Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung: Frist & Vorlage
Das Wichtigste zum Sonderkündigungsrecht
- Das Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung gilt bei Beitragserhöhungen ohne Leistungsanpassung, nach einem Schadensfall oder einem Fahrzeugwechsel.
- Die Frist zur Sonderkündigung beträgt vier Wochen.
- Die Sonderkündigung können Sie schriftlich oder bei einigen Versicherern direkt online einreichen.
- Auf dieser Seite erfahren Sie alles rund um Voraussetzungen und Fristen und können sich eine kostenlose Sonderkündigungs-Vorlage herunterladen.
- Sonderkündigung: Vorlage
- Voraussetzungen
- Fristen
- Wann greift kein Sonderkündigungsrecht
- Vor der Kündigung: Neue Versicherung sichern
- Häufig gestellte Fragen
Sonderkündigung der Kfz-Versicherung: Vorlage
Laden Sie sich das kostenlose unser Muster zur Sonderkündigung Ihres Kfz-Versicherungsvertrags herunter. Dieses schicken Sie einfach ausgefüllt mit Ihrer Versicherungsnummer und dem Kündigungsgrund an Ihre Versicherung.
So füllen Sie die Muster-Kündigung aus
- Tragen Sie Ihre persönlichen als auch versicherungsrelevanten Daten ein.
- Kreuzen Sie Ihren Sonderkündigungsgrund an und tragen Sie das Datum ein, an welchem Sie Ihre Beitragserhöhung erhalten, Ihren Schadensfall gemeldet oder Ihren Fahrzeugwechsel vollzogen haben.
- Drucken Sie sich die Sonderkündigung aus und senden Sie diese via Post, Fax oder (bei einigen Versicherern möglich) E-Mail an Ihre Versicherung.
Voraussetzungen: Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
Erhöht Ihre Autoversicherung die Preise, ohne dass die Leistungen des Vertrags verbessert werden, greift Ihr Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beginnt mit der Mitteilung zur Beitragserhöhung.
Sonderkündigung nach einem Schadensfall
Reguliert Ihre Autoversicherung nach einem Unfall einen Schaden, dann können Sie nach Abschluss der Regulierung Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Das lohnt sich besonders dann, wenn Sie durch den Schaden in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden und sich Ihre Versicherungskosten dadurch erhöhen. Die Kündigungsfrist von vier Wochen startet mit dem Erhalt der Regulierungsbenachrichtigung.
Sonderkündigung bei einem Fahrzeugwechsel
- Verkauf des Fahrzeugs: Verkaufen Sie Ihr Auto, so wird die Versicherung (inkl. Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherungen) an den neuen Eigentümer übertragen. Sie erhalten bereits gezahlte Leistungen von Ihrer Autoversicherung zurück. Natürlich behalten Sie in diesem Fall dennoch Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse.
- Kauf eines neuen Autos / Gebrauchtwagens: In diesem Fall können Sie entweder die Autoversicherung des Vorbesitzers übernehmen, oder Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und eine neue Kfz-Versicherung abschließen.
Sonderkündigungsrecht nach einem Todesfall
Verstirbt ein versicherter Fahrzeughalter, so überträgt sich die Kfz-Versicherung automatisch auf den Erben innerhalb der Familie. Wurde das Auto bereits vor dem Todesfall auf Sie übertragen und es ändern sich wichtige Vertragsleistungen durch einen anderen Wohnort oder eine andere Schadenfreiheitsklasse, können Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung: Wie geht es nach einem Todesfall weiter.
Fristen bei außerordentlicher Kündigung
Bei einer Kfz-Versicherung Sonderkündigung besteht immer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Die Frist gilt immer ab dem Tag, an welchem Sie beispielsweise über eine Beitragserhöhung oder Schadensregulierung in Kenntnis gesetzt wurden.
So kommt Ihre Kündigung fristgerecht an
Um eine außerordentliche Kündigung wirksam auszusprechen, muss die Kündigung bis spätestens am letzten Tag der Frist bei Ihrem Anbieter eingehen. Denn zur Sonderkündigung Ihrer Kfz-Versicherung gilt: Es zählt immer das Eingangsdatum (nicht das Versanddatum) der Kündigung.
Damit Ihre Sonderkündigung rechtzeitig bei Ihrem Kfz-Versicherungsanbieter ankommt, beachten Sie folgende Tipps:
- Versenden Sie Ihre Kündigung online, per E-Mail oder per Fax, so können Sie die Kündigung noch am letzten Tag der Kündigungsfrist absenden.
- Versenden Sie Ihre Kündigung per Post, so nutzen Sie hierfür ein Einschreiben.
- Achten Sie beim Postversand darauf, dass durch Feiertage oder Wochenende die Postsendung verzögert werden kann.
Wann greift das Sonderkündigungsrecht nicht?
Kein Recht auf eine Sonderkündigung gibt es bei ...
- ... einem Umzug: Aus Sicht der Versicherungsgesellschaften haben Sie als Privatperson einen Umzug selbst herbeigeführt. Der Versicherer ist also demnach nicht dafür verantwortlich, wenn Sie durch eine veränderte Regionalklasse in einen teureren Tarif eingestuft werden.
- ... veränderter Jahreskilometer: Fahren Sie viel mehr, als Sie eigentlich ursprünglich bei Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung als jährliche Fahrleistung angegeben haben, liegt das ebenfalls in Ihrem Verantwortungsbereich.
- ... Preiserhöhung durch zusätzliche Leistungen: Erhöht Ihre Kfz-Versicherung die Beitragsprämie, aber bietet dafür auch ein erweitertes Leistungspaket an, gilt das Sonderkündigungsrecht für Ihre Autoversicherung nicht.
- ... erhöhter Kfz-Steuer: Steigen die Kosten der gesetzlichen Kfz-Steuer und werden diese auf Sie als Versicherungsnehmer umgelegt, gilt auch hier kein Grund für eine Sonderkündigung.
Vor der Sonderkündigung: Neuen Versicherungsschutz sichern
Vermeiden Sie Versicherungslücken, indem Sie bereits vor Aussprache Ihres Sonderkündigungsrechts einen neuen Versicherungsvertrag abschließen. Nutzen Sie einfach den kostenlosen Versicherungsvergleich und finden Sie bereits jetzt Ihren Wunschtarif.
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Häufig gestellte Fragen
Ja, auch Ihre Kfz-Versicherung kann ein Sonderkündigungsrecht aussprechen. Das geschieht allerdings in der Regel sehr selten.
Geben Sie einen Auftrag zur Schadensregulierung an Ihre Versicherung weiter, kann Ihre Kfz-Versicherung innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Schadensregulierung die außerordentliche Kündigung aussprechen.
Ja, die Versicherung kann Sie nach einer Sonderkündigung ablehnen - allerdings nur bei Teil-oder Vollkaskotarifen. Die Ablehnung einer Kfz-Haftpflicht ist nicht möglich, da es sich hier um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt.
Die Autoversicherung kann Sie ablehnen, wenn Sie beispielsweise aufgrund von hohen Schadenskosten, einer Vielzahl an Schäden oder verspäteten Zahlungen gekündigt wurden.
- Wir Ihr Fahrzeug endgültig stillgelegt, beispielsweise bei Verschrottung, dann endet der Versicherungsvertrag automatisch. Die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde informiert Ihre Autoversicherung über die Stilllegung.
- Melden Sie Ihr Fahrzeug ab und setzen es vorübergehend außer Betrieb, dann wandelt sich Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in eine Ruheversicherung um. Diese ist beitragsfrei. Auch hier wird Ihre Versicherung über die Zulassungsstelle informiert.
Kfz-Versicherung
06221 777 00 40
Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr
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