Teilkasko ausfällt. Andererseits sollten Fahrzeughalter bedenken, ob sie möglicherweise anfallende Reparaturkosten problemlos aus eigener Tasche stemmen können. Übersteigt das Fahrzeugalter zehn Jahre, lohnt sich eine Teilkaskoversicherung meist nicht mehr.
Die Teilkasko übernimmt Schäden am Auto des Versicherungsnehmers, die sich auf äußere Einflüsse zurückführen lassen. Dazu gehören beispielsweise Elementarschäden, also durch Naturgewalten wie Unwetter, Hagel, Blitzschlag und Hochwasser verursachte Schäden. Entsteht eine Beschädigung durch einen Brand, eine Explosion oder einen Kurzschluss, zahlt die Versicherung ebenfalls. Die Police deckt in der Regel außerdem Wildschäden und Marderbisse an Kabeln sowie Schläuchen ab. Allerdings beschränkt sich der Leistungsumfang oftmals auf Haarwild wie Rehe und Wildschweine. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz auch Diebstahl, Raub und Glasbruch.
Wie hoch die Prämie bei einer Teilkaskoversicherung ausfällt, bedingen verschiedene Variablen. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang vor allem die vom Fahrzeugmodell abgeleitete Typklasse sowie die Regionalklasse, die vom Wohnort des Autohalters abhängt. Zusätzlich gibt es auch einige individuelle Faktoren, die einen Einfluss auf die Versicherungsbeiträge haben. Dazu gehören unter anderem die jährliche Fahrleistung, das Alter des Versicherungsnehmers und der nächtliche Stellplatz. Darüber hinaus bestehen relativ große preisliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Durch eine Selbstbeteiligung und Werkstattbindung können Versicherungsnehmer die Kosten jedoch senken.
Wenn Sie bei einem Unfall Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer verletzen, darf die Gesellschaft die Zahlung des Schadens einschränken oder ganz verweigern. Dies gilt unter anderem bei folgenden Obliegenheitsverletzungen:
- Fahren ohne Führerschein
- Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol
- Zweckentfremdung des Fahrzeugs (zum Beispiel Teilnahme an Autorennen)
- Erlöschen der Betriebserlaubnis
- Fahrzeugführung durch unberechtigte Fahrer
- Erhebliche Sicherheitsmängel am Fahrzeug vor Fahrtantritt
- Missachtung der fristgerechten Anzeigepflicht
- Verstoß gegen die Aufklärungspflicht
Die Selbstbeteiligung in einer Teilkaskoversicherung gibt an, welche Summe der Versicherungsnehmer bei der Regulierung eines Schadens aus eigener Tasche zahlen muss. Ein Eigenanteil ist jedoch nicht verpflichtend. Es gibt ebenso Tarife ohne Selbstbeteiligung. Wer sich dafür entscheidet, bei einem Kaskoschaden einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen, profitiert allerdings von deutlich reduzierten Versicherungsprämien. Dabei gilt: Je höher der Eigenanteil, desto größer der Rabatt. Häufig entscheiden sich Versicherungsnehmer daher für eine Selbstbeteiligung in Höhe von mindestens 150 Euro.
Im Normalfall ist es lediglich zum Ende des Versicherungsjahres (stimmt meist mit dem Kalenderjahr überein) möglich, die Teilkasko zu kündigen – und sie damit zu wechseln. Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen und in der Regel spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit bei der Versicherung eingehen.
Den Vertrag mit dem neuen Versicherer können und sollten Fahrzeughalter bereits vor der Kündigung abschließen. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass es nicht zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes kommt. Den Altvertrag lösen Sie auf, sobald Sie die Bestätigung des neuen Anbieters erhalten haben.