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Auswirkungen der Selbstbeteiligung auf Vollkasko und Teilkasko

Wann lohnt sich die Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung?

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TÜV Saarland geprüftes Vergleichsportal Preisvergleich KFZ Versicherungsvergleich

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Stoerer 850 Euro sparen light

Berechnet anhand von

*Fahrzeugwechsel; Volkswagen UP! (HSN: 0603, TSN: BGV), gebraucht, Neuwert ca. 15.000 €, Erstzulassung am 17.04.2017, Versicherungsbeginn 05.07.2024, normales Kennzeichen, gewünschter Versicherungsschutz= Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, keine weiteren Rabatte, selbstbewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise. Anzeige aller möglichen Tarifvarianten.

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)

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*Bei Beitragserhöhung besteht in der Kfz-Versicherung ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ab dem Zugang der neuen Beitragsrechnung.

Das Wichtigste zur Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung

  • Die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmt die Kosten, die im Schadensfall aus eigener Tasche bezahlt werden.
  • Die aktuelle VERIVOX Studie zeigt: Mit einer Selbstbeteiligung wird die Kfz-Versicherung bis zu 42% günstiger.
  • Bei Vollkasko-Tarifen mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro sinken die Jahresbeiträge im Schnitt um 28%.
  • Bei Teilkasko-Tarifen genügt bereits eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.

Inhalt dieser Seite
  1. Selbstbeteiligung: Kostenanteil im Schadensfall
  2. Eigenanteil in der Kfz-Versicherung
  3. Wann lohnt sich der Selbstbehalt?
  4. Wie hoch soll die Selbstbeteiligung gewählt werden?
  5. Rückwirkende Erstattung
  6. Absetzung von der Steuer
  7. Häufig gestellte Fragen
  8. Das ist Verivox

Die Selbstbeteiligung: Ihr Kostenanteil im Schadensfall

Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten übernehmen müssen. Je nach Tarif variiert die Höhe der Selbstbeteiligung zwischen 150 Euro und 1.500 Euro. Die gute Nachricht: Tarife mit Selbstbeteiligung sind in der Regel günstiger. Die Selbstbeteiligung gibt es nur bei der Teil- und Vollkaskoversicherung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung

Vor Beginn eines neuen Kfz-Versicherungsvertrags entscheiden Sie selbst, ob Sie eine Selbstbeteiligung wählen möchten. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie bei den meisten Versicherungen frei wählen. Sie legen also vor Vertragsbeginn fest, welchen Kostenanteil Sie im Falle eines Schadens selbst tragen. Die Selbstbeteiligung ist daher auch bekannt unter den Begriffen "Zuzahlung", "Selbstbehalt" oder "Eigenanteil".

Nur in der Teil- und Vollkasko gibt es eine Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung wird nur bei Abschluss einer Kaskoversicherung relevant. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keinen Eigenanteil. Generell gilt dabei: Je höher Ihre Selbstbeteiligung, desto günstiger wird Ihr Versicherungstarif.

Aber was bedeutet das im Schadensfall?

Passiert ein Schaden am Auto, so müssen Sie für notwendige Reparaturen Ihren gewählten Selbstbehalt dazuzahlen. Die restlichen Kosten übernimmt im Anschluss Ihre Kaskoversicherung.

Dazu ein Rechenbeispiel:

Durch einen Schaden muss Ihre Autoscheiben für 600 Euro ausgewechselt werden. Da Sie eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro gewählt haben, zahlen Sie diese für die Reparatur. Die restlichen Kosten von 450 Euro übernimmt Ihre Versicherung.

Wann lohnt sich der Abschluss einer Selbstbeteiligung?

Ob sich eine Selbstbeteiligung für Sie lohnt, hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Stellen Sie sich als Entscheidungshilfe folgende Frage:

Können Sie im Schadensfall einen größeren Kostenbeitrag aus eigener Tasche zahlen?

  • Ja: In diesem Fall kann sich eine hohe Selbstbeteiligung für Sie lohnen. Im Gegenzug sinken die jährlichen Versicherungskosten.
  • Nein: In diesem Fall sollten Sie keine oder nur eine niedrige Selbstbeteiligung wählen.
People Component Wolfgang Schuetz

"In der Regel rechnet sich eine Selbstbeteiligung bereits nach etwas mehr als einem schadenfreien Jahr. Die vollständige Kostenübernahme durch den Versicherer ist de facto nur für Versicherte ratsam, die mindestens einmal im Jahr einen Schaden verursachen."

Wolfgang Schütz Geschäftsführer Verivox Versicherungsvergleich GmbH

Wie hoch soll die Selbstbeteiligung gewählt werden?

Eigenanteil in der Teilkaskoversicherung

Für die Teilkaskoversicherung wählen die meisten Kunden eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.

Eigenanteil in der Vollkaskoversicherung

Für die Vollkaskoversicherung wählen die meisten Kunden eine Selbstbeteiligung von 300 Euro.

Tipps zur Entscheidungshilfe: Nutzen Sie den kostenlosen Tarifvergleich!

Sind Sie sich unsicher, ob sich die Höhe des Selbstbehalts im Vergleich zur Tarifersparnis lohnt? Dann nutzen Sie einfach den kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich von VERIVOX. Wir vergleichen auf tagesaktueller Basis über 300 Kfz-Tarife - so erhalten Sie immer den besten Überblick über günstige Kaskoversicherungen und Sparmöglichkeiten.

Rückwirkende Erstattung

Unter Umständen ist es möglich, dass der angefallene Mehrbetrag durch den Verzicht auf eine Selbstbeteiligung nachträglich erstattet wird, wenn es nicht zu einem Schaden kommt.

Kann die Selbstbeteiligung von der Steuer abgesetzt werden?

Sie können Ihre Selbstbeteiligung in zwei Fällen von der Steuer absetzen:

  1. Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Passiert Ihnen während der Fahrt zur Arbeit ein Unfall oder es kommt zu einem Schaden, können Sie Ihren Eigenanteil von der Steuer als Werbungskosten absetzen. Zahlen Sie die entstandenen Schäden komplett aus eigener Tasche, dann können Sie die gesamten Kosten in der Steuererklärung vermerken. Um Nachfragen vom Finanzamt zu vermeiden, schicken Sie am besten den Polizeibericht, das Unfallgutachten und eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers mit.
  2. Unfall auf dem Weg zum Arzt: Unter gewissen Voraussetzungen können Sie bei einem Unfall auf dem Weg zum Arzt Ihren Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung (laut § 33 Einkommen­steuergesetz) angeben. Das gilt dann, wenn Sie beispielsweise ein krankes oder verletztes Kind oder ein körperlich eingeschränktes Familienmitglied transportieren.

Häufig gestellte Fragen

Generell lohnt es sich, den jeweiligen Tarif mit und ohne Selbstbeteiligung zu vergleichen und dann die jährliche Ersparnis zu berechnen. Diese sollten Sie dann im Verhältnis zur Höhe der Selbstbeteiligung und des Risikos für einen Schaden setzen. So können Sie individuell entscheiden, ob eine Voll- bzw. Teilkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung sinnvoll für Sie ist.

Die meisten Versicherungsnehmer wählen bei der Teilkasko 150 Euro Selbstbeteiligung. Höhere Beträge sind unter Umständen ebenfalls sinnvoll, da sich die Beitragshöhe dadurch noch einmal deutlich reduzieren lässt. Eine Vollkasko geht oft mit mindestens 300 Euro Selbstbeteiligung einher.

Sie zahlen die Selbstbeteiligung, sobald im Falle eines Schadens Ihre Kfz-Versicherung für eine Regulierung einspringt. Die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung wird in diesem Fall direkt von den Schadensersatz- und Reparaturkosten abgezogen, welche Sie durch Ihre Versicherung enthalten.

Im Schadenfall stellt Ihnen die Kfz-Werkstatt, in welcher die Reparatur stattfindet, die Selbstbeteiligung in Rechnung. Vor dem Werkstattauftrag sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, welche Kosten diese übernimmt bzw. ob der Schaden überhaupt reguliert wird.

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